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Gewerblicher Güterkraftverkehr
Erteilung von Erlaubnissen/Gemeinschaftslizenzen für den gewerblichen Güterkraftverkehr
Die gewerbliche Durchführung von Transportleistungen mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t ist erlaubnispflichtig.
Rechtliche Grundlage ist das Güterkraftverkehrsgesetz bzw. eine Rechtsverordnung der Europäischen Union.
Es ist hierbei zu unterscheiden zwischen:
- Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr – gilt nur im Inland
- Gemeinschaftslizenz – gilt innerhalb der Europäischen Union
Erteilungsvoraussetzungen
- Fachliche Eignung
Fachkundeprüfung vor der IHK bzw. Ausbildung als Verkehrsfachwirt oder Speditionskaufmann/-frau (Ausbildung vor dem 04.12.2011 begonnen)
- Finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenkapital von 9.000,- € für das erste, 5.000,- € für jedes weitere Kraftfahrzeug
- Persönliche Zuverlässigkeit
Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind bei den Bürgerämtern zu beantragen und von diesem direkt an die Erlaubnisbehörde zu übersenden.
Sofern Unternehmer bereits selbstständig sind, müssen auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkassen der Arbeitnehmer und der Berufsgenossenschaft vorgelegt werden. Die Unterlagen für die persönliche Zuverlässigkeit dürfen bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein.
- Gebühren
Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis bzw. der Lizenz beträgt 300,- € zuzüglich für jedes zum Einsatz kommende Fahrzeug 55,- € pro Ausfertigung/beglaubigte Kopie; bei Antragstellung ist ein Vorschuss in Höhe von 200,- € + 3,30 € für jeweils eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister zu entrichten.
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr/Gemeinschaftslizenz
PDF-Dokument (40.5 kB)
Eigenkapitalbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerbl ichen Güterkraftverkehr
PDF-Dokument (448.5 kB)
Weitere Informationen
Ausführliche Beratung vor Ort erhalten Sie während der Öffnungszeiten von folgenden Ansprechpartnern:
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Frau Büchau
Raum 237
Telefon: (030) 90269-2337
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Raum 259
Telefon: (030) 90269-2591
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Buchstabenbereich N – Z
Herr Fuhrmann
Raum 258
Telefon: (030) 90269-2593
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Landesamt für Bürger- und Ordnungs-angelegenheiten
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