Diagnostik - Fachinformationen

Dokumentation

Um alle Maßnahmen der lernprozessbegleitenden Diagnostik und Förderung zu dokumentieren, steht ein strukturierter Dokumentationsbogen mit vielen Hilfe- und Informationsfunktionen zur Verfügung.

  • Dokumentationsbogen Diagnostik

    PDF-Dokument (160.3 kB)

  • Wann wird die „Dokumentation der Maßnahmen lernprozessbegleitender Diagnostik und Förderung“ genutzt?
    Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer entscheidet ggf. nach Rücksprache mit weiteren Fachlehrkräften, ob Maßnahmen lernprozessbegleitender Diagnostik und Förderung bei einer Schülerin/einem Schüler dokumentiert werden sollen. Folgende Kriterien können dabei eine Rolle spielen:
    • Die unterrichtsintegrierte Förderung reicht nicht aus, um bei einer Schülerin/einem Schüler die erwünschten Lern- und Entwicklungsziele zu erreichen oder um die Lern- und Leistungsmotivation der Schülerin/des Schülers aufrecht zu erhalten. (Unterforderung oder Überforderung).
    • Die Schülerin/der Schüler nimmt über längere Zeit an schulischen Fördermaßnahmen außerhalb der regulären Stundentafel der jeweiligen Klassenstufe teil.
    • Das Verhalten der Schülerin/ des Schülers sich selbst und anderen Personen gegenüber behindert ihre/ seine Lern-und Leistungsentwicklung.
  • Wie nutze ich die „Dokumentation der Maßnahmen lernprozessbegleitender Diagnostik und Förderung“?

    In der Dokumentation, hält die Klassenlehrkraft fest, was sie selbst oder Fachkolleginnen und Fachkollegen erfahren, beobachtet bzw. ermittelt haben. Die Dokumentation kann von Jahrgangsstufe 1 bis 8 von der jeweiligen Klassenlehrkraft fortgeführt werden.

    Aus Datenschutzgründen ist derzeit nur die Nutzung einer PDF-Anwendung möglich. Hier ist der Umfang der beschreibbaren Flächen begrenzt. Unter der Angabe von Überschriften der Dokumentation sollten ggf. zusätzliche Dateien genutzt werden.

    Die Dokumentation ist im Schülerbogen in einem geschlossenen Umschlag aufzubewahren und kann auch digital am Dienstrechner an die folgende Klassenlehrkraft weitergegeben werden.

    Zum besseren Verständnis sind alle blau markierten Begriffe in einem Glossar näher erläutert und teilweise mit weiteren Hinweisen versehen. Die blau markierten Begriffe können direkt angeklickt werden und führen dann zu den Informationen. Andernfalls stehen alle Informationen auch in der „Handreichung zur Dokumentation“ zur Verfügung.

    Bei einer Antragstellung auf sonderpädagogische Diagnostik in der 3. Jahrgangsstufe sind die Ergebnisse einer Lernausgangslage (II.) aus der Schulanfangsphase mit anzugeben. Ansonsten sind die Ergebnisse der Lernausgangslagen (II.) sowie Fördermaßnahmen im schulischen Rahmen (III.) aus Vorjahren, wenn bekannt, zu notieren.

Glossar zur Dokumentation

Dieses Glossar wurde von Berliner Schulpraktikern und Fachexperten zusammengestellt. Die Beschreibungen sollen eine Orientierung beim Ausfüllen der Dokumentation geben.

  • Arbeitsorganisation
    Arbeitsorganisation meint das planvolle Handeln der Schülerin/des Schülers. Dazu gehören zum Beispiel:
    • das Mitbringen von benötigten Materialien,
    • das zielführende Einteilen der Arbeitszeit,
    • das zügige Arbeiten und
    • das zuverlässige Erledigen von Hausaufgaben.
  • Artikulation
    Artikulation umfasst die Bildung von Lauten und Lautkombinationen durch die Artikulationsorgane.Treten Schwierigkeiten bezüglich der Artikulation auf, kann die Aussprache insgesamt verwaschen und undeutlich sein.Einzelne Laute und Lautkombinationen können zum Beispielwie folgt gebildet werden:
    • Der Laut wird nicht richtig ausgesprochen (z. B. der Laut /s/ wird gelispelt).
    • Ein oder mehrere Laute werden ausgelassen (z. B. Trone statt Zitrone).
    • Es werden Laute hinzugefügt (z. B. Sonnge statt Sonne).
    • Ein Laut wird durch einen anderen Laut ersetzt (z. B. Kafter statt Kasper, Dabel statt Gabel).
    • Die Reihenfolge der Laute im Wort wird verändert (z. B. Arongensaft statt Orangensaft).
  • Auditive Wahrnehmung und Verarbeitung
    Hierbei handelt es sich um die Wahrnehmung und Verarbeitung von akustischen Reizen im Gehirn. Folgende Leistungen in diesem Bereich könnten zum Beispiel beobachtet werden:
    • das Richtungshören, d.h. die Fähigkeit, zu bestimmen, woher Geräusche kommen: Die Schülerin/der Schüler wendet sich der Lehrkraft zu, wenn diese spricht.
    • die auditive Merkfähigkeit, d.h. die Fähigkeit, gehörte Informationen über einen kurzen Zeitraum im Gedächtnis zu behalten: Es gelingt der Schülerin/dem Schüler, sich eine mehrteilige Arbeitsanweisung kurzzeitig zu merken.
    • das Hören bei Störschall, d.h. die Fähigkeit, auch beim Vorhandensein anderer akustischer Reize (Störgeräusche) die gewünschte Information zu filtern (Nutzschall): Einer Schülerin/einem Schüler gelingt es Informationen aus einem Gespräch, herauszufiltern, wenn noch weitere Gespräche in ihrer unmittelbaren Umgebung stattfinden.
  • Aufgabenverständnis

    Aufgabenverständnis bezieht sich auf die Verarbeitung von Informationen und deren Umsetzung in einem Sachzusammenhang. Dabei werden zum Beispiel mündliche oder schriftliche Handlungsanweisungen verstanden und umgesetzt sowie benötigte Arbeitsmaterialien angemessen verwendet.

  • Ausdauer

    Ausdauer ist die in einem bestimmten zeitlichen Umfang konzentrierte Arbeit an einem Produkt, Problem- oder einer Aufgabenstellung. Dabei arbeitet die Schülerin/der Schüler zum Beispiel zielstrebig und bringt Arbeiten zu Ende.
    Hinweis für die Dokumentation: Die Ausdauer kann in Abhängigkeit zur Themen- und Interessenwelt der Schülerin/des Schülers oder anderen Abhängigkeitsfaktoren (z. B. Sympathie für die Lehrkraft, Tagesform oder andere persönliche Anreize) unterschiedlich hervortreten. Besonderheiten in diesem Zusammenhang bitte im Dokument vermerken.

  • Begabungsförderung

    Intellektuelle Begabung oder kognitive Hochbegabung sind individuell zu fördern und zu fordern. Um die bestmögliche Entfaltung auch sportlicher oder musisch-künstlerischer Begabungen zu unterstützen, gibt es in Berlin zahlreiche Angebote zur Entwicklung der persönlichen Fähigkeiten.
    Weitere Informationen finden Sie unter Begabungsförderung

    Hinweis für die Dokumentation: Kreuzen Sie „Teilnahme an Maßnahmen zur Begabungsförderung“ an, wenn die Schülerin/der Schüler gezielt innerschulische (z. B. Zusatzunterricht, Experten-AGs, Überspringen einer Klassenstufe) und außerschulische (z. B. Wettbewerbe, Akademien, regionale Begabtengruppen) Förderung und Forderung erfährt.

    Ansprechpartner für Begabungsförderung
    An einigen Schulen steht eine Ansprechpartnerin/ein Ansprechpartner zur Begabungsförderung für die Beratung, Diagnostik und Förderung zur Verfügung. Andernfalls besteht die Möglichkeit das SIBUZ zur Beratung und Diagnostik hinzuzuziehen.

  • Bemerkungen

    Hinweis für die Dokumentation: An dieser Stelle können ggf. weitere wichtige Aspekte, die im Dokumentationsbogen nicht abgefragt wurden und für die Förderung der Schülerin/des Schülers relevant sind, notiert werden.

  • Beobachtung

    Beobachtungen sind ein wichtiges diagnostisches Instrument, um in einen Prozess des Verstehens mit der Schülerin/dem Schüler einzusteigen.
    Nur konkretes Verhalten lässt sich beobachten und beschreiben. Eine Interpretation, Einschätzung und Bewertung des beobachteten Verhaltens erfolgt erst im zweiten Schritt.

    Hinweis für die Dokumentation: Hier sind die Aspekte zu beschreiben, die auf Grund der Beobachtung der Lehrkraft bzw. der Lehrkräfte Besonderheiten aufweisen. Diese Besonderheiten können sowohl Schwierigkeiten als auch Stärken der Schülerin/des Schülers umfassen.

  • Berliner Förderplan

    Der Berliner Förderplan ist für Kinder mit erhöhtem und wesentlich erhöhtem Förderbedarf in Kindertageseinrichtungen die verbindliche Grundlage für die Arbeit mit Kindern mit Behinderung oder Kindern, die von Behinderung bedroht sind. Er ist ein Arbeitsinstrument für die an der Förderung des Kindes beteiligten Fachkräfte.

    Wesentliche Grundsätze des Berliner Förderplans sind die
    • Beschreibung der Beobachtungen (Interessen, Neigungen, Fähigkeiten, Unterstützungsbedarf des Kindes usw.),
    • die Dokumentation der Entwicklung des Kindes sowie die
    • Formulierung der pädagogischen, sozialen und therapeutischen Ziele und deren methodische Umsetzung bezogen auf einen bestimmten Zeitraum.

    Die Weitergabe des Berliner Förderplans bzw. der Entwicklungsbögen erfolgt mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

    Hier finden Sie den Berliner Förderplan.

  • Besonderheiten der Leistungsbewertung

    Besonderheiten der Leistungsbewertung können nur das Aussetzen der Benotung einer Teilleistung umfassen z.B. die Rechtschreibleistung wird nicht bewertet. Es kann sich aber auch um das Aussetzen der Benotung in einem Unterrichtsfach handeln. Diese Besonderheiten der Leistungsbewertung werden auch als Notenschutz bezeichnet. Maßnahmen des Notenschutzes müssen auf dem Zeugnis vermerkt werden.

  • Birte 2 (Bielefelder Rechentest für das zweite Schuljahr)

    Es handelt sich um ein standardisiertes, computergestütztes Testverfahren, das die arithmetischen Kompetenzen von Kindern im 2. Schuljahr untersucht. Der Test prüft, in welchem Maße die Kinder sich diejenigen arithmetischen Kompetenzen angeeignet haben, die eine erfolgreiche Teilnahme am weiterführenden Mathematikunterricht ermöglichen.

  • Eigenverantwortung

    Eigenverantwortung ist die Bereitschaft für das eigene Handeln einzustehen, in dem die daraus resultierenden Konsequenzen aus dem persönlichen Handeln oder Nicht – Handeln getragen werden. Eigenverantwortung hängt z.B. damit zusammen, inwieweit die Schülerin/der Schüler Konsequenzen des eigenen Handelns akzeptiert oder Handlungen altersangemessen und nachvollziehbar begründen kann.

  • ELDiB

    Es handelt sich um einen entwicklungspädagogischen Lernziel-Diagnosebogen, der auf den Entwicklungsstufen von Kindern und Jugendlichen beruht. Mit diesem kann das aktuelle sozial-emotionale Fähigkeitsprofil von Kindern und Jugendlichen eingeschätzt werden, um daraus die nächsten Förderziele abzuleiten. Der Bogen bildet die Basis zur Überprüfung der Förderungseffizienz.

  • ELFE II (1-7)

    Es handelt sich um einen Lesetest zur Erfassung des Leseverständnisses auf Wort-, Satz- und Textniveau. Das ELFE-Training knüpft an das diagnostische Instrument zur Förderung an.

  • EMBI (Elementarmathematisches Basisinterview)

    Das Elementarmathematische Basisinterview (Zahlen & Operationen) ist ein halbstandardisierter Test, der Einsicht in die Denkweise bietet, wie ein Kind Aufgaben löst. Er ist ein Baustein zur mathematikdidaktischen Diagnostik, der für alle Kinder einer Lerngruppe geeignet ist. Das EMBI ist von der Vorschule bis in die beiden ersten Jahrgangsstufen der Grundschule einsetzbar.

  • Emotionskontrolle

    Emotionskontrolle bezeichnet die Stabilität der Stimmungslage und die daraus resultierende Beherrschung des Verhaltens. Darin inhaltlich erfasst, sind z.B. die Frustrationstoleranz (Erduldung der Enttäuschung einer Erwartung), das überlegte Handeln oder das Abwarten.

  • Empathie

    Empathie ist die Fähigkeit,sich in jemand anderen einfühlen zu können. Das schließt z.B. das mitfühlende Denken, die Fähigkeit Gefühle anderer zu erkennen und zu benennen sowie andere Gefühle zuzulassen, ein.

  • Entwicklungsstand

    Hinweis für die Dokumentation: An dieser Stelle werden verschiedene Aspekte der Entwicklung Ihrer Schülerin/Ihres Schülers abgefragt. Dabei sind nur die Aspekte zu beschreiben, die auf Grund der Beobachtung der Lehrkraft bzw. der Lehrkräfte Besonderheiten aufweisen. Diese Besonderheiten können sowohl Schwierigkeiten als auch Stärken der Schülerin/des Schülers umfassen.

    Alle verwendeten Begriffe werden erläutert. Es besteht die Möglichkeit für alle Teilbereiche ergänzende Einschätzungsbögen zu nutzen.

    Es ist sinnvoll, den Eintrag in der Dokumentation mit einem Datum zu versehen bzw. festzuhalten in welchem Zeitraum das entsprechende Verhalten beobachtet wurde. Der Eintrag in die Dokumentation könnte zum Beispiel wie folgt aussehen:

    • Konzentration: arbeitet auch in unruhigen Unterrichtsphasen oder 5./6. Stunde hochkonzentriert (10.01.17)
      ODER
    • Konzentration: bei handwerklichen Tätigkeiten sehr gut, sonst sehr leicht ablenkbar (09/2017-02/2018)

    Da das Pdf-Format nur einen sehr eingeschränkten Platz bereithält, nutzen Sie bitte weitere Dokumente.

  • Fairness

    Fairness bezeichnet gerechtes Verhalten gegenüber anderen. Die Schülerinnen und Schüler halten sich dabei zum Beispiel an vereinbarte Spielregeln, äußern Kritik angemessen oder gehen sorgsam mit dem Eigentum anderer um.

  • Familiensprache

    Familiensprache ist die Sprache, die von allen im Haushalt lebenden Mitgliedern im gemeinsamen Gespräch genutzt wird, z.B. beim gemeinsamen Abendessen. Darüber hinaus können in mehrsprachigen Familien einzelne Personen, z.B. Ihr Schüler mit seiner Mutter, seinem Bruder weitere von der Familiensprache abweichende Sprachen miteinander sprechen.

    Hinweis für die Dokumentation: Neben der Familiensprache sollten Sie weitere in der Familie gesprochene Sprachen vermerken. Diese sowie die eigentliche Familiensprache müssen gegebenenfalls bei der Schülerin/dem Schüler bzw.anderen im Haushalt lebenden Personen erfragt werden.

  • Feinmotorik

    Feinmotorik beinhaltet das Zusammenwirken von Handbewegungen unter Voraussetzung der Auge-Hand-Koordination, zum Beispiel beim altersangemessenen Schneiden mit der Schere auf einer Linie, der Schreibhaltung oder speziell bei der Haltung des Stiftes.

  • Förderkartei "Auf dem Weg zum denkenden Rechnen"

    Die Förderkartei „Auf dem Weg zum denkenden Rechnen“ umfasst zahlreiche kompetente und praxisnahe Anregungen für eine prozessbegleitende Diagnostik und Förderung von Kindern mit Rechenschwierigkeiten.
    Sie beinhaltet Test- und Arbeitskarten, die sich aufeinander beziehen und mit einem ausführlichen Kommentar für die Lehrkraft versehen sind. Sie ist zu finden unter
    Bildungsserver Berlin-Brandenburg

  • Förderplan

    Lernausgangslagenuntersuchungen, Lernbeobachtung sowie Förderdiagnostik sind wichtige Instrumente der Förderplanung. „Für Schülerinnen und Schüler, bei denen auf Grund der Lernausgangslagen-Untersuchung und der Lernbeobachtung längerfristiger besonderer Förderbedarf zu erwarten ist, wird ein individueller Förderplan erstellt, der die Fördermaßnahmen beschreibt und ihren Verlauf sowie die Ergebnisse dokumentiert“ (§ 14 Abs. 5 GsVO).

    Weitere Informationen und Ideen, wie Sie gemeinsam im Team die Förderung von einzelnen Schülerinnen und Schülern planen können, finden Sie unter Förderplanung im Team.

  • Förderunterricht
    Förderunterricht kann fachbezogen und klassenübergreifend in der Primar- und Sekundarstufe stattfinden.
    • „Über Grundsätze der schulinternen Verteilung und die Organisation von zusätzlichem Förderunterricht beschließt die Schulkonferenz auf Vorschlag der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte.“ (§ 14 Abs. 1 GsVO)
    • „Im Ganztagsbetrieb oder im Rahmen der organisatorischen und personellen Möglichkeiten an Schulen ohne Ganztagsbetrieb kann zusätzlicher Unterricht zur Leistungsförderung angeboten werden (Förderunterricht). Eine Leistungsbewertung erfolgt nicht.“
      (§ 10 Abs. 4 Sek I -VO)
  • Fremdwahrnehmung

    Fremdwahrnehmung beinhaltet das Bild der Schülerin/des Schülers, das andere Menschen von ihr/ihm haben. Es entsteht durch das individuelle Verhalten, sprachliche Äußerungen und Körpersprache.
    Zum Beispiel lässt sich Fremdwahrnehmung durch die Beliebtheit der Schülerin/des Schülers bei anderen Schülern und seine Stellung in der Lerngruppe beurteilen.

  • Gespräche

    Gespräche zwischen der Lehrkraft und Schülerinnen und Schülern dienen häufig der Rückmeldung in beide Richtungen. Einerseits kann das Feedback durch die Lehrkraft zur Reflexion und Förderung der Selbsteinschätzung der Schülerin bzw. des Schülers führen. Andererseits kann in Gesprächen ermittelt werden, welche Lern- und Arbeitsstrategien die Schülerin bzw. der Schüler verfolgt (z.B. im Lernberatungsgespräch).
    So können individuelle Lösungswege und aufgabenspezifische Schwierigkeiten z. B. durch genaues Nachfragen erkannt werden. In Gesprächen zeigt sich auch, was die Schülerin/den Schüler besonders interessiert und motiviert. Es ist häufig ebenso möglich abzuleiten, wie der Schüler sich selbst einschätzt. Gespräche haben somit einen hohen diagnostischen Wert.

  • Gleichgewicht

    Gleichgewicht meint die Fähigkeit den eigenen Körper ausbalancieren zu können. Besonders deutlich zeigen sich Leistungen in diesem Bereich im Umgang mit dem Fahrrad, Roller oder anderen Sportgeräten, aber auch beim Bewegen im Allgemeinen, im Sinne des Gefühls für den eigenen Körper.

  • Grammatik

    Zur Grammatik gehören der Satzbau (Syntax) und die Morphologie. Bei der Syntax geht es um die Beachtung der Wortstellung im Satz, zum Beispiel die korrekte Stellung des Verbs im Satz. Die Morphologie bezeichnet die Bildung bzw. Veränderung von einzelnen Wörtern, zum Beispiel bei dem korrekten Gebrauch der Fälle oder der Pluralbildung.

  • Grobmotorik

    Grobmotorik bezeichnet die Sicherheit bei großräumigen Bewegungen zum Beispiel beim altersgerechten Gehen, Laufen (auch rückwärts), Rennen und Hüpfen sowie beim Werfen und Fangen eines Balls.

  • HSP (1-10)

    Die Hamburger Schreibprobe (HSP) ist ein standardisiertes Testverfahren zur Erhebung der Rechtschreibkompetenz für die Jahrgangsstufen 1-10.

  • Klassenkonferenz

    Eine Klassenkonferenz wird für jede Klasse einer allgemeinbildenden Schule gebildet. Sie berät über alle Fragen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit, z.B. das Arbeits- und Sozialverhalten, die Förderprognose oder die Koordinierung fachübergreifender und fächerverbindender Unterrichtsveranstaltungen.

    Die Klassenleitung sowie alle in der Klasse unterrichtenden Fachlehrkräfte sind feste Mitglieder einer Klassenkonferenz, zudem werden grundsätzlich die Elternvertreter eingeladen (vgl. § 81,82 SchulG).

  • Kollegiale Fallberatung

    Die kollegiale Fallberatung findet in informeller Form häufig in der Schule zwischen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern statt. Ziel ist das Einholen von Hinweisen und Hilfestellungen in schwierigen, nur schwer allein lösbaren Situationen. Es ist ein Austausch, um kurzfristig umsetzbare Lösungen für ein bestehendes Problem zu finden.
    Kollegiale Fallberatung kann aber auch in einem sehr strukturierten Verfahren stattfinden. Dazu bedarf es einer Moderation. Beschrieben wird ein mögliches Verfahren in „Professionelle Lerngemeinschaften an Grundschulen“ (vgl. Seite 45).

    Eine weitere Möglichkeit stellt das Verfahren der „Förderplanung im Team“ in acht Schritten dar. Es liefert ebenso eine Struktur für eine kollegiale Fallberatung. Weitere Informationen dazu unter Förderplanung im Team.

  • Kompetenzraster

    Kompetenzraster ordnen Kompetenzen in einer Matrix. Dies erlaubt einen schnellen Überblick über die zu erwerbenden/gewünschten Fähigkeiten (Teilkompetenzen) und ihre verschiedenen Ausprägungsstufen sowie im Arbeitsprozess mit dem Raster den aktuellen Kompetenzstand der Schülerin/des Schülers. Kompetenzraster enthalten häufig konkret nachzuweisende Fertigkeiten und Fähigkeiten.

    Weitere Informationen unter Kompetenzraster Bildungsserver Berlin – Brandenburg

  • Konfliktfähigkeit

    Konfliktfähigkeit ist die Fähigkeit mit Auseinandersetzungen konstruktiv umzugehen. Dies umfasst zum Beispiel die Selbstkontrolle, das angemessene Beruhigen nach Konflikten oder die Bereitschaft konstruktive Lösungen für Konflikte zu finden.

  • Konzentration

    Konzentration meint die altersangemessene Bündelung der Aufmerksamkeit auf eine bestimmte Tätigkeit. Dabei ist zum Beispiel die Fähigkeit, sich von Reizen wenig bis gar nicht ablenken zu lassen bzw. planvoll zu arbeiten ohne andere abzulenken, mit eingeschlossen.

  • Kooperationsfähigkeit

    Kooperationsfähigkeit beinhaltet das gemeinsame und zielorientierte Handeln, zum Beispiel in Form von Rücksichtnahme, Anpassung eigener Ziele an die der Gruppe oder der Abstimmung des eigenen Handelns mit Gruppenmitgliedern.

  • LAL 7

    „Eine Lerndiagnose wird als Grundlage für die individuelle Förderung mindestens in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen (erste Fremdsprache) erstellt. Dafür stellen die Schulen die Lernausgangslage der Schülerinnen und Schüler bei Eintritt in die Sekundarstufe I fest und entwickeln auf dieser Grundlage individuelle Fördermaßnahmen. Über das Konzept für die Lerndiagnose entscheidet die Schule“ (§ 19 Abs. 1 Sek – VO).

    Für den Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule steht die Lernausgangslage (LAL 7) als ein Instrument zur Erfassung der Kompetenzen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Französisch, Englisch sowie Naturwissenschaften für Schülerinnen und Schüler der 7. Jahrgangsstufe in Berlin zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter Bildungsserver Berlin-Brandenburg

    Hinweis für die Dokumentation:
    Haben Sie ein anderes von LAL 7 abweichendes Instrument genutzt, benennen Sie dieses bitte unter „andere“ und notieren Sie Ihre Ergebnisse entsprechend in den Feldern für die LAL 7 entsprechend der Fächer.

  • LauBe

    „In der Schulanfangsphase werden für alle Schülerinnen und Schüler standardisierte Instrumente zur Dokumentation von prozessorientierter Lernentwicklung angewandt.“ (§ 14 Abs. 1 GsVO).

    Für die Schulanfangsphase steht die Lernausgangslage Berlin (LauBe) als standardisiertes Erhebungsinstrument zur Feststellung individueller sprachlicher sowie mathematischer Kompetenzen von Schulanfängern allen Lehrkräften zur Verfügung. Mit LauBe kann zusätzlich benötigter Förderbedarf frühzeitig erkannt und die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler initiiert werden.
    Weitere Informationen finden Sie unter LauBe ISQ

    Hinweis für die Dokumentation:
    Bei Nutzung der digitalen Version von LauBe legen Sie bitte die Individualrückmeldungen der Schülerin/des Schülers bei und tragen Sie nur die stark auffälligen Bereiche in die Dokumentation ein.
    Haben Sie ein von LauBe abweichendes Instrument genutzt, benennen Sie dieses bitte unter „andere“ und notieren Sie Ihre Ergebnisse.

  • Lernausgangslage

    Die Angaben zur Lernausgangslage umfassen das Ermitteln der Lernvoraussetzungen des Kindes bzw. der Schülerin/des Schülers zu einem bestimmten Zeitpunkt seiner Kita- bzw. Schullaufbahn. Es gibt verschiedene Instrumente zur Erfassung der Lernausgangslage. Einige sind standardisiert bzw. teilstandardisiert, d.h. sie ermöglichen die Einordnung der vorhandenen Kompetenzen in Bezug zu einer Vergleichsgruppe. Es erfolgt damit ein Abgleich mit den am Curriculum bzw. am Jahrgang orientierten Erwartungen.

    Die Ermittlung der Lernausgangslage ist gemäß § 14 Abs. 1 GsVO in der Schulanfangsphase und gemäß § 19 Abs. 1 Sek I VO bei Eintritt in die Sekundarstufe I verbindlich durchzuführen.

    Das Land Berlin stellt folgende Instrumente zur Erfassung der Lernausgangslage zur Verfügung:

    Material Jahrgangsstufe/Fach Link
    Lernausgangslage Berlin (LauBe) Saph 1/2: Mathematik, Deutsch LauBe ISQ
    Lernausgangslagen 7 (LaL 7) 7: Mathematik, Deutsch, Englisch, Französisch, Naturwissenschaften LaL 7 – Bildungsserver Berlin-Brandenburg

    Weitere Materialien zur kostenfreien Nutzung, die in Zusammenarbeit mit Universitäten im Auftrag anderer Bundesländer erarbeitet wurden:

    Material Jahrgangsstufe/Fach Link
    Individuelle Lernstandsanalysen (ILeA) aus Brandenburg 1-6: Deutsch
    1,2,3,5: Mathematik
    ILeA – Bildungsserver Berlin-Brandenburg
  • Lernbereitschaft/Motivation

    Die Lernbereitschaft/Motivation einer Schülerin/eines Schülers gilt als wichtige Voraussetzung für das Lernen und den persönlichen Lernerfolg. Sie zeigt sich zum Beispiel in der Bereitwilligkeit, dem Unterricht neugierig und aufmerksam zu folgen sowie aktiv an Unterrichtsgesprächen teilzunehmen.

  • Lerndokumentation Kita

    Die Lerndokumentation als Teil des Sprachlerntagebuchs ist Bestandteil der pädagogischen Arbeit in der Kita und verbindlich für jedes Kind durch die Pädagoginnen und Pädagogen zu führen. Auf Grundlage der Lerndokumentation lassen sich wichtige Entwicklungsschritte hinsichtlich der sprachlichen Entwicklung des Kindes nachvollziehen. Die Weitergabe wesentlicher Aspekte des Sprachlerntagebuchs in Form der Lerndokumentation Sprache ist gemäß § 1 (4) KitaFöG geregelt und erfolgt mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

  • Lese-Rechtschreibschwierigkeiten

    „Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten werden aus pädagogischer Sicht als Verzögerung in der Lese-Rechtschreib-Entwicklung ohne Bezug zur Intelligenz definiert. Diese Definition ist angelehnt an die Beschlüsse der KMK“ (LISUM, Ein Leitfaden zum Umgang mit Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten in der Grundschule, 2010, S.8).
    Schwierigkeiten zeigen sich zum Beispiel beim Worterkennen, der Lesegeschwindigkeit und dem orthografischen Schreiben von bekannten Wörtern. Neben der kombinierten Form können Lese- bzw. Rechtschreibschwierigkeiten auch isoliert auftreten.

    Weitere Informationen und Hinweise finden Sie unter Bildungsserver Berlin-Brandenburg oder im o.g. Leitfaden zum Umgang mit Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten in der Grundschule

    LRS-Beauftragte/r
    An jeder Grundschule wird eine speziell geschulte Lehrkraft mit der Beratung bezüglich der Diagnostik und der Förderung bei Auffälligkeiten von Schülerinnen und Schülern sowie des Nachteilsausgleichs in den Bereichen Lesen und/oder Rechtschreiben betraut (§§ 14, 16 GsVO).

  • Merkfähigkeit

    Die Merkfähigkeit ist die Fähigkeit aufgenommene Informationen im Gedächtnis behalten und abrufen zu können. Dazu zählt zum Beispiel das Erinnern von Inhalten zu einem späteren Zeitpunkt und das Zusammenfassen von Informationen in größere Sinnzusammenhänge.

  • Nachteilsausgleich

    „Mit Hilfe des Nachteilsausgleichs sollen Kinder und Jugendliche mit besonderen Lernbedürfnissen ihre mögliche Leistungsfähigkeit ausschöpfen. Es gilt, Bedingungen zu finden, unter denen Kinder und Jugendliche ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen können, ohne dass die inhaltlichen Leistungsanforderungen grundlegend verändert werden. Eine Leistung, die mit Maßnahmen eines Nachteilsausgleichs erbracht worden ist, stellt eine gleichwertige, zielgleiche Leistung dar.“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz. Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen 20.10.2011, S.10)

    Maßnahmen des Nachteilsausgleichs können umfassen
    • räumlich-organisatorische Maßnahmen,
    • zeitliche Modifikationen und
    • didaktisch-methodische Maßnahmen
      bei gleichbleibender inhaltlicher Anforderung. Sie werden nicht auf dem Zeugnis ausgewiesen.

    Nachteilsausgleich ist abzugrenzen von Maßnahmen, die das Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung beinhalten, dem Notenschutz. (vgl. Besonderheiten der Leistungsbewertung)

  • Phonologische Bewusstheit

    Die phonologische Bewusstheit ist die Fähigkeit Sprachstrukturen wahrzunehmen. Damit wird im weiteren Sinne zum Beispiel die Fähigkeit, Reimwörter zu erkennen und Wörter in Silben zu gliedern, bezeichnet. Die phonologische Bewusstheit im engeren Sinne meint die Fähigkeit Laute eines Wortes zu erkennen, zum Beispiel Blume – B-l-u-m-e – [blu:mə].

  • Portfolio

    Die Arbeit mit einem individuellen Portfolio bietet Möglichkeiten, einen Einblick bezüglich individueller Perspektiven, Stärken sowie Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler mit Hilfe situationsbezogener und systematischer Beobachtungen und Dokumentationen zu erhalten.
    Ein Beispiel für eine auf das Kind bezogene Portfolioarbeit bietet der Campus Rütli unter Unsere Lernreise Campus Rütli. Weitere Informationen finden Sie unter Portfolio Bildungsserver Berlin-Brandenburg.

  • Prosoziales Handeln

    Prosoziales Handeln umfasst hilfsbereites Verhalten, das sich individuell zum Beispiel im altersgerechten von sich aus gesteuertem Helfen, dem Verzichten auf einen eigenen Vorteil zu Gunsten von anderen beispielsweise beim Erledigen von Klassendiensten oder dem Unterstützen von anderen beim Lernen zeigt.

  • Redefluss

    Ist der Redefluss gestört, kommt es zum Beispiel zu einer überhasteten immer schneller werdenden Aussprache, bei der es sich um die Sprachstörung Poltern handeln kann. Bei der Sprachstörung Stottern ist der Redefluss ebenfalls unterbrochen. Es werden Laute, Silben oder ganze Wörter wiederholt (klonisches Stottern) oder einzelne Laute gedehnt (tonisches Stottern).

  • Rechenschwierigkeiten

    Schülerinnen und Schülern mit Rechenschwierigkeiten fällt es schwer, mathematische Strukturen zu erkennen sowie ein Verständnis für Zahlen, Rechenoperationen und Strategien aufzubauen. Ihnen ist es im 1. oder 2. Schuljahr noch nicht gelungen, notwendige Basiskompetenzen ausreichend zu entwickeln, um den Übergang vom Zählen zum Rechnen zu schaffen.

    Weitere Informationen finden Sie in einer Handreichung zur Förderung von Kindern mit besonderen Schwierigkeiten beim Rechnen

    Ansprechpartner bei Rechenschwierigkeiten
    Eine Beratungslehrkraft, die nach Teilnahme an thematischen Fortbildungsveranstaltungen benannt wird, unterstützt die mathematikunterrichtenden Lehrkräfte bezüglich Beratung, Diagnostik und Förderung innerhalb der Schule.
    Weitere Informationen können Sie aus AV Rechenstörung entnehmen.

  • Reproduktionsfähigkeit

    Die Reproduktionsfähigkeit ist die Fähigkeit Gelerntes aus dem Gedächtnis abzurufen, so dass zum Beispiel erworbenes Wissen verständlich und Geübtes mit zeitlichem Abstand sicher wiederholt bzw. wiedergegeben werden kann.

  • Schulanfangsphase

    Als Schulanfangsphase bezeichnet man grundsätzlich die Jahrgangsstufen 1 und 2 der Primarstufe. In der flexiblen Schulanfangsphase werden die Schülerinnen und Schüler dieser beiden Stufen in jahrgangsgemischten Lerngruppen unterrichtet und können bei Bedarf bis zu drei Jahren verweilen.

  • Schulhilfekonferenz

    „Die Schule kann zur weiteren Abstimmung und Intensivierung der individuellen Förderung eine Schulhilfekonferenz durchführen, an der neben den Lehrkräften und den Erziehungsberechtigten auch Vertreterinnen oder Vertreter eines entsprechenden sonderpädagogischen Förderzentrums teilnehmen.“ (§ 31 Abs. 4 SopädVO)

    In der Schulhilfekonferenz wird für eine Schülerin/einen Schüler, bei dem sonderpädagogischer Förderbedarf vermutet wird, über nächste Schritte zur Unterstützung beraten. Bei Bedarf kann ein Vertreter des Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ), des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes oder des Jugendamtes/Regional sozialpädagogischen Dienstes (RSD) hinzugezogen werden.

  • Selbsteinschätzung des Kindes

    Die Selbsteinschätzung eines Menschen ist ein mächtiger Faktor um seine Lernleistung zu steigern. Eine realistische Selbsteinschätzung ist das Ziel und die Voraussetzung für ein selbstbestimmtes und selbstreguliertes Lernen. Lehrkräfte können Schülerinnen und Schüler kontinuierlich dabei unterstützen, zunehmend selbstständig ihren Lernstand, ihre Stärken und ihr Entwicklungspotenzial realistisch einzuschätzen.

    Die Selbsteinschätzung einer Schülerin/eines Schülers kann durch verschiedene Instrumente zum Beispiel das Gespräch oder das Lernberatungsgespräch, das Kompetenzraster, das Portfolio oder Beobachtungen erfasst werden. Weitere Informationen finden Sie unter:

    Hinweis für die Dokumentation:
    Bitte tragen Sie an dieser Stelle ein, wie sich die Schülerin/der Schüler selbsteinschätzt.

  • Selbstständigkeit

    Selbstständigkeit ist eine Charaktereigenschaft, die die Schülerin/den Schüler dazu befähigt aus einer individuellen Freiheit heraus eigenständig zu handeln. Sie zeigt sich zum Beispiel, indem die Schülerin/der Schüler das Arbeiten ohne mehrmaliges, unnötiges Nachfragen beginnt und bei auftretenden Schwierigkeiten eigene, angemessene Lösungen findet. Eine Grundvoraussetzung hierfür ist das Selbstvertrauen.

  • Selbstvertrauen

    Das Selbstvertrauen umfasst das realistische Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten. Dabei schätzt die Schülerin/der Schüler zum Beispiel ihre/seine Fähigkeiten realistisch ein, äußert ihre/seine eigene Meinung, akzeptiert fremde Meinungen und äußert sich in altersangemessener Form vor einer Gruppe.

  • Selbstwahrnehmung

    Aus der Summe der Selbstwahrnehmungen entwickelt sich das Bild der Schülerin/des Schülers, welches sie/er von sich selbst hat. Die Selbstwahrnehmung beinhaltet zum Beispiel eigene Bedürfnisse und Wünsche erkennen und angemessen einzuschätzen sowie die eigene Wirkung und das Verhalten reflektieren zu können. Sie gilt als bedeutende Grundlage für das Selbstvertrauen.

  • SIBUZ

    Im Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) arbeiten im Fachbereich Schulpsychologie Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte, im Fachbereich Inklusionspädagogik Sonderpädagogen, Erzieher und Schulsozialarbeiter miteinander. Zudem werden oft weitere Einrichtungen und Professionen einbezogen.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines SIBUZ arbeiten in der Regel gemeinsam unter einem Dach, wobei in jedem Berliner Bezirk ein eigenes Zentrum für alle allgemeinbildenden öffentlichen und privaten Schulen eingerichtet ist. Die vorrangige Aufgabe besteht in der Beratung sowohl der Schulleitungen, weiterem Schulpersonal als auch einzelner Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern.
    Die Mitarbeiter unterstützen bei der Diagnostik und Förderung, helfen beim Umgang mit Gewalt und Krisen, Schuldistanz, Mobbing und Diskriminierung und beraten bei Erziehungsfragen, Verhaltensschwierigkeiten, Lernproblemen, Schulangst u.a. emotionalen Problemen. Auch bei Fragen in den Bereichen „Lese-Rechtschreibschwierigkeit“, „Rechenschwierigkeit“, „Begabungsförderung“ oder „Sonderpädagogischer Förderbedarf“ steht das SIBUZ beratend zur Seite.

    Ein wichtiges Ziel ist das Gelingen des gemeinsamen Lernens von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichsten Lernvoraussetzungen. Das SIBUZ kann direkt von den Schülern und den Erziehungsberechtigten aufgesucht werden.

    Weitere Informationen finden Sie unter Schulpsychologisches und inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ).

  • Sonderpädagogischer Förderbedarf

    Sonderpädagogischer Förderbedarf bei Schülerinnen/Schülern kann in folgenden Bereichen bestehen:
    1) Lernen
    2) Emotionale und soziale Entwicklung
    3) Sprache
    4) Körperliche und motorische Entwicklung
    5) Sehen
    6) Hören
    7) Geistige Entwicklung
    8) Autistische Behinderung

    Weitere Informationen finden Sie unter Sonderpädagogische Förderung
    und Sonderpädagogische Förderung-Fachinformation.

  • Soziale Beziehungen/Freundschaften

    Soziale Beziehungen und Freundschaften sind für Menschen eine Grundvorrausetzung um erfolgreich am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Die Schülerinnen/Schüler nehmen zum Beispiel Kontakt zu anderen Mitschülern und Lehrkräften auf und pflegen stabile, freundschaftliche Beziehungen über einen längeren Zeitraum hinweg.

  • Sprachlerntagebuch Kita

    Im Sprachlerntagebuch dokumentieren Erzieherinnen/Erzieher und Tagespflegeeltern ihre Beobachtungen der sprachlichen Fortschritte eines Kindes, wobei ebenso die Kinder und ihre Eltern aktiv an der Gestaltung mitwirken können. Ziel ist die fortlaufende Dokumentation des Spracherwerbverlaufs eines jeden einzelnen Kita-Kindes. Die Lerndokumentation Kita ist ein bedeutender Teil des Sprachlerntagebuchs.

    Weitere Informationen finden Sie unter Kindertagesbetreuung-Fachinformationen.

  • Sprachverständnis

    Das Sprachverständnis umfasst die Fähigkeit die Bedeutung von Wörtern und Sätzen zu erfassen, zum Beispiel kann die Schülerin/der Schüler Mitteilungen, Aufträge oder Erklärungen verstehen sowie das Gesagte in einen Kontext setzen.

  • Taktil-kinästhetische Wahrnehmung

    Die taktil-kinästhetische Wahrnehmung meint die Weiterleitung von Tast- und Bewegungsempfindungen zum Beispiel zum Unterscheiden von Temperaturen oder dem Wahrnehmen der Beschaffenheit von verschiedenen Oberflächenstrukturen.

  • Temporäre Lerngruppe
    Temporäre Lerngruppen sind zeitlich begrenzte Kleingruppen von Schülerinnen und Schülern, die zu einem ausgewählten Förder- oder Forderbereich eingerichtet und durchgeführt werden, zum Beispiel:
    • Förderung visueller Wahrnehmung,
    • Kompetenzerwerb zur phonologischen Bewusstheit oder
    • Stabilisierung mathematischer Grundlagen

    Weitere Informationen finden Sie unter: Handreichung zur sonderpädagogischen Förderung – Temporäre Lerngruppen in der Schulanfangsphase.

  • Themen und Interessen des Schülers

    „Unterricht und Erziehung sind als langfristige, systematisch geplante und kumulativ angelegte Lernprozesse in der Vielfalt von Lernformen, Lernmethoden und Lernorten zu gestalten. Die intellektuellen, körperlichen, emotionalen, kulturellen und sozialen Fähigkeiten, Begabungen, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler sowie die Bereitschaft zur Anstrengung, zur Leistung und zum Weiterlernen sollen bis zu ihrer vollen Entfaltung gefördert und gefordert werden.“ (§ 14 (4) SchulG)

    Hinweis für die Dokumentation:
    Themen und Interessen der Schülerin/des Schülers können zum Beispiel im Gespräch deutlich werden. Interessen sind nicht zu verwechseln mit Stärken. Interessen sind meist nur von dem Schüler selbst formulierbar, da sie unabhängig von Stärken und Schwächen des Schülers/der Schülerin bestehen können.

  • Teilleistungsstörung

    Teilleistungsstörungen können beispielsweise in den Teilbereichen Rechnen (Rechenschwierigkeit), Lesen und/oder Rechtschreiben (Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten) auftreten.

  • Transferfähigkeit

    Transferfähigkeit meint Gelerntes in neuen Situationen anwenden zu können, um zum Beispiel erworbenes Wissen in vergleichbaren sowie neuen Aufgabenstellungen und Lernsituationen sinnvoll einzusetzen.

  • Umgang mit Regeln

    Beim Teilbereich Umgang mit Regeln ist die Schülerin/der Schüler zum Beispiel bereit Regeln und Vereinbarungen einzuhalten, sich am Aufstellen von Regeln in der Gruppe zu beteiligen sowie eigene Regelverstöße zu erkennen und zu benennen.

  • VERA

    Die Vergleichsarbeiten (VERA) finden in der 3. und 8. Jahrgangsstufe in den Fächern Mathematik und Deutsch – ab Jahrgangsstufe 8 auch in der ersten Fremdsprache statt.
    Weitere Informationen können Sie aus VERA-IQB entnehmen.

    Hinweis für die Dokumentation:
    Bitte ordnen Sie die VERA-Ergebnisse Ihrer Schülerin/Ihres Schülers numerisch den in der Dokumentation angegebenen Kompetenzstufen zu. Die Kompetenzstufen von Mindeststandard bis Optimalstandard finden Sie ebenfalls in den VERA-Rückmeldungen.

  • Visuelle Wahrnehmung

    Die visuelle Wahrnehmung umfasst die Verarbeitung von optischen Reizen (Gesehenem im Gehirn). Folgende Leistungen in diesem Bereich könnten zum Beispiel beobachtet werden:

    • Raum-Lage bei Zahlen und Buchstaben,
    • gedankliche Zuordnungen von Größen, Farben und Formen und
    • Wahrnehmung und Einhalten von Linien und Begrenzungen.
  • Wortschatz

    Der Wortschatz einer Schülerin/eines Schülers meint die Gesamtheit aller Wörter einer Sprache, die sie/er kennt (passiver Wortschatz) und/oder verwendet (aktiver Wortschatz). In Abhängigkeit zum Alter und Weltwissen, kann der Wortschatz von stark bis schwach ausgeprägt sein, zum Beispiel benutzt die Schülerin/der Schüler jeweils im Schriftlichen und Mündlichen eine angemessene Anzahl an Wörtern und kann Wörter Kategorien zuordnen.

Dokumente

  • Glossar zur Dokumentation lernprozessbegleitender Diagnostik und Förderung

    PDF-Dokument (313.0 kB)

  • Deutsche Gebärdensprache Erfassungsbogen

    PDF-Dokument (445.2 kB)

Schülerin und Lehrerin am Schulisch

Lernprozessbegleitende Diagnostik

Für den Lernerfolg von Schülerinnen und Schülern ist es wichtig, an deren Vorkenntnissen, Wissen und Erfahrungen anzuknüpfen. Deshalb müssen Lehrkräfte wissen, welche Lernvoraussetzungen Schülerinnen und Schüler mitbringen und wo sie stehen, um Ihnen entsprechende Angebote machen zu können. Weitere Informationen

Schüler liest im Schulbuch

Sonderpädagogische Förderung

Sonderpädagogische Förderung dient dem Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile und zielt auf die Verwirklichung des Rechts dieser Schülerinnen und Schüler auf eine ihrer persönlichen Begabung und ihrem persönlichen Leistungsvermögen entsprechende schulische Bildung und Erziehung. Weitere Informationen

eine Frau beugt sich herunter zu einem Mädchen im Rollstuhl

Inklusion

*Im Bildungsbereich bedeutet Inklusion, dass allen Menschen das Recht auf höchstmögliche Bildung zusteht, unabhängig von besonderen Lernvoraussetzungen, vom Geschlecht, von der sexuellen Orientierung, von der Herkunft oder den sozialen und ökonomischen Voraussetzungen. Das Land Berlin sieht sich in der Verpflichtung, ein gemeinsames schulisches Leben und Lernen von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichsten Lernvoraussetzungen zu ermöglichen. Eine inklusive Schule ist demnach eine Schule, die diesen Lernvoraussetzungen entspricht.* Weitere Informationen