Konzession Gebündelter Bedarfsverkehr (§ 50 PBefG)

Busfahrt

Gebündelter Bedarfsverkehr nach § 50 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Gebündelter Bedarfsverkehr ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, bei der mehrere Beförderungsaufträge entlang ähnlicher Wegstrecken gebündelt ausgeführt werden. Der Unternehmer darf die Aufträge ausschließlich auf vorherige Bestellung ausführen.

Im gebündelten Bedarfsverkehr dürfen Personen nur innerhalb der Gemeinde befördert werden, in der der Unternehmer seinen Betriebssitz hat. Die Genehmigungsbehörde kann die Beförderung von Personen im gebündelten Bedarfsverkehr zeitlich oder räumlich beschränken, soweit öffentliche Verkehrsinteressen dies erfordern.

Die Annahme, die Vermittlung und die Ausführung von Beförderungsaufträgen, das Bereithalten gebündelter Bedarfsverkehre sowie Werbung für gebündelte Bedarfsverkehre dürfen weder allein noch in ihrer Verbindung geeignet sein, zur Verwechslung mit dem Taxen- oder dem Mietwagenverkehr zu führen. Den Taxen und Mietwagen vorbehaltene Zeichen und Merkmale dürfen für den gebündelten Bedarfsverkehr nicht verwendet werden.

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Antrag für Ersterteilung Genehmigung für gebündelten Bedarfsverkehr

Antrag für Erneuerung / Erweiterung der Genehmigung für gebündelten Bedarfsverkehr

Ersatz für die Genehmigungsurkunde (oder dem Auszug)

Änderung des Betriebssitzes

  • Teilen Sie bitte jede Änderung schriftlich mit und fügen folgende Unterlagen bei:

    • Vertrag über Anmietung der Räume und Bestätigung des Vermieters über die gewerbliche Nutzung (bei Untermietverträgen Einverständnis des Eigentümers und Bestätigung der gewerblichen Nutzung)
    • Gewerbeummeldung
    • ggfs. aktuellen Auszug aus dem Handelsregister
    • Geänderte Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Auszug aus der Genehmigungsurkunde im Original
    • Genehmigungsurkunde im Original

    Gebühren

    • neue Genehmigungsurkunde + 1. – 5. Auszug: 25,00 Euro
    • 6. – 10. Auszug zuzüglich: je 10,00 Euro
    • je weitere angefangene 5 Auszüge zuzüglich: 10,00 Euro

Änderung des Geschäftsführers/Betriebsleiters

Änderung des Kfz-Bestandes

  • Für Ihren Fahrzeugwechsel übersenden Sie bitte folgende Unterlagen:
    • Original Genehmigungsurkunde
    • Original Auszug aus der Genehmigungsurkunde
    • Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beide Seiten des neuen KFZ mit Eintrag „Bedarfsverkehr“
    • Einbaubestätigung Fiskal-Taxameter
    • Bescheinigung vom Eichamt
    • HU-Bericht und Abnahme nach § 41 BOKraft bei Gebrauchtwagen
    • HU-Bericht gemäß § 42 BOKraft bei Neuwagen

    Bei Rückgaben von Konzessionen wird zudem eine kurze formlose, schriftliche Begründung gefordert.

    Hinweisblatt mit Erläuterungen zu den Anlagen

    Gebühren

    • neue Genehmigungsurkunde + Auszug: 25,00 Euro

    Hinweis:
    Es wird darauf hingewiesen, dass für die erstmalige Zulassung von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen auf ein Unternehmen bei der Zulassungsstelle der Genehmigungsbescheid für die jeweilige Verkehrsart vorgelegt werden muss. Die Genehmigungsurkunde oder der Auszug daraus sind nicht ausreichend. Diese Regelung gilt auch für Fahrzeugwechsel innerhalb eines bestehenden Genehmigungszeitraumes.

Mitteilung über die Betriebsaufgabe

  • Bei Betriebsaufgabe übersenden Sie bitte folgende Unterlagen:
    • Original Genehmigungsurkunde
    • Original Auszug aus der Genehmigungsurkunde
    • Ggfs.,falls schon vorhanden, die Gewerbeabmeldung
    • eine kurze formlose, schriftliche Begründung (3-Zeiler genügt) versehen mit Name des Unternehmens, Datum der Aufgabe, sowie Namen des Geschäftsführers und Unterschrift.

    Hinweis: Die Mitteilung der Betriebsaufgabe ist nicht im Voraus möglich.

    Gebühren:

    • keine

Kontakt

  • Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
  • Fahrerlaubnisbehörde - Personenbeförderung
  • Puttkamerstr. 16-18, 10969 Berlin

Antragsbearbeitung / Fahrzeugabnahme:

Wir sind telefonisch erreichbar am Montag und Donnerstag von 09:00 bis 11:00 Uhr.

Buchstabe A
(030) 90269 – 2391

Buchstabe B + I + W
(030) 90269 – 2482

Buchstabe D + P + Q + U + Z
(030) 90269 – 2483

Buchstabe E + M
(030) 90269 – 2439

Buchstabe F + G + H
(030) 90269 – 2351

Buchstabe J + S
(030) 90269 – 2347

Buchstabe K + L
(030) 90269 – 2384

Buchstabe C + N + Y
(030) 90269 – 2373

Buchstabe O + R + T + V + X
(030) 90269 – 2485

Fax
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