Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen gelten grundsätzlich nur für tarifgebundene Arbeitgeber und Auszubildende. Für nicht tarifgebundene Ausbildungsverhältnisse können sie zur Orientierung herangezogen werden. Schließlich hat das ausbildende Unternehmen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Diese muss nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in Abhängigkeit des Ausbildungsbeginns und des ersten Lehrjahres mindestens 682 Euro, im zweiten Lehrjahr 805 Euro
und im dritten Lehrjahr 921 Euro betragen (§ 17 BBiG).
Ausbildungsvergütungen
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Ausbildungsvergütungen mit Branchenübersicht in den Ländern Berlin und Brandenburg
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PDF-Dokument (902.0 kB) - Stand: Mai 2025
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