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Einjähriger Beobachtungszeitraum ohne neue Taxen-Genehmigungen
Im Land Berlin besteht ab dem 16.02.2026 ein Beobachtungszeitraum für den Taxenverkehr gem. § 13 Abs. 4 PBefG. Während dieser Zeit können keine Genehmigungen im Rahmen einer Ersterteilung und Erweiterung erteilt werden. Weitere Informationen