Alle Bewerbungen sind online über das Berliner Karriereportal einzureichen. Bewerbungen über den Postweg sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Energie
Über das Energieportal können sich die Bürgerinnen und Bürger umfassend über Maßnahmen, die aktuelle Lage und TIpps zum Thema Energie informieren.
FAQ

Bild: Pixabay
Häufig gestellte Fragen - Unsere FAQ
Bewerbungsverfahren
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Muss ich mich zwingend über das Karriereportal bewerben oder kann ich dies auch schriftlich tun?
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Wie bewerbe ich mich online über das Karriereportal?
Die Eingabe Ihrer Daten erfolgt hier über den Button “Jetzt bewerben!”, welcher sich unten rechts in der Ausschreibung befindet. Sie legen automatisch ein Bewerberkonto an, auf das Sie anschließend jederzeit zugreifen können. So können Sie immer den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung nachvollziehen. Wir empfehlen, zuerst die Anlagen hochzuladen, da teilweise eine automatische Datenübertragung in die Formularfelder erfolgt. Prüfen Sie Ihre Bewerbung am Ende bitte auf Vollständigkeit.
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Wie werden meine persönlichen Daten erhoben, verarbeitet und geschützt?
Informationen zur Datenverarbeitung sowie zu den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen, können Sie im Detail hier nachlesen. Die Bewerbungsdatenverarbeitung erfolgt mit Hilfe von rexx-systems. Sollten Sie mit der elektronischen Speicherung und Verwendung Ihrer Daten gemäß der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des Landes Berlin nicht einverstanden sein, melden Sie sich bitte umgehend bei uns.
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Welche Bewerbungsunterlagen muss ich einreichen?
Welche Unterlagen Sie Ihrer Bewerbung beifügen müssen, sind im Detail der Stellenausschreibung zu entnehmen. In der Regel sind einzureichen: ein aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben, ein aktueller tabellarischer Lebenslauf und ein/e aktuelle/s dienstliche/s Beurteilung/Arbeitszeugnis (nach Möglichkeit nicht älter als zwölf Monate). Sollten in der Ausschreibung besondere Kenntnisse oder Erfahrungen gefordert sein, sind diese bitte in der Bewerbung zum Ausdruck zu bringen und wenn möglich mit Nachweisen zu belegen.
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Muss ich meine Beurteilung / mein Arbeitszeugnis einreichen, obwohl diese/s in der Personalakte befindlich ist?
Alle geforderten Unterlagen müssen mit der Bewerbung eingereicht werden, auch wenn sich einige davon, wie z. B. Ihre Beurteilung, in der Personalakte befinden. Aufgrund von Mehrfachbewerbungen der Interessierten in unterschiedlichen Behörden kann es zu massiven Verzögerungen der Einsichtnahme in die Personalakte kommen, was negative Einflüsse auf die zeitliche Abwicklung des Auswahlverfahrens haben kann.
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Sie haben kein/e aktuelle/s dienstliche/s Beurteilung/Arbeitszeugnis. Was ist zu tun?
Soweit ein/e entsprechende/s dienstliche Beurteilung/Arbeitszeugnis nicht vorliegt, ist die Erstellung umgehend einzuleiten und nach Erhalt eine Kopie der dienstlichen Beurteilung bzw. des Arbeitszeugnisses bis spätestens 14 Tage nach dem Ende der Bewerbungsfrist nachzureichen. Auf Grund des teilweise langen Erstellungsprozesses, hinsichtlich der Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen, ist es im Zweifelsfall möglich, eine Beurteilung ohne die Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen zu berücksichtigen, sofern die Unterschriften der erst- und zweitbeurteilenden Personen vorhanden sind. Sollten Sie keine Beurteilung einreichen, könnte dies für Sie zum Nachteil sein.
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Meine Bewerbungsdaten bzw. -unterlagen haben sich geändert. Was muss ich tun?
Sollten sich im laufenden Verfahren Ihre Bewerbungsdaten ändern, wie beispielsweise Ihre Kontaktdaten (insbesondere E-Mail-Adresse), Ihre Entgeltgruppe / Besoldungsgruppe, das Ende Ihrer Ausbildung tritt ein oder Sie erhalten sogar ein/e aktuellere/s Beurteilung/Arbeitszeugnis, informieren Sie uns bitte umgehend. Sollten Sie uns wichtige Änderungen nicht mitteilen, können diese im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden, wodurch Ihnen Nachteile entstehen könnten.
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Ist es sinnvoll, sich zu bewerben, wenn mein Profil nicht die formalen Anforde-rungen erfüllt, die in der Ausschreibung benannt sind?
Wenn Sie nicht die formalen Anforderungen erfüllen, ist es leider nicht sehr sinnvoll sich zu bewerben, da Ihre Bewerbung im Verfahren nicht berücksichtigt werden kann. Beispiel: Die Stellenausschreibung wurde für Beschäftigte der Entgeltgruppe E 9 b ausgeschrieben, Sie sind jedoch in der Entgeltgruppe E 9 a. Leider sind Sie aus formalen Gründen nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Sofern sich die Stellenausschreibung nur an Beschäftigte des öffentlichen Verwaltungsdienstes richtet, sind Sie außerdem aus formalen Gründen nicht zum weiteren Auswahlverfahren zugelassen, wenn Sie über kein Arbeits- oder Dienstverhältnis zum öffentlichen Verwaltungsdienst verfügen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die formalen Anforderungen erfüllen, melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne.
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Wie wird die Personalauswahlentscheidung getroffen?
Die Personalauswahlentscheidung wird im Rahmen der Bestenauslese unter Zugrundelegung der dienstlichen Beurteilung bzw. der Arbeitszeugnisse getroffen. Ergänzend können noch weitere Auswahlinstrumente, wie z. B. ein Fach- und Wissenstest oder ein strukturiertes Interview, erfolgen. Wir sind an einer Förderung qualifizierter Bewerberinnen interessiert. Anerkannte schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund, die die Voraussetzungen erfüllen, sind ausdrücklich erwünscht (gemäß PartIntG).
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Wie lange dauert in der Regel das Auswahlverfahren bzw. wann kann ich mit einer Antwort rechnen?
Die Dauer des Auswahlverfahrens hängt von mehreren Faktoren ab, weshalb nicht vorhergesagt werden kann, wann Sie eine Antwort bekommen. Mit der Online-Bewerbung über rexx-systems legen Sie automatisch ein Bewerberkonto an, wo Sie den Stand Ihrer Bewerbung nachvollziehen können. Sofern Änderungen eintreten bzw. eine Entscheidung bezüglich Ihrer Bewerbung getroffen wurde, werden wir Sie umgehend kontaktieren. Sachstandanfragen sind daher nicht erforderlich.
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Wo kann ich Informationen zur Vergütung bezüglich der ausgeschriebenen Stelle finden?
In der Stellenausschreibung ist die Besoldungsgruppe für beamtete Dienstkräfte bzw. für Tarifbeschäftigte die Entgeltgruppe für die zu besetzende Stelle angegeben. Informationen zur Vergütung finden beamtete Dienstkräfte hier und Tarifbeschäftige hier. Arbeitsverträge werden entsprechend des Tarifvertrages der Länder (TV-L) geschlossen.
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Kann ich Kosten, die in Bezug auf meine Bewerbung entstanden sind, erstattet bekommen?
Grundsätzlich schließen wir aus haushaltswirtschaftlichen Gründen die Erstattung jeglicher Kosten im Zusammenhang mit Bewerbungen aus (z. B. Fahrtkosten, Übernachtungskosten etc.). Wir bitten um Verständnis, dass postalisch eingereichte Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt werden können, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter Freiumschlag beigefügt wurde.
Landesamt für Bürger- und Ordnungs-angelegenheiten
Abt. ZS – Zentraler Service
Personalmanagement
ZS C 1
Herr Hastreiter
Auf Ihren Wunsch melden wir uns auch gern telefonisch bei Ihnen, sofern Sie Ihrer Anfrage eine Telefonnummer beifügen.