Aktuelles

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Infos zum Corona-Virus und geplanten Schüleraustauschen, Jugendbegegnungen und Lehrkräftefortbildungen im Ausland

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen zum Corona-Virus veröffentlichen die Jugendwerke, Förderorganisationen und Nationalen Agenturen Informationen für Projektverantwortliche sowie für Teilnehmer an internationalen Aktivitäten.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat für die Berliner Schulen und Jugend(-träger)einrichtungen eine Übersicht der jeweiligen Veröffentlichungen zusammengestellt:

Hinweise zum Corona-Virus und Erasmus+-Mobilitäten

Das Coronavirus beeinträchtigt den europäischen und internationalen Austausch im Schulbereich, so auch Erasmus+. Der PAD informiert dazu umfangreich unter:

Erasmus+ (2021 - 2027): Ausschreibung 2022 veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat am 24. November 2021 den Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen sowie den Programmleitfaden (detaillierte Förderbedingungen) für das Jahr 2022 veröffentlicht. Damit können die Projektvorbereitungen beginnen und Anträge eingereicht werden.
Fristen:
Leitaktion 1 „Mobilität von Einzelpersonen in der allgemeinen und beruflichen Bildung, Jugend“

• Für den Mittelabruf bereits genehmigter Akkreditierungen: 23. Februar 2022 – 12 Uhr mittags (MEZ)
• Anträge auf Akkreditierung: 19. Oktober 2022 – 12 Uhr mittags (MEZ)
• Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend und Aktion „DiscoverEU“: 4. Oktober 2022 – 12 Uhr mittags (MEZ)

Leitaktion 2 „Partnerschaftsprojekte in der allgemeinen und beruflichen Bildung, Erwachsenenbildung und Jugend“

• Kooperationsprojekte in der allgemeinen und beruflichen Bildung: 23. März 2022 12 Uhr mittags (MEZ)
• Kleinere Partnerschaften in den Bereichen Schulbildung, berufliche Bildung, Erwachsenenbildung und Jugend:
23. März 2022 12 Uhr mittags (MEZ) UND 4. Oktober 2022 12 Uhr mittags (MEZ)

Hier finden Sie die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU für 2022:

Der Programmleitfaden für 2022 steht zum Download bereit.

Erasmus+-Akkreditierung: Vereinfachter Zugang zu Finanzmitteln

Eine Akkreditierung bei Erasmus+ bietet Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der frühkindlichen und schulischen Bildung, Einrichtungen der allgemeinen Erwachsenenbildung sowie der Kinder- und Jugendhilfe vereinfachte Möglichkeiten, sich mit anderen Ländern austauschen und mit ihnen zusammenzuarbeiten.

Einmal akkreditiert, bekommen die antragsberechtigten Einrichtungen bis 2027 vereinfacht Zugang zu Finanzmitteln für „Mobilitäten“ – also beispielsweise Schülerfahrten (auch in Klassengröße), Fortbildungen im Ausland oder Begegnungen mit Partnerschulen. Auch vorbereitende Besuche sind förderfähig. Damit entfällt die jährliche Antragstellung, setzt aber ein Konzept voraus, wie die gewünschten Mittel an der Schule wirksam werden sollen (= „Erasmus+-Plan“). Frühere Erfahrungen im Rahmen von Erasmus+ (2014-2020) sind keine Voraussetzung für einen Antrag.
Die nächste Frist für die Beantragung einer Akkreditierung ist der 19. Oktober 2022, 12:00 Uhr mittags (MEZ).

Die Nationalen Agenturen bieten Online-Veranstaltungen rund um die Antragstellung an.
Allgemeine Schulbildung: Pädagogischer Austauschdienst
https://erasmusplus.schule/news/informationen-zur-antragsstellung

Berufliche Bildung (einschließlich schulische berufliche Bildung) und Erwachsenenbildung

Informationen zu Fördermöglichkeiten, Antragsfristen, Beratungs- und Seminarangebote finden Interessierte unter erasmusplus.de/erasmus sowie je nach Programmbereich hier:
• Einrichtungen der frühkindlichen und allgemeinen Bildung erhalten Informationen über die Ausgestaltung des Programms bei der Nationalen Agentur Erasmus+ Schulbildung im Pädagogischen Austauschdienst des Sekretariats der Kultusministerkonferenz (PAD): www.kmk-pad.org
• Für Anträge von Einrichtungen der beruflichen Bildung und der allgemeinen Erwachsenenbildung ist die Nationale Agentur „Bildung für Europa“ beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) zuständig: www.na-bibb.de
• Außerschulische Aktivitäten im Jugendbereich können über JUGEND für Europa – Nationale Agentur Erasmus+ gefördert werden: www.jugendfuereuropa.de

  • "Rundschreiben zum neu aufgelegten EU-Förderprogramm 'Erasmus+ 2021 -2027'

    Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat für die Berliner Schulen ein Rundschreiben mit allen wesentlichen Neuerungen und Informationen zusammengestellt.

    PDF-Dokument (477.2 kB)

Europäische Lernplattform „Schooleducationgateway“

Wer die europäische Plattform noch nicht kennt, sollte sich jetzt anmelden:
Auf www.schooleducationgateway.eu gibt es Hinweise und unterstützende Materialen zu entdecken, die bei der Gestaltung des Online-Unterrichtes helfen. Darüber hinaus gibt es Informationen zu diversen weiteren Themen rund um Europa, europäische Projekte, Lern- und Lehrmethoden in der Schule.