Güterkraftverkehr / Berufskraftfahrer / Digitale Kontrollgerätekarten

Güternahverkehr

• Anträge sowie andere Unterlagen übermitteln Sie bitte grundsätzlich per Post.

• Eine persönliche Vorsprache ist zur Antragstellung in der Regel nicht erforderlich. Sollten sich zu den von Ihnen eingereichten Unterlagen Nachfragen ergeben, werden sich die zuständigen Mitarbeitenden mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte denken Sie daher daran, stets Ihre vollständigen Kontaktdaten anzugeben.

• Sollte im Einzelfall eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, nutzen Sie bitte das Kontaktformular für eine Terminvereinbarung. Wir bitten um Verständnis, dass Sie ohne vorab von uns bestätigten Termin nicht in das Dienstgebäude Puttkamer Straße kommen können.

• Bitte beachten Sie die wichtigsten Fragen zu den Themen Personen- und Güterbeförderung

Drei Feuerwehrleute in Schutzanzügen

Gefahrgutangelegenheiten

Gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen können... Weitere Informationen

Berufskraftfahrer

Berufskraftfahrer - Grundqualifikation und Weiterbildung

Fahrerinnen und Fahrer, die Werk-, Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine Grundqualifikation und später in einem periodischen Turnus von 5 Jahren eine Weiterbildung nachweisen… Weitere Informationen

Güterbeförderung - Fahrerkarte

Digitale Kontrollgerätekarten

Die Fahrerlaubnisbehörde ist Ausgabestelle für digitale Kontrollgerätkarten. Sie können über Telefon (030 115 bzw. 030 90269 2300) einen Termin vereinbaren. Bitte bringen Sie die von Ihnen vollständig ausgefüllten Antragsformulare zum Termin mit. Weitere Informationen

Frontansicht eines Sattelzugs mit Ladeanhänger auf einer Autobahn

Gewerblicher Güterkraftverkehr

Die gewerbliche Durchführung von Transportleistungen mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t oder über 2,5t im grenzüberschreitenden EU-Verkehr ist erlaubnispflichtig. Weitere Informationen

Folgende Genehmigungen zum Güterkraftverkehr können Sie im LABO Berlin beantragen.

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  • Antrag auf Erlaubnis/Gemeinschaftslizenz für gewerblichen Güterkraftverkehr

    PDF-Dokument (485.1 kB)

  • Antrag auf Änderung der Urkunden/Lizenzen

    PDF-Dokument (332.3 kB)

  • Antrag auf Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit

    z.B. bei Änderung der Verkehrsleitung / der Geschäftsführung

    PDF-Dokument (403.6 kB)

  • Antrag auf zusätzliche Ausfertigungen von Erlaubnissen

    PDF-Dokument (333.8 kB)

  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerbescheinigung

    PDF-Dokument (337.0 kB)

  • Antrag auf Ersatzausfertigung bei Verlust bzw. Diebstahl

    PDF-Dokument (330.7 kB)

Anlagen zu den Anträgen

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  • Anlage Eigenkapitalbescheinigung, Zusatzbescheinigungen

    PDF-Dokument (525.8 kB)

  • Anlage Ausfüllhinweise

    PDF-Dokument (146.9 kB)

  • Anlage Fahrzeugliste

    PDF-Dokument (285.8 kB)

Informationen zu bestehenden Verkehrsunternehmen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.verkehrsunternehmensdatei.de

Kontakt

  • Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
  • Fahrerlaubnisbehörde - Abholung fertiger Dokumente
  • Puttkamerstraße 16 - 18, 10969 Berlin

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Dienstag

      07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Mittwoch

      07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Donnerstag

      07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Freitag

      07:00 - 12:00 Uhr - Nur für Terminkunden

Verkehrsanbindungen

Bus
  • U Kochstraße/Checkpoint Charlie: M 29 Wilhelmstraße/Kochstraße: M 29
U-Bahn
  • Kochstraße: U6