Namensrechtliche Erklärung Lebenspartnerschaft
Namensführung nach deutschem Recht (§ 3 Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG))
Dienstleistungen
Die vorstehenden Dienstleistungen sind die Auswahl für einen Verwaltungsbereich. Die Übersicht aller Berliner Dienstleistungs- und Informationsangebote finden Sie im Service-Portal.