Corona-Informationen zu Schule und Kita
Bis zum 14. Februar gibt es keinen Präsenzunterricht in Berlins Schulen, für Abschlussklassen gelten besondere Regelungen.
Die Kitas sind bis zum 14. Februar im Notbetrieb. Der Betreuung in Kita und Primarstufe liegt eine Liste systemrelevanter Berufe zugrunde.
- Informationen zum Schulbetrieb | Entschädigung wegen eingeschränkter Betreuung in Primarstufe | Briefe an die Schulen
- Informationen zum Kita-Betrieb | Antrag auf Notbetreuung | Entschädigung wegen eingeschränkter Betreuung
- Grafiken und Medien zu Corona, auch mehrsprachig
Hotline zum Schulbetrieb +49 30 90227-6000 | Hotline zum Kitabetrieb +49 30 90227-6600
Inhaltsspalte
Bonus-Programm - Fachinformationen

Hier finden die Schulen alle für das Bonus-Programm benötigten Fachinformationen wie Handreichungen, Formulare oder Dokumente:
Handreichung Bonus-Progamm
Handreichung Bonus-Programm
Alle Informationen zum Bonus-Programm
PDF-Dokument (459.0 kB) - Stand: August 2020
Handreichung zu Honorar-, Projekt- und Werkverträgen
PDF-Dokument (188.8 kB) - Stand: Mai 2019
Formulare für Schulen des Bonus-Programms
Kooperationsvereinbarung zwischen den Schulen und zwischen Schulen und Kitas
Musterkooperationsvertrag für die Kooperationszulage
PDF-Dokument (13.4 kB)
Vertrag Bonus-Programm - Leistungsstunden (online ausfüllen)
PDF-Dokument (1.1 MB) - Stand: Januar 2017
Vertrag Bonus-Programm - monatliche Anteile (online ausfüllen)
PDF-Dokument (1.0 MB) - Stand: Dezember 2015
Das Formular zur Eröffnung des Sachmittelkontos erhalten Sie über die Fachgruppe Bonus-Programm und Verfügungsfonds.
Dokumente zur Beschaffung
Leitfaden für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen
(Unterschwellenvergabeordnung – UVgO)
im Rahmen des Bonus-Programms und des Verfügungsfonds
PDF-Dokument - Stand: August 2020
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots im Verhandlungsverfahren
PDF-Dokument - Stand: September 2020
Zuständigkeiten
Das Bonus-Programm wird im Referat IA der Abteilung I verantwortet.
Verantwortliche Referatsleiterin ist Marina Hennersdorf. Die Ansprechpartnerinnen für das Bonus-Programm und die Vertragsangelegenheiten finden Sie in der Kontaktspalte rechts auf dieser Seite.
Die regionalen Schulaufsichten sind für die operative Umsetzung mit den Einzelschulen (Zielvereinbarung, Mittelfreigabe über die Verwaltungskräfte in der regionalen Schulaufsicht) zuständig. Wenden Sie sich bitte an die für Ihre Schule zuständige Schulaufsicht.
Jugendsozialarbeit
- Ausbau der Kooperation mit einem bereits an Ihrer Schule tätigen Träger der Jugendhilfe oder Auswahl eines neuen Kooperationspartners
- Gemeinsame Analyse der konkreten Bedarfe an Ihrer Schule und Entwicklung der jährlichen Zielvereinbarung für die Jugendsozialarbeit
- Tandem-/Tridem-Fortbildung viermal im Jahr zur Stärkung der Kooperation
- Unterstützung durch das Jugendamt und die regionale Schulaufsicht im Rahmen jährlicher Auswertungsgespräche
- Abwicklung und Koordination der organisatorischen Fragen durch den Träger der Jugendhilfe und die Programmagentur der Stiftung SPI
Welche Schritte sind erforderlich?
- Ausbau einer bereits vorhandenen, bewährten Kooperation oder Auswahl eines neuen, fachlich geeigneten Trägers der Jugendhilfe mit Unterstützung des Jugendamtes
- Informelle Interessensbekundung der Schulleitung an die Programmagentur der Stiftung SPI mit Angabe des Trägers der Jugendhilfe per E-Mail an programmagentur@stiftung-spi.de
- Inhaltliche Absprachen und Zielvereinbarung mit dem Träger der Jugendhilfe
- Antragstellung in Form von Finanzplan und Konzept durch den Träger der Jugendhilfe im Online-Verfahren bei der Stiftung SPI und Abschluss des Fördervertrags zwischen der Stiftung SPI und dem Träger der Jugendhilfe (Aufgabe des Trägers der Jugendhilfe)
- Bereitstellung eines dem Bedarf entsprechenden Sozialpädagogen durch den Träger der Jugendhilfe in Abstimmung mit der Schule
Welche Gesamtkosten entstehen und welche Leistungen sind enthalten?
1 Vollzeit-Stelle: durchschnittlich rund 55.000 Euro pro Jahr bzw. ½ Stelle: durchschnittlich rund 28.000 Euro pro Jahr:- Personalkosten bis max. TV Land Berlin E9 (inklusive Personalnebenkosten)
- Sachkosten für programminterne und eigene, bedarfsorientierte (Tandem-/Tridem-) Fort-bildungen sowie zusätzliche Projekte der Jugendsozialarbeit an der Schule
- Regiekosten für den Träger der Jugendhilfe (Personalanleitung und -verwaltung) und die Programmagentur der Stiftung SPI (Abwicklung des Landesprogramms
Die Stiftung SPI ist seit dem Jahr 2006 von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit der Koordination und Abwicklung des Programms „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ beauftragt.
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bernhard-Weiß-Str. 6
10178 Berlin
Stadtplan
Telefon: +49 30 90227-5050
post@senbjf.berlin.de
Ansprechpartner für das Bonus-Programm
Ansprechpartner Jugendsozialarbeit
-
Thorsten Hering
Tel. (030) 28884 – 9612
-
Stiftung SPI
Programmagentur „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“
Schicklerstraße 5-7
10179 Berlin
Fax: (030) 28884 – 9620
E-Mail