Mobbing

Titel Mobbing

Auf dieser Seite finden Sie Hinweise und Informationen rund um den Themenkomplex Mobbing in der Schule.

Mobbing tritt überwiegend in Gruppenstrukturen auf, in denen soziale Beziehungen, klare Rahmenbedingungen oder Hierarchien bestehen, zum Beispiel in Schulklassen oder im Kollegium (Beschäftige an Schulen). Es beginnt oft im Verborgenen und wird umso offensichtlicher, je weniger Widerstand dagegen geleistet wird. Zur Beendigung dieser Angriffe ist es wichtig, diese frühzeitig zu erkennen und einzugreifen.

Definition

Mobbing umfasst systematische Gewalt und schädigende Verhaltensweisen, die sowohl im schulischen als auch im arbeitsrechtlichen Umfeld auftreten können.

  • Schulischer Kontext

    „Ein Schüler oder eine Schülerin ist Gewalt ausgesetzt oder wird gemobbt, wenn er oder sie wiederholt oder über eine längere Zeit den negativen Handlungen eines oder mehrerer Schüler oder Schülerinnen ausgesetzt” ist.“

    (Olweus, D. (2006). Gewalt in der Schule. Was Lehrer und Eltern wissen sollten- und tun können. Bern: Verlag Hans Huber)

  • Arbeitsrechtlicher Kontext

    Mobbing wird hier als „systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmer:innen untereinander oder durch Vorgesetzte“ beschrieben. Es handelt sich um fortgesetzte Verhaltensweisen, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere geschützte Rechte verletzen.

    (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 15. Januar 1997 – 7ABR14/96)

Mobbing ist immer eine Form von Gewalt, die unabhängig vom Kontext durch drei Merkmale gekennzeichnet ist:

  • Schädigungsabsicht: Bewusste Handlungen, die darauf abzielen, der betroffenen Person zu schaden.
  • Machtungleichgewicht: Die angreifende Person oder Gruppe hat mehr Macht oder Kontrolle als die betroffenen Personen.
  • Wiederholung und Dauer: Die Handlungen erfolgen systematisch und über einen längeren Zeitraum.

Auch wenn nicht alle genannten Merkmale bei einem Angriff vorliegen, sollte das Umfeld solche Vorfälle stets ernst nehmen, nicht tolerieren und deutlich machen, dass Vorfälle dieser Art an der Schule nicht geduldet werden.

Formen von Mobbing

Mobbinghandlungen lassen sich in grundlegende Formen einteilen, die sowohl direkt als auch indirekt auftreten können (Scheithauer, H., Hayer, T. & Petermann, F. (2003). Bullying unter Schülern: Erscheinungsformen, Risikobedingungen und Interventionskonzepte. Göttingen: Hogrefe.):

  • Physisches Mobbing

    Physisches Mobbing ist nach außen hin sichtbar und leicht zu identifizieren. Dazu gehören Handlungen wie Schlagen, Stoßen oder Sachbeschädigungen.

  • Verbales Mobbing

    Hierunter fällt der gezielte Einsatz von Worten, um eine Person zu beleidigen, zu demütigen oder zu verletzen. Verbale Mobbinghandlungen erfolgen oft verdeckt und beinhalten beispielsweise Beleidigungen, Drohungen oder das Verbreiten von Gerüchten.

  • Relationales Mobbing

    Diese Form zielt darauf ab, eine Person bewusst aus einer Gruppe auszuschließen und sie von sozialen Beziehungen zu isolieren. Relationales Mobbing findet häufig verdeckt statt und weist Überschneidungen zu verbalen Formen auf, wie beispielsweise durch Gerüchte oder Manipulation von Freundschaften.

  • Cybermobbing

    Die Verwendung digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien (z.B. soziale Medien, E-Mails, Chat-Apps) erweitert traditionelle Mobbingformen. Cybermobbing zeichnet sich durch Anonymität und eine ständige Verfügbarkeit aus und kann Betroffene rund um die Uhr erreichen.

Rechtliche Grundlagen

Mobbinghandlungen können unterschiedliche gesetzliche Regelungen berühren. Dazu gehören insbesondere:

  • Das Grundgesetz

    Insbesondere Art. 1 I GG „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

  • Das Strafgesetzbuch

    Häufig verwirklichte Strafgesetze sind insbesondere

    • Beleidigung nach § 185 StGB
    • Bedrohung nach § 241 StGB
    • Üble Nachrede nach § 186 StGB
    • Verleumdung nach § 187 StGB
    • Körperverletzung nach §§ 223 ff. StGB
    • Sachbeschädigung nach § 303 StGB
    • Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes nach § 201 StGB
    • Vertraulichkeit des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen nach § 201a StGB
  • Das Schulgesetz Berlins

    Insbesondere § 1 SchulG Berlin: „Auftrag der Schule ist es, alle wertvollen Anlagen der Schülerinnen und Schüler zur vollen Entfaltung zu bringen“ und sie zu Persönlichkeiten heranzubilden, die das staatliche und gesellschaftliche Leben auf der Grundlage von Demokratie, Frieden, Freiheit, Menschenwürde und Gleichstellung gestalten.

Beschwerdewege

Für den Umgang mit Mobbingbeschwerden gibt es ein standardisiertes Verfahren.

Handlungskette für betroffene Schülerinnen und Schüler an Berliner Schulen

Betroffene Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern sollten sich zunächst mit ihrem Anliegen an die Klassenleitung oder eine Vertrauenslehrkraft wenden. Falls dort keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann, sollte die Beschwerde an die nächst höhere Beschwerdestruktur in der Schule und letztlich an die Schulleitung gerichtet werden. Erfolgt auf Schulebene keine zufriedenstellende Bearbeitung, sollte die für die Schule zuständige regionale Schulaufsicht um Unterstützung gebeten werden.

Handlungskette für betroffene Beschäftigte an Berliner Schulen

Beschäftigte können sich bei Beschwerden an ihre nächsthöhere Führungskraft wenden. Falls mit dieser Person keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann oder diese Person selbst Gegenstand der Beschwerde ist, besteht die Möglichkeit, die nächsthöhere Dienststelle zu informieren und um Unterstützung zu bitten. Auch die unabhängigen Beschäftigtenvertretungen sind wichtige Anlaufstellen für Beschwerden seitens der Mitarbeitenden.

Hinweise

Weitere Hinweise und Informationen finden Beschäftigte zudem in der Dienstvereinbarung zur Prävention und zum Umgang mit Mobbing zwischen den Beschäftigten an den Berliner Schulen.

Parallel oder ergänzend können sich Betroffene oder Beschwerdeführende zur Beratung auch an das jeweilige regional zuständige SIBUZ oder an die Antimobbingbeauftragte für Berliner Schulen wenden.

Empfehlungen zum Umgang mit Mobbing für Betroffene und Eltern

Schule frühestmöglich einbeziehen (siehe oben Beschwerdeweg)
  • sachliche und möglichst schriftliche Kommunikation
  • Taten so konkret wie möglich beschreiben
Dokumentation:
  • Angriffe und die damit im Zusammenhang stehende Kommunikation dokumentieren
  • bspw. durch eine Art Mobbingtagebuch
    • Wann ist es passiert? (Datum, Zeitangabe, bspw. 1. Hofpause)
    • Wo ist es passiert? (Ort des Geschehens, bspw. Schule, online)
    • Wer war beteiligt? (Angreifende, Unterstützende, Zeuginnen oder Zeugen)
    • Was ist genau passiert? (Konkrete Handlungen, Worte, Gesten, was wurde gesagt/ getan?)
    • Wurden die Angriffe gemeldet? (Wenn ja, wann und an wen? Was ist dann passiert?)
  • ggf. Strafanzeige erstatten
    (Wichtig hierfür: Beweise sammeln durch Dokumentation, Zeugen oder Screenshots.)

Weitere Informationen

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