Konzession Ausflugs- und Ferienzielfahrten (§ 48 PBefG)

auto-kuestenstrasse

Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen nach § 48 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Ausflugsfahrten sind Fahrten, die der Unternehmer mit Kraftomnibussen oder Personenkraftwagen nach einem bestimmten, von ihm aufgestellten Plan und zu einem für alle Teilnehmer gleichen und gemeinsam verfolgten Ausflugszweck anbietet und ausführt.

Die Fahrt muss wieder an den Ausgangsort zurückführen. Die Fahrgäste müssen im Besitz eines für die gesamte Fahrt gültigen Fahrscheins sein, der die Beförderungsstrecke und das Beförderungsentgelt ausweist. Bei Ausflugsfahrten, die als Pauschalfahrten ausgeführt werden, genügt im Fahrschein die Angabe des Gesamtentgelts an Stelle des Beförderungsentgelts.

Ferienziel-Reisen sind Reisen zu Erholungsaufenthalten, die der Unternehmer mit Kraftomnibussen oder Personenkraftwagen nach einem bestimmten, von ihm aufgestellten Plan zu einem Gesamtentgelt für Beförderung und Unterkunft mit oder ohne Verpflegung anbietet und ausführt.

Es dürfen nur Rückfahrscheine und diese nur auf den Namen des Reisenden ausgegeben werden. Die Fahrgäste sind zu einem für alle Teilnehmer gleichen Reiseziel zu bringen und an den Ausgangspunkt der Reise zurückzubefördern. Auf der Rückfahrt dürfen nur Reisende befördert werden, die der Unternehmer zum Reiseziel gebracht hat.

___________________________________________________________________________________________________________________

Antrag für Ersterteilung Ausflugs- und Ferienzielfahrten-Genehmigung

Antrag für Erneuerung / Erweiterung der Ausflugs- und Ferienzielfahrten-Genehmigung

Ersatz für die Genehmigungsurkunde (oder dem Auszug)(Ersatz für die Genehmigungsurkunde (oder dem Auszug)

Änderung des Betriebssitzes

  • Teilen Sie bitte jede Änderung schriftlich mit und fügen folgende Unterlagen bei:

    • Vertrag über Anmietung der Räume und Bestätigung des Vermieters über die gewerbliche Nutzung (bei Untermietverträgen Einverständnis des Eigentümers und Bestätigung der gewerblichen Nutzung)
    • Gewerbeummeldung
    • ggfs. aktuellen Auszug aus dem Handelsregister
    • Geänderte Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Auszug aus der Genehmigungsurkunde im Original
    • Genehmigungsurkunde im Original

    Gebühren

    • neue Genehmigungsurkunde + 1. – 5. Auszug: 25,00 Euro
    • 6. – 10. Auszug zuzüglich: je 10,00 Euro
    • je weitere angefangene 5 Auszüge zuzüglich: 10,00 Euro

Änderung des Geschäftsführers/Betriebsleiters

Änderung des Kfz-Bestandes

  • Für Ihren Fahrzeugwechsel übersenden Sie bitte folgende Unterlagen:
    • Original Genehmigungsurkunde
    • Original Auszug aus der Genehmigungsurkunde
    • Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beide Seiten des neuen KFZ mit Eintrag „Taxe“
    • Einbaubestätigung Fiskal-Taxameter
    • Bescheinigung vom Eichamt
    • HU-Bericht und Abnahme nach § 41 BOKraft bei Gebrauchtwagen
    • HU-Bericht gemäß § 42 BOKraft bei Neuwagen

    Bei Rückgaben von Konzessionen wird zudem eine kurze formlose, schriftliche Begründung gefordert.

    Hinweisblatt mit Erläuterungen zu den Anlagen

    Gebühren

    • neue Genehmigungsurkunde + Auszug: 25,00 Euro

    Hinweis:
    Es wird darauf hingewiesen, dass für die erstmalige Zulassung von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen auf ein Unternehmen bei der Zulassungsstelle der Genehmigungsbescheid für die jeweilige Verkehrsart vorgelegt werden muss. Die Genehmigungsurkunde oder der Auszug daraus sind nicht ausreichend. Diese Regelung gilt auch für Fahrzeugwechsel innerhalb eines bestehenden Genehmigungszeitraumes.

Mitteilung über die Betriebsaufgabe

  • Bei Betriebsaufgabe übersenden Sie bitte folgende Unterlagen:
    • Original Genehmigungsurkunde
    • Original Auszug aus der Genehmigungsurkunde
    • Ggfs.,falls schon vorhanden, die Gewerbeabmeldung
    • eine kurze formlose, schriftliche Begründung (3-Zeiler genügt) versehen mit Name des Unternehmens, Datum der Aufgabe, sowie Namen des Geschäftsführers und Unterschrift.

    Hinweis: Die Mitteilung der Betriebsaufgabe ist nicht im Voraus möglich.

    Gebühren:

    • keine

Kontakt

  • Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
  • Fahrerlaubnisbehörde - Personenbeförderung
  • Puttkamerstr. 16-18, 10969 Berlin

Antragsbearbeitung / Fahrzeugabnahme:

Wir sind telefonisch erreichbar am Montag und Donnerstag von 09:00 bis 11:00 Uhr.

Buchstabe A
(030) 90269 – 2391

Buchstabe B + I + W
(030) 90269 – 2482

Buchstabe D + P + Q + U + Z
(030) 90269 – 2483

Buchstabe E + M
(030) 90269 – 2439

Buchstabe F + G + H
(030) 90269 – 2351

Buchstabe J + S
(030) 90269 – 2347

Buchstabe K + L
(030) 90269 – 2384

Buchstabe C + N + Y
(030) 90269 – 2373

Buchstabe O + R + T + V + X
(030) 90269 – 2485

Fax
(030) 9028-3451

oder nutzen Sie unser Kontaktformular