Linienverkehr ist eine zwischen bestimmenden Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Er setzt nicht voraus, dass ein Fahrplan mit bestimmten Abfahrts- und Ankunftszeiten besteht oder Zwischenhaltestellen eingerichtet sind.
Als besonderer Linienverkehr gilt, unabhängig davon, wer den Ablauf der Fahrten bestimmt, auch die regelmäßigen Beförderung, unter Ausschluss anderer Fahrgäste, von
- Berufstätigen zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Berufsverkehr)
- Personen zum Besuch von Märkten (Marktfahrten)
- Theaterbesuchern
Die Regelmäßigkeit wird dabei nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Ablauf der Fahrten wechselnden Bedürfnissen angepasst wird.