Berliner Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen

Landeszuschuss-kmu-intro

Nachhaltige Arbeitsmarktpolitik bedeutet, Arbeitsplätze mit auskömmlichem Einkommen für Erwerbslose auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erschließen. Deshalb gewährt die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales den Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und fördert damit die Schaffung guter Arbeitsplätze bei der Einstellung von Arbeitslosen, Empfängerinnen und Empfängern von Aufstockungsleistungen sowie Teilnehmenden aus Beschäftigungsmaßnahmen.

  • Mit dem Programm können kleine und mittlere Unternehmen einen Zuschuss erhalten, wenn sie Arbeitslose, erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Empfangende oder Menschen aus öffentlich geförderter Beschäftigung einstellen.
  • Unternehmen können auch gefördert werden, wenn sie Minijobber, teil- und vollzeitbeschäftigte Erwerbstätige sowie Selbstständige, deren Einkommen regelmäßig nicht zum Lebensunterhalt ausreicht und die deswegen auf ergänzende Aufstockungsleistungen der Jobcenter angewiesen sind, in Vollzeit beschäftigen und entsprechend bezahlen.

Berliner Unternehmen sollen durch den Zuschuss motiviert werden, Menschen aus den genannten Gruppen einzustellen, faire Löhne und Gehälter zu zahlen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst nachhaltig zu beschäftigen. Der Zuschuss ist deshalb nach der Dauer des Arbeitsvertrages und der Höhe des Gehaltes gestaffelt und beträgt maximal 15.000 Euro. Die Antragsbearbeitung dauert in der Regel nicht länger als 14 Tage.

Der Landeszuschuss stellt eine Neuerung gegenüber bisherigen Lohnkostenzuschüssen des Landes und gegenüber dem Eingliederungszuschuss (EGZ § 88 ff. SGB III) der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter dar. Während letztere auf dem Prinzip des Minderleistungsausgleichs beruhen, macht sich der Landeszuschuss das Prinzip „Gute Arbeit“ zunutze. Der Landeszuschuss schließt keine Nachbeschäftigungspflicht ein, was ihn ebenfalls von gängigen Lohnkostenzuschüssen unterscheidet.

Ziele des Landeszuschusses für KMU

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales verfolgt mit dem Landeszuschuss für KMU zwei Ziele:
  • Gute Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu fördern und
  • kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen, die einen wichtigen Beitrag für die Berliner Wirtschaft leisten.

Bedingungen für die Gewährung des Landeszuschusses für KMU

  • Kleine und mittlere Unternehmen mit Geschäftssitz in Berlin
  • Vertragsverhältnis von mindestens zwölf Monaten
  • Vollzeitbeschäftigung von mindestens 35 Wochenstunden
  • Bruttogehalt der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entspricht mindestens den gesetzlichen Mindestlohnbestimmungen des Landes Berlin
  • Fördersumme von 2.500 bis 15.000 Euro (je nach Dauer des Arbeitsvertrages und Höhe des Gehaltes im Vergleich zum Mindestlohn)
  • Förderdauer von 12, 24 oder 30 Monaten (je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses)
  • Einstellung von arbeitslosen oder ergänzende Leistungen beziehenden Berlinerinnen und Berlinern