Bonus-Programm - Fachinformationen

Dokumente mit Handy plus Icon Inklusion

Hier finden die Schulen alle für das Bonus-Programm benötigten Fachinformationen wie Handreichungen, Formulare oder Dokumente.

Handreichung Bonus-Progamm

  • Handreichung Bonus-Programm

    Alle Informationen zum Bonus-Programm

    PDF-Dokument - Stand: Juni 2024

  • Handreichung zu Honorar-, Projekt- und Werkverträgen

    PDF-Dokument (188.8 kB) - Stand: Mai 2019

Formulare für Schulen des Bonus-Programms

  • Kooperationsvereinbarung zwischen den Schulen und zwischen Schulen und Kitas

    Musterkooperationsvertrag für die Kooperationszulage

    PDF-Dokument (13.4 kB)

  • Vertrag Bonus-Programm - Leistungsstunden (online ausfüllen)

    PDF-Dokument (195.7 kB) - Stand: Dezember 2023

  • Honorar-/Projektvertrag

    PDF-Dokument (364.8 kB) - Stand: Dezember 2023
    Dokument: SenBJF

  • Werkvertrag

    PDF-Dokument (354.7 kB) - Stand: Dezember 2023

  • Zusatzvereinbarung Freiwilligendienste

    PDF-Dokument (281.3 kB) - Stand: Juli 2016

  • Daueranweisung Vertrag

    PDF-Dokument (73.9 kB) - Stand: Januar 2017

Das Formular zur Eröffnung des Sachmittelkontos erhalten Sie über die Fachgruppe Bonus-Programm und Verfügungsfonds.

  • Bestückung des Sachmittelkontos 2024

    Bonus-Programm

    PDF-Dokument (240.6 kB) - Stand: Januar 2024

  • Abrechnung Sachmittel 2024

    Bonus-Programm

    XLSX-Dokument (21.3 kB) - Stand: Januar 2024

Dokumente zur Beschaffung

  • Leitfaden für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen

    (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO)
    im Rahmen des Bonus-Programms und des Verfügungsfonds

    PDF-Dokument - Stand: August 2020

  • Vergabevermerk - Verhandlungsvergabe

    DOCX-Dokument - Stand: Januar 2021

  • Vergabevermerk für Honorar- und Projektverträge

    PDF-Dokument (341.4 kB) - Stand: Mai 2024

  • Eigenerklärung zur Eignung

    PDF-Dokument (168.6 kB) - Stand: Juni 2022

  • Aufforderung zur Abgabe eines Angebots im Verhandlungsverfahren

    PDF-Dokument - Stand: September 2020

  • Mitteilung über den Zuschlag

    Wirt-333 UVgO P

    DOCX-Dokument (29.7 kB)

  • Unterrichtung Bieter

    Wirt-334.1 UVgO P

    DOCX-Dokument

Zuständigkeiten

Das Bonus-Programm wird im Referat IA der Abteilung I verantwortet.
Verantwortliche Referatsleiterin ist Marina Hennersdorf. Die Ansprechpartnerinnen für das Bonus-Programm und die Vertragsangelegenheiten finden Sie am Ende der Seite.

Die regionalen Schulaufsichten sind für die operative Umsetzung mit den Einzelschulen (Zielvereinbarung, Mittelfreigabe über die Verwaltungskräfte in der regionalen Schulaufsicht) zuständig. Wenden Sie sich bitte an die für Ihre Schule zuständige Schulaufsicht.

Jugendsozialarbeit

Entscheidet sich die Schule für eine zusätzliche Stelle der Jugendsozialarbeit, kann diese dafür die bewährten Strukturen und Standards des Landesprogramms „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ nutzen:

  • Ausbau der Kooperation mit einem bereits an Ihrer Schule tätigen Träger der Jugendhilfe oder Auswahl eines neuen Kooperationspartners
  • Gemeinsame Analyse der konkreten Bedarfe an Ihrer Schule und Entwicklung der jährlichen Zielvereinbarung für die Jugendsozialarbeit
  • Tandem-/Tridem-Fortbildung viermal im Jahr zur Stärkung der Kooperation
  • Unterstützung durch das Jugendamt und die regionale Schulaufsicht im Rahmen jährlicher Auswertungsgespräche
  • Abwicklung und Koordination der organisatorischen Fragen durch den Träger der Jugendhilfe und die Programmagentur der Stiftung SPI
Welche Schritte sind erforderlich?
  1. Ausbau einer bereits vorhandenen, bewährten Kooperation oder Auswahl eines neuen, fachlich geeigneten Trägers der Jugendhilfe mit Unterstützung des Jugendamtes
  2. Informelle Interessensbekundung der Schulleitung an die Programmagentur der Stiftung SPI mit Angabe des Trägers der Jugendhilfe per E-Mail an programmagentur@stiftung-spi.de
  3. Inhaltliche Absprachen und Zielvereinbarung mit dem Träger der Jugendhilfe
  4. Antragstellung in Form von Finanzplan und Konzept durch den Träger der Jugendhilfe im Online-Verfahren bei der Stiftung SPI und Abschluss des Fördervertrags zwischen der Stiftung SPI und dem Träger der Jugendhilfe (Aufgabe des Trägers der Jugendhilfe)
  5. Bereitstellung eines dem Bedarf entsprechenden Sozialpädagogen durch den Träger der Jugendhilfe in Abstimmung mit der Schule
Welche Gesamtkosten entstehen und welche Leistungen sind enthalten?
  • 1 Vollzeit-Stelle: durchschnittlich rund 55.000 Euro pro Jahr bzw. ½ Stelle: durchschnittlich rund 28.000 Euro pro Jahr:
  • Personalkosten bis max. TV Land Berlin E9 (inklusive Personalnebenkosten)
  • Sachkosten für programminterne und eigene, bedarfsorientierte (Tandem-/Tridem-) Fort-bildungen sowie zusätzliche Projekte der Jugendsozialarbeit an der Schule
  • Regiekosten für den Träger der Jugendhilfe (Personalanleitung und -verwaltung) und die Programmagentur der Stiftung SPI (Abwicklung des Landesprogramms

Die Stiftung SPI ist seit dem Jahr 2006 von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit der Koordination und Abwicklung des Programms „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ beauftragt.

Ansprechpartner Bonus-Programm und Verfügungsfonds

Programmagentur der Stiftung SPI „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“