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Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg

Corona – Hinweise für Besucherinnen und Besucher:
Bis auf Weiteres führen das Gemeinsame Tarifregister Berlin und Brandenburg keine persönlichen Sprechstunden durch. Für Auskünfte aus dem Tarifregister erreichen Sie uns per E-Mail
Das Gemeinsame Tarifregister Berlin und Brandenburg ist eine seit 1992 bestehende Einrichtung der Länder Berlin und Brandenburg. Darin werden alle Tarifverträge, die in diesen beiden Bundesländern gelten, registriert, ausgewertet und zur Informationserteilung für alle Interessierten bereitgehalten.
Nach § 7 des Tarifvertragsgesetzes sind alle Tarifvertragsparteien verpflichtet, den obersten Arbeitsbehörden der Länder, auf deren Gebiet sich ihre Tarifverträge erstrecken, entsprechende Tarifvertragstexte zu übersenden. Das sind für Berlin die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und für Brandenburg das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.
Online-Tarifanfrage
Aufgaben des Tarifregisters
- Systematische Registrierung aller in Berlin und Brandenburg geltenden Tarifverträge
- Auskünfte zu Tarifverträgen und Möglichkeit der Einsichtnahme in Tarifverträge zur Information und Orientierung für alle Interessierten (jedoch kein Versand, keine Abgabe und keine Rechtsberatung!)
- Auskünfte an verschiedene Sozialversicherungsträger (zum Beispiel Deutsche Rentenversicherung, Unfallkassen) im Wege der Amtshilfe, um Berechnungsgrundlagen für die Gewährung von Sozialleistungen zu schaffen
- Übersendung der Tarifverträge an die Landesarbeits- und Sozialgerichte zur unmittelbaren Verfügung für Richterinnen und Richter sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
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Arbeit und Berufliche Bildung
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales – Abteilung II
- Tel.:
- (030) 9028-0
- Fax:
- (030) 9028-1516