Coronavirus
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Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung - ohne jemals Inlandswohnsitz
Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung eines Deutschen im Ausland, der nie im Inland wohnhaft oder gemeldet gewesen ist.
Hinweis:
Die Gültigkeit eines Ehefähigkeitszeugnisses ist begrenzt auf sechs Monate ab dem Ausstellungstag.
Voraussetzungen
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Der deutsche Eheschließende war nie im Inland wohnhaft oder gemeldet.
Sofern der deutsche Eheschließende jemals (auch als Kind) im Inland wohnhaft oder gemeldet war, liegt die Zuständigkeit für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses bei dem Standesamt des letzten inländischen Wohnortes.
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsnachweise beider Eheschließenden
- Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden
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Nachweise zu allen früheren Ehen / Lebenspartnerschaften der Eheschließenden
Nachweise zu allen früheren Ehen / Lebenspartnerschaften der Eheschließenden (Nachweise zur Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft und deren Auflösung)
- gegebenenfalls Familienstandsnachweis
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Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.
Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, erfolgt eine entsprechende Mitteilung nach Aufnahme der Bearbeitung.
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Hinweis:
Nachweise sind dem Antrag im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen. Einfache Kopien oder elektronisch übermittelte Unterlagen sind leider nicht ausreichend.
Gebühren
90,00 Euro: sofern ausländisches Recht zu beachten ist
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Standesamt I in Berlin
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.