Öffentliche Auftragsvergabe

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Tariftreuepflicht im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz

Am 1. Mai 2020 ist das in wesentlichen Punkten neu gefasste Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) in Kraft getreten. Das Gesetz findet Anwendung auf alle Vergabeverfahren, die nach dem 1. Mai 2020 begonnen wurden.

Im Zuge der Novellierung wurde die Tariftreueverpflichtung bei öffentlichen Aufträgen eingeführt. Mit Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen am 1. Dezember 2022 werden künftig öffentliche Aufträge nur noch an Auftragnehmer vergeben, wenn diese sich verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Auftragsausführung mindestens die Entlohnung nach den Regelungen des Tarifvertrags zu gewähren, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist (§ 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BerlAVG).

  • Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz mit Gesetzesbegründung

    PDF-Dokument (382.1 kB)

  • Ausführungsvorschriften Tariftreue

    PDF-Dokument (51.0 kB)

Tariftreue und Mindestlöhne

Die Tariftreueverpflichtung ergänzt die bisher schon geltende Pflicht, öffentliche Aufträge nur an Auftragnehmer zu vergeben, wenn diese sich verpflichten, ihren Beschäftigten wenigstens das gesetzliche Mindestentgelt nach dem Mindestlohngesetz oder einem für sie geltenden, allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag zu zahlen. Darüber hinaus gilt weiterhin ein vergaberechtliches Mindeststundenentgelt von derzeit 13,00 Euro brutto. Mit Inkrafttreten der Ausführungsvorschriften am 1. Dezember 2022 gilt die Verpflichtung zur Tariftreue.

Treffen den Auftragnehmer mehr als eine dieser Verpflichtungen, ist für dessen Beschäftigte der Auftragsausführung die jeweils günstigere Regelung maßgeblich. Das heißt: Betragen die tarifvertraglichen Entgelte in Summe mindestens 13,00 Euro, gelten diese Tarifentgelte. Unterschreiten sie 13,00 Euro, ist stattdessen das vergaberechtliche Mindeststundenentgelt zu zahlen.

Bestimmung der anwendbaren Tarifverträge

Die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung hat zur Einhaltung der Tariftreuepflicht Ausführungsvorschriften insbesondere über das Verfahren zur Feststellung sowie über die Bekanntgabe der jeweils anwendbaren Tarifverträge bei öffentlichen Aufträgen des Landes Berlin erlassen.

Online-Register

Tarifverträge nach Wirtschaftsbereichen

Auf Grundlage des Datenbestandes des Gemeinsamen Tarifregisters Berlin-Brandenburg ermittelt die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung branchenspezifisch die Tarifverträge, die im Rahmen der Tariftreue für öffentliche Aufträge des Landes Berlin Anwendung finden. Die Entgelte finden Sie hier. Weitere Informationen

Branchenfinder

Branchenfinder

Das Auffinden des jeweils anwendbaren Tarifvertrages im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe soll künftig durch ein Stichwortverzeichnis erleichtert werden. Der „Branchenfinder“ befindet sich aktuell in der Erprobung. Weitere Informationen

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten (FAQ)

Weitere Informationen sowie häufig gestellte Fragen zur Tariftreue finden Sie in der Rubrik „Fragen und Antworten“. Weitere Informationen