Beschwerdestelle SGB II – Information und Beratung bei Anliegen mit den Berliner Jobcentern

Beschwerdestelle-intro

Kommen Sie bei Problemen mit Ihrem Berliner Jobcenter nicht weiter? Melden Sie sich gerne bei uns!

Die Beschwerdestelle SGB II der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung wurde 2015 eingerichtet und steht den Berliner Bürgerinnen und Bürgern im SGB II-Bezug als zusätzliches Beratungs- und Informationsangebot zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass wir nur für die Kundinnen und Kunden der Berliner Jobcenter Ihre Ansprechpartnerin sein können. Sollten Sie Beschwerden über ein anderes Jobcenter im Bundesgebiet haben, wenden Sie sich bitte an das Kundenreaktionsmanagement des jeweiligen Jobcenters.

Beschwerdeweg

Beim Bezug von Bürgergeld kann es im Einzelfall zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen der Kundin/dem Kunden und dem Jobcenter kommen, die manchmal alleine nicht zu lösen sind. Sollten die Unstimmigkeiten nach einem klärenden Gespräch mit der zuständigen Sachbearbeitung bzw. Arbeitsvermittlung im Jobcenter weiterhin bestehen, empfehlen wir, sich zunächst mit Ihrem Anliegen an das Kundenreaktionsmanagement Ihres Jobcenters zu wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenreaktionsmanagement sind als unabhängige neutrale Stelle im Jobcenter zu verstehen und prüfen Ihr Anliegen ergebnisoffen.

Sollte Ihr Anliegen nach einem Gespräch mit dem Kundenreaktionsmanagement immer noch nicht geklärt sein, können Sie sich an uns, die Beschwerdestelle SGB II der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung wenden. Bitte beachten Sie, dass die keinen unmittelbaren Einfluss auf Einzelfallentscheidungen der Berliner Jobcenter hat. Wir prüfen jedoch an uns adressierte Anliegen, die die Berliner Jobcenter betreffen und versuchen, nach unseren Möglichkeiten zu unterstützen. In einigen Fällen, insbesondere, wenn wir einen Handlungsbedarf sehen, leiten wir die Anliegen an das zuständige Jobcenter zur Bearbeitung bzw. Stellungnahme weiter, um so Ihr berechtigtes Interesse an einem ordentlichen und serviceorientierten Verwaltungshandeln zu stärken.

Das Kundenreaktionsmanagement Ihres Jobcenters erreichen Sie wie folgt:

Datenschutzerklärung Beschwerdestelle SGB II

Die Beschwerdestelle SGB II hat keinen Zugriff auf die IT-Systeme der Jobcenter. In bestimmten Fällen bedarf es zur Klärung eines Anliegens der Übermittlung personenbezogener Daten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es dabei erforderlich, dass Sie der Beschwerdestelle SGB II eine Vollmacht gemäß Europäischer Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) erteilen. Erst wenn diese vorliegt, kann die Beschwerdestelle SGB II tätig werden. Die Vollmacht können Sie nachstehend herunterladen, ausdrucken und dann ausgefüllt und unterschrieben per Post, E-Mail oder Fax an die Beschwerdestelle SGB II senden.

  • Datenschutzerklärung

    Zum Ausdrucken – nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (122.5 kB)

Wir weisen darauf hin, dass beim Versand von E-Mails die Datenübertragung über das Internet bislang ungesichert erfolgt. Die angegebene Kontakt-E-Mail-Adresse der Beschwerdestelle SGB II ist noch nicht für E-Mails mit digitaler Signatur vorbereitet. Eingaben können alternativ auch weiterhin auf dem Postweg zugesandt oder persönlich in den Hausbriefkasten des Dienstgebäudes eingeworfen werden.

Zusammenarbeit mit anderen Akteuren

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Senatsarbeitsverwaltung pflegt auf verschiedenen Ebenen den vertrauensvollen und regelmäßigen Austausch mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, den Arbeitsagenturen und den Berliner Jobcentern und wirkt bei Bedarf auf strukturelle Verbesserungen für Kundinnen und Kunden der Berliner Jobcenter hin. Ihre Schreiben und Mails geben vielfach wichtige Hinweise auf anzusprechende Themen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass eine verbindliche Rechtsauskunft bzw. Rechtsberatung durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung grundsätzlich nicht erfolgen kann. Diese ist den Sozialleistungsträgern, Wohlfahrtsverbänden und rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Das Land Berlin fördert unabhängige Beratungsstellen, die im Bedarfsfall gerne kontaktiert werden können und im Rahmen einer Mittlerfunktion Unterstützung und Hilfe anbieten. Bei Fragen rund um das Bürgergeld unterstützt und berät beispielsweise das Berliner Arbeitslosenzentrum evangelischer Kirchenkreise e.V. (BALZ e. V.) kostenlos, vertraulich und unabhängig.

Haben Sie Fragen zu Kosten der Unterkunft (Miete, Umzug, Betriebskostennachzahlung, Mietschulden etc.) finden Sie Informationen auf den folgenden Seiten: