Aktuelles

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Erasmus+

Grundlage für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind die Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, sowie das Jahresarbeitsprogramm 2026.

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft folgende Maßnahmen des Programms Erasmus+:

Leitaktion 1 — Lernmobilität von Einzelpersonen:

  • Mobilität von Einzelpersonen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend
  • Jugendaktivitäten
  • DiscoverEU – Inklusion
  • Mobilität von Personal im Bereich Sport
  • Virtueller Erasmus+-Austausch

Leitaktion 2 — Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen:

  • Partnerschaften für Zusammenarbeit:
  • Kooperationspartnerschaften
  • Kleinere Partnerschaften
  • Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung
  • Exzellenzpartnerschaften:
  • Zentren der beruflichen Exzellenz
  • Erasmus Mundus
  • Innovationspartnerschaften:
  • Allianzen für Innovation
  • Kapazitätsaufbau im Bereich Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport
  • Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen

Leitaktion 3 — Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit:

  • „European Youth Together“ (Die europäische Jugend vereint)

Jean-Monnet-Maßnahmen:

  • Jean-Monnet-Maßnahmen im Bereich der Hochschulbildung
  • Jean-Monnet-Maßnahmen in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung
  • Jean Monnet-Maßnahme – politische Diskussionen mit dem Hochschulsektor

Alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport tätig sind, können im Rahmen des Programms Erasmus+ Finanzierungsanträge stellen. Auch Gruppen junger Menschen, die in der Jugendarbeit, aber nicht unbedingt im Rahmen einer Jugendorganisation tätig sind, können Mittel für die Lernmobilität von jungen Menschen und Jugendarbeitern, Jugendaktivitäten und DiscoverEU (Inklusion) beantragen.

Erasmus+-Akkreditierung: Vereinfachter Zugang zu Finanzmitteln

Eine Akkreditierung bei Erasmus+ bietet Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der frühkindlichen und schulischen Bildung, Einrichtungen der allgemeinen Erwachsenenbildung sowie der Kinder- und Jugendhilfe vereinfachte Möglichkeiten, sich mit anderen Ländern austauschen und mit ihnen zusammenzuarbeiten.

Einmal akkreditiert, bekommen die antragsberechtigten Einrichtungen bis 2027 vereinfacht Zugang zu Finanzmitteln für „Mobilitäten“ – also beispielsweise Schülerfahrten (auch in Klassengröße), Fortbildungen im Ausland oder Begegnungen mit Partnerschulen. Auch vorbereitende Besuche sind förderfähig. Damit entfällt die jährliche Antragstellung, setzt aber ein Konzept voraus, wie die gewünschten Mittel an der Schule wirksam werden sollen (= „Erasmus+-Plan“). Frühere Erfahrungen im Rahmen von Erasmus+ (2014-2020) sind keine Voraussetzung für einen Antrag.

Für Einrichtungen der beruflichen Bildung und der allgemeinen Erwachsenenbildung

European School Education Platform

Die kostenfreie „European School Education Platform“ ist der Treffpunkt für die Schulbildungsgemeinschaft, die in der frühkindlichen Bildung, der Primar-, Sekundar- und beruflichen Erstausbildung tätig ist. Auf der Plattform findet man auch Informationen zum eTwinning für Schulen in Europa.

Jede Woche werden neue Informationen, Meinungsbeiträge von Expert/-innen, Nachrichtenartikel, Interviews sowie Beispiele für bewährte Verfahren veröffentlicht. Man findet Veröffentlichungen, Podcasts, Materialien für den Unterricht, eTwinning-Projektkits sowie Unterrichtspläne und Umfragen.

Erasmus+-Projekte können mithilfe des Kurskatalog und der Partnersuche geplant und bereichert werden, mit kostenlosen Online-Kursen und Webinaren sowie verschiedenen Weiterbildungsformaten und pädagogischen Ansätzen können Lehrkräfte Ihre Fähigkeiten und Ihre Lehrpraxis ausbauen.