Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung

Menschenhandel-intro

Der Handel mit Menschen zum Zweck der Arbeitsausbeutung verletzt die Würde der Betroffenen auf schwerwiegende Weise. Er belastet aber nicht nur die Opfer schwer, sondern auch deren Angehörige und Freunde sowie Bürger, die entsprechende Menschenrechtsverletzungen mehr oder weniger deutlich wahrnehmen, ohne zu wissen, ob ein solcher Fall tatsächlich vorliegt und was sie dagegen tun können.

Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung lässt ein hohes Maß an Menschenverachtung erkennen und tritt zumeist in Form international organisierter Kriminalität auf. Betroffen sind nicht nur Frauen, sondern gleichermaßen auch Männer, Kinder und Jugendliche.

Diese Seite
  • erläutert den Begriff „Menschenhandel“,
  • informiert Sie über Hintergründe und Auswirkungen des Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung,
  • beleuchtet die gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung dieser Form der Zwangsarbeit,
  • benennt Ihnen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die Ihnen schnell und vertrauensvoll weiterhelfen können, und
  • bietet Ihnen die Möglichkeit, beim Verdacht auf Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung eine Überprüfung des von Ihnen beobachteten Geschehens zu veranlassen.

Weiterführende Auskünfte zu den Themen „Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“ und „Berliner Fachkommission Menschenhandel“ können den Webseiten der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung entnommen werden.

  • Begriffsdefinition

    Völkerrechtlich verbindlich wird Menschenhandel im sogenannten Palermo-Protokoll definiert. Dort heißt es:

    „Im Sinne dieses Protokolls bezeichnet der Ausdruck ‚Menschenhandel‘ die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder den Empfang von Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die Gewalt über eine andere Person hat, zum Zweck der Ausbeutung. Ausbeutung umfasst mindestens die Ausnutzung der Prostitution anderer oder andere Formen sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder die Entnahme von Körperorganen.“

    Im internationalen Sprachgebrauch werden daher auch die Begriffe „Zwangsarbeit“ oder „Moderne Sklaverei“ verwendet. Das entscheidende Merkmal für die Feststellung des Menschenhandels ist dabei sein auf die Ausbeutung von Menschen gerichteter Zweck, der sowohl im oben genannten Palermo-Protokoll beschrieben wird als auch im nationalen Recht der Bundesrepublik Deutschland verankert ist.

  • Ursachen des Menschenhandels

    Als Ursachen gelten objektive Gründe in den Lebensumständen Betroffener und ihrer Angehörigen sowie subjektive Motive und Situationen, die Menschen in die Zwangslage führen können, wie Waren gehandelt zu werden, sich fortwährend ausbeuten lassen zu müssen und obendrein in fremder Umgebung isoliert und völlig hilflos zu sein. Zu den Ursachen des Menschenhandels zählen aber auch eine restriktive Migrationspolitik sowie die Nachfrage nach billigen Arbeitskräften in den Zielländern. Zudem ist das Risiko der Menschenhändler, bestraft zu werden, bislang eher gering, da die Beweiserbringung nach wie vor sehr schwierig ist. Das einzige „Beweismittel“ sind in der Regel die Opfer selbst, die aber aufgrund ihrer schwierigen sozialen und rechtlichen Situation besonders verletzlich und nur selten bereit sind, mit Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren, weil sie zum Beispiel eine Abschiebung befürchten.

    Folgende weitere Gründe, Zwänge und Motive können für den Handel mit Menschen ausschlaggebend sein:
    • Androhung und Anwendung von Gewalt, Zufügung physischer Schäden (auch gegenüber Angehörigen der Opfer)
    • Beschränkung der Arbeitsaufnahme im Herkunftsland (fehlende Chancen) oder im Zielland (restriktive Einreise- und Arbeitsbestimmungen)
    • Abhängigkeit der Opfer aufgrund von Schulden
    • Wegnahme von Identitätsdokumenten (unter anderem Pässe, Personalausweise),
    • Verletzung von Vereinbarungen (zum Beispiel Minderung oder Vorenthaltung von Löhnen)
    • Androhung von Strafanzeigen bei Behörden wegen des ungesetzlichen Status der Opfer
  • Hohe Dunkelziffer

    Die Situation in Europa und weltweit

    Menschenhandel zählt neben illegalem Drogen- und Waffenhandel weltweit zu den lukrativsten und zahlenmäßig am schnellsten wachsenden Verbrechen. Nach Erhebungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILA) waren 2016 weltweit knapp 21 Millionen Menschen davon betroffen. Auf die Europäische Union entfielen danach geschätzt 800.000 Betroffene. Frauen sind im Vergleich zu Männern überproportional vertreten. Zu den am meisten gefährdeten Gruppen zählen Arbeitsmigrantinnen und -migranten. Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation zufolge sind etwa 90 Prozent aller Zwangsarbeiterinnen und -arbeiter im privaten Sektor beschäftigt. Dort wurden 2016 weltweit rund 150 Milliarden US-Dollar an illegalen Gewinnen erwirtschaftet, davon allein 47 Milliarden US-Dollar in Europa und den anderen Industrienationen.

    Einen Überblick über Muster und Ströme des Menschenhandels auf globaler, regionaler und nationaler Ebene gibt die am 21. Februar 2016 bereits zum dritten Mal vorgelegte Studie des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung. Diese Untersuchung deckt 136 Länder ab und basiert hauptsächlich auf Fällen von Menschenhandel, die zwischen 2012 und 2014 aufgedeckt wurden.

    Die Situation in Deutschland

    Das Bundeskriminalamt vermeldet in seinem „Bundeslagebild Menschenhandel“ für das Jahr 2017 insgesamt 11 abgeschlossene Ermittlungsverfahren im Bereich des Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung (2016: 12) mit 180 Opfern (2016: 48). Bei annähernd gleicher Anzahl abgeschlossener Ermittlungsverfahren ist in diesem Bereich ein deutlicher Anstieg der Opferzahlen zu verzeichnen. Gleichwohl liegen Staatsanwaltschaften, Gerichten und Polizeibehörden weiterhin nur geringe Erfahrungswerte vor, sodass das Ausmaß des Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung nur bedingt einschätzbar ist. In Berlin werden nach Angaben der Beratungs- und Koordinationsstelle gegen Menschenhandel Ban Ying e. V. pro Jahr fünf bis zehn Fälle von moderner Sklaverei publik. Nach Schätzungen internationaler Organisationen, die Opfer von Menschenhandel betreuen oder seine globalen Erscheinungsformen beobachten, existiert eine hohe Dunkelziffer, die weit über die Anzahl der in den amtlichen Kriminalstatistiken und im „Bundeslagebild Menschenhandel“ erfassten Fälle hinausgeht.

  • Erscheinungsformen

    Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation wird Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung typischerweise in privaten Haushalten, in der Landwirtschaft und Fischerei, der Bauwirtschaft, dem Dienstleistungsbereich (Hotel- und Gaststättengewerbe, Reinigungsgewerbe) sowie im Bereich des Schwarzhandels angetroffen. Weitere Beispiele sind organisiertes Betteln, Handtaschen- und Straßenraub oder der Handel mit Drogen.

    Durch die Aufmerksamkeit und Hilfe vieler Menschen sowie durch journalistische Recherchen wurden in Deutschland immer wieder spektakuläre Einzelfälle bekannt: Sie betrafen asiatische und afrikanische Spezialitätenköche, ukrainische Bauarbeiter, Au-pair-Mädchen, Haushaltshilfen, Landwirtschaftshilfen oder auch organisiertes Betteln rumänischer Staatsangehöriger.

  • Gesetzeslage in Deutschland

    Am 15. Oktober 2016 trat das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05.04.2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates“ in Kraft. Es enthält eine Neufassung der strafrechtlichen Vorschriften zum Menschenhandel mit einer vollständigen konzeptionellen Umgestaltung der § 232 bis 233a des Strafgesetzbuches (StGB).

    Danach liegt Menschenhandel vor, wenn eine Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist durch
    • die Ausübung der Prostitution oder der Vornahme sexueller Handlungen,
    • eine Beschäftigung,
    • die Ausübung der Bettelei oder
    • die Begehung von Straftaten

    ausgebeutet werden soll.

    Entsprechendes gilt, wenn hierbei eine Person, die unter 21 Jahre alt ist, angeworben, befördert, weitergegeben, beherbergt oder aufgenommen wird.

    Menschenhandel liegt insbesondere dann vor, wenn diese Person in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft gehalten oder ihr rechtswidrig ein Organ entnommen werden soll.

    Ausbeutung durch eine Beschäftigung ist dann gegeben, wenn die Beschäftigung aus rücksichtslosem Gewinnstreben zu Arbeitsbedingungen erfolgt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen anderer Beschäftigter stehen, die die gleiche oder eine vergleichbare Tätigkeit ausüben.

  • Kontaktadressen für Beratungen

    Um Wege aus der Zwangssituation zu finden, haben Opfer, Angehörige und Beobachterinnen und Beobachter aus dem Umfeld unter den folgenden Adressen die Möglichkeit, erste Kontakte aufzunehmen sowie Beratung und Betreuung zu erhalten:

    Ban Ying e.V.

    Koordinations- und Beratungsstelle gegen Menschenhandel
    Anklamer Straße 38
    10115 Berlin

    Tel.: (030) 44063-73/-74 Fax: (030) 44063-75

    Beschäftigte ohne Aufenthalts- und Arbeitspapiere, die von Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgebern ausgebeutet werden, können sich über ihre Rechte bei folgenden Adressen informieren:

    Arbeit und Leben e.V. DGB/VHS

    Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit Kapweg 4 13405 Berlin

    Beratungsstelle für Migrantinnen und Migranten

    Deutsch, Türkisch Tel.: (030) 5130192-80 Deutsch, Polnisch, Russisch, Englisch Tel.: (030) 5130192-81 Deutsch, Arabisch, Kurdisch, Englisch Tel.: (030) 5130192-84 Deutsch, Griechisch, Englisch Tel.: (030) 5130192-83 Beratung zu ALG II Deutsch oder Englisch Tel.: (030) 5130192-82

    Beratungsbüro für entsandte Beschäftigte

    Tel.: (030) 21240-145

    ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg

    Anlaufstelle für undokumentierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
    Köpenicker Straße 30
    10179 Berlin

    Tel.: (030) 8866-5622 (Beratung bis auf Weiteres ausschließlich telefonisch)

Meldung von Verdachtsfällen

Hinweise auf Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung und auf Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung nimmt in Berlin entgegen:

Der Polizeipräsident in Berlin
Landeskriminalamt
Dezernat 42
Gothaer Straße 19
10823 Berlin

Anzeigenaufnahme: Tel.: (030) 4664-0

Kontakt

Berliner Koordinierungsstelle Schwarzarbeitsbekämpfung

E-Mail