Ausbildungsvergütungen

Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen gelten grundsätzlich nur für tarifgebundene Arbeitgeber und Auszubildende. Für nicht tarifgebundene Ausbildungsverhältnisse können sie zur Orientierung herangezogen werden. Schließlich hat das ausbildende Unternehmen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Diese muss nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in Abhängigkeit des Ausbildungsbeginns und des Lehrjahres mindestens 649 Euro betragen (§ 17 BBiG).

Branchenübersicht tariflicher Ausbildungsvergütungen

Informationen zu tariflichen Ausbildungsvergütungen in Berlin und/oder Brandenburg finden Sie in unserer Formular-Suche sowie in unseren Tarifinformationen im Überblick.

  • Ausbildungsvergütungen mit Branchenübersicht in den Ländern Berlin und Brandenburg_Stand September_2024

    Aufgrund der Tabellenform liegt keine Barrierefreiheit vor.

    PDF-Dokument (365.4 kB) - Stand: September 2024

Allgemeinverbindliche Ausbildungsvergütungen

Allgemeinverbindliche Ausbildungsvergütungen gelten auch dann, wenn Arbeitgeber und Auszubildende nicht tarifgebunden sind. Für die Länder Berlin und Brandenburg trifft dies derzeit auf folgende Branchen zu:

  • Bäckerhandwerk
  • Elektrohandwerk
  • Wach- und Sicherheitsdienstleistungen