Bitte beachten Sie unsere Häufig gestellten Fragen bevor Sie uns kontaktieren. Vielen Dank!
Achtung:
Seit dem 15.08.2022 sind die Öffnungszeiten in der Fahrerlaubnisbehörde wie folgt:
Montag-Donnerstag von 07:00 bis 14:30 Uhr und
Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr
Allgemeinverfügung zur Fahrberechtigung mit ausländischen Führerscheinen
Fahrschulen (Stand: 07.03.2021)
Fahrschulen dürfen für den Publikumsverkehr geöffnet werden oder ihre Dienste anbieten,
1. soweit das individuelle Schutz- und Hygienekonzept des jeweiligen Betriebes ein Testkonzept beinhaltet, wonach dem unterrichtenden Personal regelmäßig, mindestens einmal Mal pro Woche, eine Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mittels eines Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests angeboten wird und diese Testung durch die Betriebsinhaberin oder den Betriebsinhaber organisiert wird, und
2. das Testangebot sowie das Ergebnis durchgeführter Testungen von der zuständigen Person in dem jeweiligen Betrieb dokumentiert wird.
Informationen für Kundinnen und Kunden
Stand: 04.04.2022
Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten wird im Bereich der Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung weiterhin persönliche Kundenkontakte unter Berücksichtigung der SARS CoV 2 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ermöglichen. Für die persönliche Vorsprache ist zwingend eine vorherige Terminabstimmung erforderlich. Die Hinweise finden sich im Folgendem:
Unter https://www.berlin.de/labo/ können Sie sich über den aktuellen Sachstand informieren.
Grundsätzlich gilt: Zu Ihrem Schutz, also unserer Kundinnen und Kunden, und auch zum Schutz unserer Beschäftigten ist es Pflicht, während des Aufenthalts in den Dienstgebäuden des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske zu tragen. Soweit Kundinnen und Kunden ärztlich bescheinigt auf Grund einer ärztlich bescheinigten gesundheitlichen Beeinträchtigung, chronischen Erkrankung oder Behinderung keine medizinische Gesichtsmaske tragen können, ist zur Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen dieser Ausnahme die Bescheinigung im Original mitzuführen und auf Aufforderung vor Ort vorzulegen. Das Betreten der Dienstgebäude ist ohne entsprechende ärztliche Bescheinigung im Original grundsätzlich nicht möglich.
Der Dienstbetrieb wird daher wie folgt fortgeführt:
Führerscheinbüro
Beantragung von Fahrer-, Unternehmens- und Werkstattkarten
Wenn Sie eine Fahrer-, Unternehmens- und Werkstattkarten benötigen, können Sie über Telefon (030 115 bzw. 030 90269 2300 ) einen Termin vereinbaren. Bitte bringen Sie die von Ihnen vollständig ausgefüllten Antragsformulare zum Termin mit. Die Formulare finden Sie auf der jeweiligen Dienstleistungsseite:
Fahrerkarte
Unternehmenskarte
Werkstattkarte
Personen- und Güterbeförderung