Energie
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Lebenspartnerschaft

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Hier geht es um im Ausland begründete Lebenspartnerschaften von Deutschen, die keinen Inlandswohnsitz besitzen. Das Standesamt I in Berlin ist nur zuständig, wenn die Betroffenen bzw. die Antragsteller niemals im Inland wohnhaft waren.
Eine eingetragene Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist eine rechtlich begründete Beziehung von Partnern gleichen Geschlechts. Die Begründung einer Lebenspartnerschaft ist in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr möglich.
Aus deutscher Sicht unterliegt die Begründung und Wirkung einer im Ausland eingetragenen Lebenspartnerschaft dem Recht des registerführenden Staates, also des Staates, der die Eintragung vorgenommen hat (Art. 17a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch).
2. Lebenspartnerschafturkundenanforderungen bei Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland
3. Ehefähigkeitszeugnis zur Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland - von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz
Für die Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland ist gegebenenfalls die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Vorlage beim ausländischen Standesamt zu beantragen. Weitere Informationen
4. Namensrechtliche Erklärungen
5. Kontaktformular Lebenspartnerschaft
Urkunden und Namensbescheinigungen bestellen Sie bitte mit dem entsprechenden Bestellformular (siehe Punkt 2) Weitere Informationen
6. Informationen zum Thema "Ehe für alle"
Informationen zum Thema "Ehe für alle" finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Weitere Informationen