Konzession Krankentransport (§§ 9 – 17 Rettungsdienstgesetz - RDG)

Rettungswagen

Krankentransport nach den §§ 9 – 17 des Rettungsdienstgesetz

Für den Krankentransport sind Krankenkraftwagen (Krankentransportwagen) einzusetzen.

  • Krankenkraftwagen sind Fahrzeuge, die für den Krankentransport besonders eingerichtet sind.

In der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als solche anerkannten Krankenkraftwagen müssen in ihrer Ausstattung, Ausrüstung und Wartung den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Meldungen des Labo

Liegender Patient wird von zwei Sanitätern in Rettungswagen medizinisch versorgt

Notverlegung - Umsetzung Rettungsdienstgesetz Berlin

Im Zuge der Umsetzung der Neufassung des Berliner Rettungsdienstgesetzes (RDG) vom 20.09.2016 kommt es ab dem 24.4.2018 zu einer Änderung im Segment der Notverlegung („Intensivverlegung“). Weitere Informationen

Rettungs-Team

DIN EN 1789:2020 + A1:2023 Rettungswagen und deren Ausrüstung

Nach § 9 Absatz 1 RDG müssen Krankenkraftwagen in Ihrer Ausstattung, Ausrüstung und Wartung dem anerkannten Stand der Technik sowie den jeweils geltenden Normen entsprechen... Weitere Informationen

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Antrag für Ersterteilung Krankenwagen-Genehmigung

Antrag für Erneuerung / Erweiterung der Krankenwagen-Genehmigung

Ersatz für die Genehmigungsurkunde (oder dem Auszug)

Änderung des Betriebssitzes

  • Teilen Sie bitte jede Änderung schriftlich mit und fügen folgende Unterlagen bei:

    • Gewerberaummietvertrag – ggfs. Skizze über sanitäre Einrichtung
    • Gewerbeummeldung
    • ggfs. aktuellen Auszug aus dem Handelsregister
    • Geänderte Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Auszug aus der Genehmigungsurkunde im Original
    • Genehmigungsurkunde im Original

    Gebühren

    • neue Genehmigungsurkunde + 1. – 5. Auszug: 25,00 Euro
    • 6. – 10. Auszug zuzüglich: je 10,00 Euro
    • je weitere angefangene 5 Auszüge zuzüglich: 10,00 Euro

Änderungs des Geschäftsführers/Betriebsleiters

Änderungs des Kfz-Bestandes

  • Für Ihren Fahrzeugwechsel übersenden Sie bitte folgende Unterlagen:
    • Original Genehmigungsurkunde
    • Original Auszug aus der Genehmigungsurkunde
    • Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beide Seiten des neuen KFZ mit Eintrag „Krankenwagen“
    • HU-Bericht bei einem Gebrauchtwagen
    • bei Neufahrzeugen: Konformitätsbescheinigung
    • Inventarliste
    • Medizinproduktebuch
    • Bestätigung Unternehmen Fahrzeug DIN EN 1789:2020 (Hinweise zur DIN EN 1789:2020)

    Hinweisblatt mit Erläuterungen zu den Anlagen

    Folgende Anlagen werden ausgefüllt benötigt:
    Bestätigungsschreiben gemäß DIN EN 1789:2020,

    Gebühren

    • neue Genehmigungsurkunde + Auszug: Erstes Fahrzeug 51,13 Euro
    • jedes weitere Fahrzeug im selben Antragsverfahren: 35,79 Euro

    Hinweis:
    Es wird darauf hingewiesen, dass für die erstmalige Zulassung von Taxen, Mietwagen und Krankenwagen auf ein Unternehmen bei der Zulassungsstelle der Genehmigungsbescheid für die jeweilige Verkehrsart vorgelegt werden muss. Die Genehmigungsurkunde oder der Auszug daraus sind nicht ausreichend. Diese Regelung gilt auch für Fahrzeugwechsel innerhalb eines bestehenden Genehmigungszeitraumes.

Mitteilung über die Betriebsaufgabe

  • Bei Betriebsaufgabe übersenden Sie bitte folgende Unterlagen:
    • Original Genehmigungsurkunde
    • Original Auszug aus der Genehmigungsurkunde
    • eine kurze formlose, schriftliche Begründung (3-Zeiler genügt) versehen mit Name des Unternehmens, Datum der Aufgabe, sowie Namen des Geschäftsführers und Unterschrift.

    Hinweis: Die Mitteilung der Betriebsaufgabe ist nicht im Voraus möglich.

    Gebühren:

    • keine

Kontakt

  • Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
  • Fahrerlaubnisbehörde - Personenbeförderung
  • Puttkamerstr. 16-18, 10969 Berlin

Antragsbearbeitung / Fahrzeugabnahme:

Wir sind telefonisch erreichbar am Montag und Donnerstag von 09:00 bis 11:00 Uhr.

Buchstabe A
(030) 90269 – 2391

Buchstabe B + I + W
(030) 90269 – 2482

Buchstabe D + P + Q + U + Z
(030) 90269 – 2483

Buchstabe E + M
(030) 90269 – 2439

Buchstabe F + G + H
(030) 90269 – 2351

Buchstabe J + S
(030) 90269 – 2347

Buchstabe K + L
(030) 90269 – 2384

Buchstabe C + N + Y
(030) 90269 – 2373

Buchstabe O + R + T + V + X
(030) 90269 – 2485

Fax
(030) 9028-3451

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