Bild: Luckas / Fotolia.com
Barrierefreiheit nach § 64c PBefG
Am 01.08.2021 ist der neu eingefügte § 64c PBefG in Kraft getreten durch das gilt, dass bei 20 betriebenen Fahrzeugen mindestens ein Fahrzeug barrierefrei sein muss. Die Auflistung der Firmen mit Barrierefreien Fahrzeugen finden Sie hier. Weitere Informationen