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Technische Sicherheitseinrichtung für Taxen
Hier informieren Sie sich über die Neuerungen in zukünftigen Genehmigungsverfahren hinsichtlich der Umsetzung der TSE-Pflicht ab dem 01.01.2026. Weitere Informationen
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Folgende Anlagen werden ausgefüllt benötigt:
Vermögensübersicht,
Kfz-Übersicht
Bei juristischen Personen als Antragsteller:
Eigenkapitalbescheinigung und Zusatzbescheinigungen,
Folgende Anlagen werden ausgefüllt benötigt:
Vermögensübersicht,
Eigenkapitalbescheinigung und Zusatzbescheinigungen, Fahrzeugliste Taxen, Fahrerliste Taxen,
Kfz-Übersicht
Verlustanzeige der Genehmigungsurkunde und/oder Auszug Genehmigungsurkunde
Zusendung auch über das Kontaktformular möglich
Teilen Sie bitte jede Änderung schriftlich mit und fügen folgende Unterlagen bei:
Folgende Anlagen werden ausgefüllt benötigt:
Vermögensübersicht
Bei juristischen Personen als Antragsteller:
Eigenkapitalbescheinigung und Zusatzbescheinigungen,
Bei Rückgaben von Konzessionen wird zudem eine kurze formlose, schriftliche Begründung gefordert.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass für die erstmalige Zulassung von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen auf ein Unternehmen bei der Zulassungsstelle der Genehmigungsbescheid für die jeweilige Verkehrsart vorgelegt werden muss. Die Genehmigungsurkunde oder der Auszug daraus sind nicht ausreichend. Diese Regelung gilt auch für Fahrzeugwechsel innerhalb eines bestehenden Genehmigungszeitraumes.
Hinweis: Die Mitteilung der Betriebsaufgabe ist nicht im Voraus möglich.
Gebühren:
Wir sind telefonisch erreichbar am Montag und Donnerstag von 09:00 bis 11:00 Uhr.
Buchstabe A
(030) 90269 – 2391
Buchstabe B + I + W
(030) 90269 – 2482
Buchstabe D + P + Q + U + Z
(030) 90269 – 2483
Buchstabe E + M
(030) 90269 – 2439
Buchstabe F + G + H
(030) 90269 – 2351
Buchstabe J + S
(030) 90269 – 2347
Buchstabe K + L
(030) 90269 – 2384
Buchstabe C + N + Y
(030) 90269 – 2373
Buchstabe O + R + T + V + X
(030) 90269 – 2485
Fax
(030) 9028-3451
oder nutzen Sie unser Kontaktformular