Konzessionen Taxen (§ 47 PbefG)

Taxi vor dem Ostbahnhof

Taxen nach dem § 47 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Der Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen.

Taxen dürfen nur in der Gemeinde bereitgehalten werden, in der der Unternehmer seinen Betriebssitz hat. Fahrten auf vorherige Bestellung dürfen auch von anderen Gemeinden aus durchgeführt werden. Die Genehmigungsbehörde kann im Einvernehmen mit anderen Genehmigungsbehörden das Bereithalten an behördlich zugelassenen Stellen außerhalb der Betriebssitzgemeinde gestatten und einen größeren Bezirk festsetzen.

Für Taxiunternehmen gelten Betriebspflicht, Beförderungspflicht und Tarifpflicht. Das bedeutet, dass ein Taxiunternehmen Fahrgäste befördern muss, es kann sich die Fahrten nicht aussuchen und darf nur zu den Tarifen abrechnen, die von der Kommune festgelegt sind.

Meldungen des Labo

Taxameter

Technische Sicherheitseinrichtung für Taxen

Hier informieren Sie sich über die Neuerungen in zukünftigen Genehmigungsverfahren hinsichtlich der Umsetzung der TSE-Pflicht ab dem 01.01.2026. Weitere Informationen

Steuererklärung mit CD

Fiskaltaxameter

Seit dem 1. Januar 2017 müssen alle im Taxameter erfassten steuerlich relevanten Einzeldaten vollständig und unveränderbar gespeichert (Einzelaufzeichnungspflicht) und jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden. Weitere Informationen

Taxis in Berlin

Ersatztaxi

Ein Fahrzeug darf einem Berliner Taxenunternehmern als Ersatzfahrzeug nur dann zur Verfügung gestellt werden, wenn deren eigene Taxe sich nachweisbar in Reparatur befindet oder nicht mehr eingesetzt werden kann... Weitere Informationen

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Antrag für Ersterteilung Taxen-Genehmigung

Antrag für Erneuerung / Erweiterung der Taxen-GenehmigungGenehmigung

Ersatz für die Genehmigungsurkunde (oder dem Auszug)

Änderung des Betriebssitzes

  • Teilen Sie bitte jede Änderung schriftlich mit und fügen folgende Unterlagen bei:

    • Vertrag über Anmietung der Räume und Bestätigung des Vermieters über die gewerbliche Nutzung (bei Untermietverträgen Einverständnis des Eigentümers und Bestätigung der gewerblichen Nutzung)
    • Gewerbeummeldung
    • ggfs. aktuellen Auszug aus dem Handelsregister
    • Geänderte Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Auszug aus der Genehmigungsurkunde im Original
    • Genehmigungsurkunde im Original

    Gebühren

    • neue Genehmigungsurkunde + 1. – 5. Auszug: 25,00 Euro
    • 6. – 10. Auszug zuzüglich: je 10,00 Euro
    • je weitere angefangene 5 Auszüge zuzüglich: 10,00 Euro

Änderung des Geschäftsführers/Betriebsleiters

Änderung des Kfz-Bestandes

  • Für Ihren Fahrzeugwechsel übersenden Sie bitte folgende Unterlagen:
    • Original Genehmigungsurkunde
    • Original Auszug aus der Genehmigungsurkunde
    • Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beide Seiten des neuen KFZ mit Eintrag „Taxe“
    • Einbaubestätigung Fiskal-Taxameter
    • Bescheinigung vom Eichamt
    • HU-Bericht und Abnahme nach § 41 BOKraft bei Gebrauchtwagen
    • HU-Bericht gemäß § 42 BOKraft bei Neuwagen

    Bei Rückgaben von Konzessionen wird zudem eine kurze formlose, schriftliche Begründung gefordert.

    Hinweisblatt mit Erläuterungen zu den Anlagen

    Gebühren

    • neue Genehmigungsurkunde + Auszug: 25,00 Euro

    Hinweis:
    Es wird darauf hingewiesen, dass für die erstmalige Zulassung von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen auf ein Unternehmen bei der Zulassungsstelle der Genehmigungsbescheid für die jeweilige Verkehrsart vorgelegt werden muss. Die Genehmigungsurkunde oder der Auszug daraus sind nicht ausreichend. Diese Regelung gilt auch für Fahrzeugwechsel innerhalb eines bestehenden Genehmigungszeitraumes.

Mitteilung über die Betriebsaufgabe

  • Bei Betriebsaufgabe übersenden Sie bitte folgende Unterlagen:
    • Original Genehmigungsurkunde
    • Original Auszug aus der Genehmigungsurkunde
    • Ggfs.,falls schon vorhanden, die Gewerbeabmeldung
    • eine kurze formlose, schriftliche Begründung (3-Zeiler genügt) versehen mit Name des Unternehmens, Datum der Aufgabe, sowie Namen des Geschäftsführers und Unterschrift.

    Hinweis: Die Mitteilung der Betriebsaufgabe ist nicht im Voraus möglich.

    Gebühren:

    • keine

Kontakt

  • Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
  • Fahrerlaubnisbehörde - Personenbeförderung
  • Puttkamerstr. 16-18, 10969 Berlin

Antragsbearbeitung / Fahrzeugabnahme:

Wir sind telefonisch erreichbar am Montag und Donnerstag von 09:00 bis 11:00 Uhr.

Buchstabe A
(030) 90269 – 2391

Buchstabe B + I + W
(030) 90269 – 2482

Buchstabe D + P + Q + U + Z
(030) 90269 – 2483

Buchstabe E + M
(030) 90269 – 2439

Buchstabe F + G + H
(030) 90269 – 2351

Buchstabe J + S
(030) 90269 – 2347

Buchstabe K + L
(030) 90269 – 2384

Buchstabe C + N + Y
(030) 90269 – 2373

Buchstabe O + R + T + V + X
(030) 90269 – 2485

Fax
(030) 9028-3451

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