Fahrerlaubnis / Führerschein

Ein Führerschein, der aus der hinteren Hosentasche hervorragt
Frau mit neuem Auto und Führerschein

Informationen zum Erwerb einer Fahrerlaubnis

Die theoretische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Zulassung zur Prüfung bestanden werden. Bei Bestehen der theoretischen Prüfung wird eine weitere Frist von 12 Monaten gewährt um die praktische Prüfung erfolgreich abzuschließen... Weitere Informationen

Führerscheine

Führerscheinumtausch

Alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis Anfang 2033 in ein EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Ziel ist es, Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher zu machen... Weitere Informationen

Stempel mit der Aufschrift ungültig

Maßnahmen

Verstoßen Sie gegen die gültigen rechtlichen Auflagen, drohen Ihnen Einschränkungen und weitere Maßnahmen bei der Nutzung Ihrer Fahrerlaubnis...

Führerschein-Rückseite

Schlüsselzahlen für die Eintragung in den Kartenführerschein

Die Schlüsselzahlen auf den Fahrerlaubnissen geben Aufschluss über spezifische Berechtigungen oder Einschränkungen, die mit der Fahrerlaubnis verbunden sind.

P-Schein-Fahrschein-zur-Fahrgastbefoerderung.pdf

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)

Wer Personen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit fahren möchte, benötigt eine offizielle Erlaubnis: den Personenbeförderungsschein oder auch die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Damit darf eine gewerbliche Beförderung von bis zu 8 Personen gemäß den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung und dem Personenbeföderungsgesetz erfolgen.

Hier gelangen Sie zu den vollständigen Antragsunterlagen und zu weiteren Informationen.

Frontansicht eines Sattelzugs mit Ladeanhänger auf einer Autobahn

Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird ab 23. Mai 2021 bundesweit ausgestellt. Er dient dem Nachweis einer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein ab.

Hier erhalten Sie Weitere Informationen

Kontakt

  • Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
  • Fahrerlaubnisbehörde.
  • Puttkamerstr. 16 - 18, 10969 Berlin
  • Tel.: (030) 90269-2300
  • Fax: (030) 9028-3452
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Dienstag

      07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Mittwoch

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  • Donnerstag

      07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Freitag

      07:00 - 12:00 Uhr - Nur für Terminkunden