Berliner Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Landeszuschuss-kmu-intro

Nachhaltige Arbeitsmarktpolitik bedeutet, Arbeitsplätze mit auskömmlichem Einkommen für Erwerbslose auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erschließen. Deshalb gewährt die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung den Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und fördert damit die Schaffung guter Arbeitsplätze bei der Einstellung von benachteiligten Personen.

  • Mit dem Programm können kleine und mittlere Unternehmen einen Zuschuss erhalten, wenn sie Langzeitarbeitslose oder Arbeitslose, die von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind, sowie Menschen aus öffentlich geförderter Beschäftigung einstellen.
  • Unternehmen können auch gefördert werden, wenn sie geringfügig, teil- und vollzeitbeschäftigte Erwerbstätige sowie Selbstständige, deren Einkommen regelmäßig nicht zum Lebensunterhalt ausreicht und die deswegen auf ergänzende Leistungen der Jobcenter angewiesen sind, in Vollzeit beschäftigen und entsprechend bezahlen.
  • Bei der Umwandlung von geringfügiger Beschäftigung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit ist auch eine Förderung möglich, wenn keine ergänzenden Leistungen der Jobcenter bezogen werden.

Berliner Unternehmen sollen durch den Zuschuss motiviert werden, Menschen aus den genannten Gruppen einzustellen, faire Löhne und Gehälter zu zahlen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst nachhaltig zu beschäftigen. Der Zuschuss ist deshalb nach der Dauer des Arbeitsvertrages und der Höhe des Gehaltes gestaffelt und beträgt maximal 17.000 Euro. Die Antragsbearbeitung dauert in der Regel nicht länger als 14 Tage.

Der Landeszuschuss stellt eine Neuerung gegenüber bisherigen Lohnkostenzuschüssen des Landes und gegenüber dem Eingliederungszuschuss (EGZ § 88 ff. SGB III) der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter dar. Während letztere auf dem Prinzip des Minderleistungsausgleichs beruhen, macht sich der Landeszuschuss das Prinzip „Gute Arbeit“ zunutze. Der Landeszuschuss schließt keine Nachbeschäftigungspflicht ein, was ihn ebenfalls von gängigen Lohnkostenzuschüssen unterscheidet.

Ziele des Landeszuschusses für KMU

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung verfolgt mit dem Landeszuschuss für KMU drei Ziele:

  • Gute Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu fördern,
  • Beschäftigungschancen für benachteiligte Menschen zu erschließen und
  • kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen, die einen wichtigen Beitrag für die Berliner Wirtschaft leisten.

Bedingungen für die Gewährung des Landeszuschusses für KMU

  • Kleine und mittlere Unternehmen mit Geschäftssitz in Berlin
  • Vertragsverhältnis von mindestens zwölf Monaten
  • Vollzeitbeschäftigung von mindestens 35 Wochenstunden
  • Bruttogehalt der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entspricht mindestens den gesetzlichen Mindestlohnbestimmungen des Landes Berlin
  • Fördersumme von 4.000 bis 17.000 Euro (je nach Dauer des Arbeitsvertrages und Höhe des Gehaltes im Vergleich zum Landesmindestlohn)
  • Förderdauer von 12 bis 30 Monaten (je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses)
  • Einstellung von Langzeitarbeitslosen, von Langzeitarbeitslosigkeit Bedrohten, Menschen aus öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahmen, geringfügig Beschäftigten oder ergänzende Leistungen beziehenden Berlinerinnen und Berlinern
  • Umwandlung einer geringfügigen Beschäftigung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis von mindestens 35 Wochenstunden

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  • Fachkonzept Berliner Landeszuschuss für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)

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