Seit Sommer 2022 werden neu eingestellte Lehrkräfte im Land Berlin nach Überprüfung aller notwendigen Voraussetzungen – laufbahnrechtliche Zuordnung, Altersgrenze, Staatsangehörigkeit sowie persönliche und gesundheitliche Eignung – in der Regel verbeamtet.
Sofern Sie bereits in einem anderen Bundesland verbeamtete Lehrkraft sind, wird die Übernahme durch eine Versetzung erfolgen. Das Beamtenverhältnis wird dann fortgesetzt.
Bei Beschäftigen, die bereits das 50. Lebensjahr vollendet haben, ist die Übernahme in den Dienst des Landes Berlin nur dann im Beamtenverhältnis möglich, wenn die Senatsverwaltung für Finanzen hierzu ihre Einwilligung erteilt.