Energie
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Bestellformulare zur Urkundenbestellung im Standesamt I in Berlin
Das Standesamt I in Berlin kann Personenstandsurkunden nur ausstellen, wenn
- sich die Personenstandsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ereignet haben und das entsprechende Ereignis beim Standesamt I in Berlin auch tatsächlich beurkundet ist,
- eine Beurkundung in der hier geführten Register- und Urkundensammlung aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten vorliegt oder auch in den vom Standesamt I in Berlin fortgeführten Konsular- und Kolonialregistern,
- ein Eintrag im ab 2009 geführten Lebenspartnerschaftsregister besteht.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Urkundenanforderung die geltenden Archivfristen
- gerechnet ab dem Tag der Beurkundung – von 110 Jahren beim Geburtenregister, 80 Jahren beim Eheregister und 30 Jahren beim Sterberegister.
Nach Ablauf dieser Fristen befinden sich die entsprechenden Register nicht mehr beim Standesamt I in Berlin, sondern in der Regel bereits beim Landesarchiv Berlin. Bitte richten Sie daher Ihre Urkundenbestellung in Archivfällen direkt an das
Weitere Hinweise
Kontakt
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Standesamt I in Berlin
Nahverkehr
S-Bahn Humboldthain: S1, S2, S25, S26
U-Bahn Pankstr.: U8
U-Bahn Nauener Platz: U9
Bus Brunnenplatz: M27
Bus Nauener Platz: 247, 327