Ausbildungsvergütungen

Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen gelten grundsätzlich nur für tarifgebundene Arbeitgeber und Auszubildende. Für nicht tarifgebundene Ausbildungsverhältnisse können sie zur Orientierung herangezogen werden. Schließlich hat das ausbildende Unternehmen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Diese muss nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in Abhängigkeit des Ausbildungsbeginns und des ersten Lehrjahres mindestens 682 Euro, im zweiten Lehrjahr 805 Euro
und im dritten Lehrjahr 921 Euro betragen (§ 17 BBiG).

Branchenübersicht tariflicher Ausbildungsvergütungen

Informationen zu tariflichen Ausbildungsvergütungen in Berlin und/oder Brandenburg finden Sie in unserer Formular-Suche sowie in unseren Tarifinformationen im Überblick.

  • Ausbildungsvergütungen mit Branchenübersicht in den Ländern Berlin und Brandenburg

    Aufgrund der Tabellenform liegt keine Barrierefreiheit vor.

    PDF-Dokument (902.0 kB) - Stand: Mai 2025

Allgemeinverbindliche Ausbildungsvergütungen

Allgemeinverbindliche Ausbildungsvergütungen gelten auch dann, wenn Arbeitgeber und Auszubildende nicht tarifgebunden sind. Für die Länder Berlin und Brandenburg trifft dies derzeit auf folgende Branchen zu:

  • Bäckerhandwerk
  • Elektrohandwerk und Informationstechnisches Handwerk
  • Wach- und Sicherheitsdienstleistungen

Arbeit und Berufliche Bildung

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung,
Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Kontakt

Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg, Tariftreue
Raum 3.073