Nach Gewaltvorfällen und Notfallsituationen sind die Schulen verpflichtet,
- allen Betroffenen, insbesondere den Opfern, zu helfen und sie unterstützen,
- die Fürsorgepflicht sowohl gegenüber den Schülern als auch dem Schulpersonal wahrzunehmen,
- die zeitnahe Kommunikation zwischen Schule, Eltern, Helfersystemen und der Senatsverwaltung sicherzustellen,
- die Vorfälle, die sich in der Schule ereignen oder die einen direkten Bezug zur Schule sowie ihren Schülern haben, zu melden,
- täterbezogener Maßnahmen, einschließlich der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, mit dem Ziel der Konfliktlösung, der Wiedergutmachung der Tat und der Wiederherstellung des Schulfriedens einzuleiten.
Die Notfallpläne für Berliner Schulen bilden die Handlungsgrundlage und unterstützen die Entscheidungsfindung bei der Einschätzung und Aufarbeitung eines Ereignisses. Die Meldungen von Gewaltvorfällen und Notfallsituationen dienen der Anmeldung von Unterstützungsbedarf durch die Schulen, der statistischen Auswertung und der Planung und Gestaltung von Maßnahmen zur Gewaltprävention.