Antidiskriminierungsstelle für Berliner Schulen

Titel Diskriminierung

Betroffene erleben Diskriminierung als tiefgehende, verletzende Gewalterfahrungen der Benachteiligung, Ausgrenzung und Entwürdigung. In der Antidiskriminierungsstelle für Berliner Schulen finden von Diskriminierung betroffene Schülerinnen und Schüler sowie Eltern Hilfe und Unterstützung.

Diskriminierung ist eine Gewalterfahrung, die sich beispielsweise in unbedachten Scherzen, verbalen und körperlichen Attacken, Beleidigungen und stereotypen Darstellungen zeigt und die Benachteiligungen von Personen befördert. Eine solche Erfahrung wirkt sich nachteilig auf das allgemeine und psychische Wohlbefinden der Betroffenen aus.

Alle am Schulleben beteiligten Menschen können sich gegen jede Form von Diskriminierung wehren und sich dafür professionelle Unterstützung suchen. Grundlage dafür sind das Berliner Schulgesetz und das Landesantidiskriminierungsgesetz.

Schülerinnen und Schüler sowie Eltern können sich mit Beschwerden und Hinweisen zu Diskriminierung in der Schule vertrauensvoll an die Antidiskriminierungsstelle für Berliner Schulen wenden.

Jedes Anliegen wird vertraulich behandelt. Unser Anspruch ist es, nachhaltig, konstruktiv und lösungsorientiert zu arbeiten, um die Qualität des Schullebens zu steigern.

Für Beschäftigte an Berliner Schulen

Die bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beschäftigten Dienstkräfte der Berliner Schulen, die von Benachteiligung und Diskriminierung betroffen sind, wenden sich bitte an unsere Zentrale AGG-Beschwerdestelle.

Das Team der Antidiskriminierungsstelle für Berliner Schulen

Wanjiru Njehiah

Die Antidiskriminierungsbeauftragte für Berliner Schulen

  • Leitung der Antidiskriminierungsstelle der SenBJF
  • Strategische Steuerung sowie diversitätssensibles Veränderungsmanagement in Verwaltung und Schulen
  • Beratung und Begleitung von Schulverwaltung, Schulaufsichten und schulischen Führungskräften
  • Wahrnehmung der Beauftragtenfunktion sowie Repräsentation und Vernetzung nach außen
  • Fachberatung und Begleitung diskriminierungssensibler Schulentwicklungsprozesse
Qualifikation
  • Diplom-Politologin
  • Systemische Coachin und Antidiskriminierungsberaterin
  • Köchin und Konditorin (Le Cordon Bleu)

Sprachen
Deutsch, Englisch, Kisuaheli, Gĩkũyũ

Ha Phuong Le-Fitzek

Antidiskriminierungsreferentin | Monitoring und Evaluierung

  • Beratung von Schülerinnen, Schülern und Erziehungsberechtigten in Diskriminierungsfällen
  • Fachberatung und Begleitung von Schulen bei der Bearbeitung von Diskriminierungsvorfällen
  • Verantwortung für den Schwerpunktbereich Monitoring und Evaluation
  • Datengestützte Analyse und zielgruppengerechte Wissensproduktion zur Diskriminierungssituation im Berliner Schulwesen
Qualifikation
  • Intercultural Communication (M.A.)
  • Ostasienwissenschaften (B.A.)
  • Trainerin für Interkulturalität und Diversität

Sprachen
Deutsch, Englisch, Vietnamesisch

Diskriminierungsvorfall anonym melden

Diskriminierungsvorfall anonym melden

Sie haben Diskriminierung in der Schule erlebt? Hier können Sie den Vorfall anonym melden. Wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen, können Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail oder Telefon an uns wenden. Weitere Informationen

Was ist Diskriminierung?

Diskriminierung ist ein konkretes Erleben. Für Betroffene sind Diskriminierungen tiefgehende, verletzende Gewalterfahrungen der Benachteiligung, Ausgrenzung und Entwürdigung. Diese manifestieren sich u. a. in unbedachten Scherzen, verbalen und körperlichen Attacken, Beleidigungen und stereotypen Darstellungen in z.B. Schulbüchern oder Medien, die Benachteiligungen von Personen befördern.

Diskriminierungen wirken sich nachteilig auf die Psyche und auf das allgemeine Wohlbefinden der Betroffenen aus, sodass nicht nur ihre Schulleistungen darunter leiden, sondern in extremen Fällen in Suizidalität enden können.

Alle am Schulleben beteiligten Menschen können sich gegen jede Form von Diskriminierung wehren und sich dafür professionelle Unterstützung suchen. Grundlage dafür ist das Berliner Schulgesetz, welches mit § 2 Abs. 1 insbesondere die folgenden Persönlichkeitsmerkmale, die Motive für Benachteiligungen sein können schützt und somit Diskriminierungen an Schule verbietet:

  • Geschlecht
  • Ethnische Herkunft
  • Rassistische oder antisemitische Zuschreibung
  • Glauben
  • Religiöse oder politische Anschauungen
  • mögliche Behinderung
  • Sprache
  • sexuelle Orientierung
  • Geschlechtsidentität
  • Soziale und familiäre Herkunft seiner selbst und seiner Erziehungsberechtigten
  • Nationalität
  • vergleichbare Gründe

Niemand darf aufgrund der oben genannten Merkmalen oder aus vergleichbaren Gründen, diskriminiert werden. Bei der Frage, ob eine Diskriminierung vorliegt ist allein die benachteiligende Auswirkung auf die diskriminierte Person oder Gruppe entscheidend. Es kommt also nicht auf die Absicht der handelnden Person oder Gruppe an.

In der akuten Situation der Betroffenheit benötigen Betroffene von Diskriminierung schnelle und kompetente Hilfe und Schutz. Deshalb ermutigen wir Sie, alle beobachteten und real erlebten Vorfälle ernst zu nehmen und kurzfristig in der Schule, bei der zuständigen Schulaufsicht oder direkt bei der Antidiskriminierungsbeauftragten anzuzeigen damit rechtzeitig und adäquat darauf reagiert werden kann. Über die persönliche Beratung hinaus haben Sie mit diesem Formular zudem die Möglichkeit, Diskriminierungsvorfälle an Schulen anonym zu melden.

  • Diskriminierung – Informationen für Schulen

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