Grundlage für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind die Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, sowie das Jahresarbeitsprogramm 2026.
Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft folgende Maßnahmen des Programms Erasmus+:
Leitaktion 1 — Lernmobilität von Einzelpersonen:
- Mobilität von Einzelpersonen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend
- Jugendaktivitäten
- DiscoverEU – Inklusion
- Mobilität von Personal im Bereich Sport
- Virtueller Erasmus+-Austausch
Leitaktion 2 — Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen:
- Partnerschaften für Zusammenarbeit:
- Kooperationspartnerschaften
- Kleinere Partnerschaften
- Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung
- Exzellenzpartnerschaften:
- Zentren der beruflichen Exzellenz
- Erasmus Mundus
- Innovationspartnerschaften:
- Allianzen für Innovation
- Kapazitätsaufbau im Bereich Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport
- Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen
Leitaktion 3 — Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit:
- „European Youth Together“ (Die europäische Jugend vereint)
Jean-Monnet-Maßnahmen:
- Jean-Monnet-Maßnahmen im Bereich der Hochschulbildung
- Jean-Monnet-Maßnahmen in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung
- Jean Monnet-Maßnahme – politische Diskussionen mit dem Hochschulsektor
Alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport tätig sind, können im Rahmen des Programms Erasmus+ Finanzierungsanträge stellen. Auch Gruppen junger Menschen, die in der Jugendarbeit, aber nicht unbedingt im Rahmen einer Jugendorganisation tätig sind, können Mittel für die Lernmobilität von jungen Menschen und Jugendarbeitern, Jugendaktivitäten und DiscoverEU (Inklusion) beantragen.