Beschwerdestelle – Beratung bei Konflikten mit dem Jobcenter

Beschwerdestelle-intro

Beratungs- und Unterstützungsbedarf im Zusammenhang mit dem Verwaltungshandeln der Berliner Jobcenter

Beim Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) kann es im Einzelfall zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen Leistungsberechtigtem und Jobcenter bis hin zu Konflikten kommen. Sollte eine Beschwerde notwendig werden, kann diese an das Kundenreaktionsmanagement des jeweils zuständigen Berliner Jobcenters adressiert werden.

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat keinen unmittelbaren Einfluss auf Einzelfallentscheidungen der Berliner Jobcenter. Wir prüfen jedoch an uns adressierte Beschwerden im Zusammenhang mit einem Berliner Jobcenter auf deren Zuständigkeit hin und leiten diese dorthin zur Bearbeitung weiter, um so Ihr berechtigtes Interesse an ordentlichem und serviceorientierten Verwaltungshandeln zu stärken.

Darüber hinaus fördert das Land Berlin auch unabhängige Beratungsstellen, die im Bedarfsfall gerne kontaktiert werden können und im Rahmen einer Mittlerfunktion Unterstützung und Hilfe anbieten. Einen ersten Überblick finden Sie unter “Beratung und Unterstützung bei Arbeitslosigkeit(Link zu Beratung und Unterstützung bei Arbeitslosigkeit):https://www.berlin.de/familie/de/informationen/beratung-und-unterstuetzung-bei-arbeitslosigkeit-219

Die Senatsarbeitsverwaltung pflegt auf verschiedenen Ebenen den vertrauensvollen und regelmäßigen Austausch mit der Regionaldirektion, den Arbeitsagenturen und den Jobcentern und wirkt bei Bedarf auf strukturelle Verbesserungen für leistungsempfangende Berliner*innen hin. Ihre Schreiben und Mails geben vielfach wichtige Hinweise auf anzusprechende Themen.

Bitte beachten Sie, dass wir nur für die Leistungsberechtigten der Berliner Jobcenter Ihre Ansprechpartnerin sind. Sollten Sie Beschwerden über ein anderes Jobcenter haben, wenden Sie sich bitte an das dortige Kundenreaktionsmanagement.

Datenschutzerklärung Beschwerdestelle

In bestimmten Fällen bedarf es zur Klärung eines Anliegens der Übermittlung personenbezogener Daten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es dabei erforderlich, dass Sie der Beschwerdestelle eine Vollmacht gemäß Europäischer Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) erteilen. Erst wenn diese vorliegt, kann die Beschwerdestelle tätig werden. Die Vollmacht können Sie hier herunterladen, ausdrucken und dann ausgefüllt und unterschrieben per Post, E-Mail oder Fax an die Beschwerdestelle schicken.

E-Mail-Verkehr mit der Beschwerdestelle der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales:

Wir weisen darauf hin, dass beim Versand von E-Mails die Datenübertragung über das Internet bislang ungesichert erfolgt. Die angegebene Kontakt-E-Mail-Adresse der Beschwerdestelle ist noch nicht für E-Mails mit digitaler Signatur vorbereitet. Eingaben können alternativ auch weiterhin auf dem Postweg zugesandt oder persönlich in den Hausbriefkasten des Dienstgebäudes eingeworfen werden.

  • Datenschutzerklärung Beschwerdestelle

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