Anerkennung ausländischer Ausbildungsnachweise auf Berufsfachschul- und Fachschulebene für nicht reglementierte Berufe

IT Fachkraft arbeitet am PC

Sie haben Ihren Berufsabschluss im Ausland erworben und möchten Ihre Qualifikation auf dem Berliner Arbeitsmarkt einbringen? Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie Ihren Berufsabschluss anerkennen lassen können und welche Schritte dafür notwendig sind.

Es gibt rund 200 Berufsfachschulabschlüsse und Fachschulabschlüsse in Deutschland. Für den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung müssen Sie einen deutschen Ausbildungsabschluss oder Weiterbildungsabschluss identifizieren. Dieser deutsche Abschluss muss zu Ihrer ausländischen Berufsqualifikation passen.

Bei der Berufsanerkennung wird geprüft, ob eine ausländische Berufsqualifikation einem vergleichbaren deutschen Beruf (Referenzberuf) entspricht. Dabei wird genau verglichen, ob und welche wesentlichen Unterschiede zwischen der ausländischen Qualifikation und dem deutschen Ausbildungsberuf bestehen.

Eine Anerkennung benötigen Sie vor allem, wenn Sie in einem sogenannten reglementierten Beruf arbeiten möchten. Reglementierte Berufe sind berufliche Tätigkeiten, bei denen die Ausübung an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist (z. B. in Gesundheitsberufen) und die ohne ein staatliches Zulassungsverfahren und ohne eine Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Deutschland nicht ausgeübt werden dürfen. Beispiele für reglementierte Berufe sind z.B. Ärzte und Ärztinnen, Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen, Lehrerinnen und Lehrer, oder Erzieherinnen und Erzieher.

In nicht reglementierten Berufen ist eine Anerkennung nicht verpflichtend, kann aber Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern und erleichtert potenziellen Arbeitgebern die Einschätzung von Bewerbern mit Auslandsqualifikationen.

Für die Ausübung von nicht reglementierten Berufen ist keine formelle Anerkennung Ihres Abschlusses bzw. keine staatliche Zulassung erforderlich (z.B. als Angestellte/-r im Einzelhandel oder im Büro, sowie als Informatiker/-in). Der Beruf darf also ohne Nachweis von Berufsqualifikationen ausgeübt werden, unabhängig davon, ob es sich um Deutsche oder Ausländer handelt.
Ihre Staatsangehörigkeit ist für das Verfahren nicht entscheidend. Auch eine Aufenthaltserlaubnis brauchen Sie nicht. Sie können einen Antrag sogar stellen, wenn Sie nicht in Deutschland leben. Sie müssen lediglich einen im Ausland erworbenen Berufsabschluss haben und nachweisen, dass Sie die Absicht haben, in Deutschland, bzw. in Berlin zu arbeiten.

Beratung und Unterstützung

Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie unbedingt eine Beratung in Anspruch nehmen. In der Beratung erhalten Sie Informationen dazu, ob eine Anerkennung überhaupt notwendig ist, welcher deutsche Referenzberuf zu Ihrem Abschluss passt und welche Stelle für Sie zuständig ist.

Eine gute Vorbereitung verhindert unnötige Kosten und erhöht Ihre Erfolgschancen. Bevor Sie einen Antrag stellen, vergewissern Sie sich bitte, dass der angestrebte Referenzberuf auch in Berlin ausgebildet wird.
Hier unterstützen Sie auch folgende Beratungsstellen:

Beratungsstellen in Berlin:

Anerkennungsverfahren

1. Lassen Sie sich beraten
Nutzen Sie die Unterstützung der oben genannten Beratungsstellen.

2. Überprüfen Sie den Referenzberuf
Der Referenzberuf ist der deutsche Beruf mit dem ihr ausländischer Berufsabschluss verglichen werden soll. Geben Sie in Ihrem Antrag den deutschen Beruf an, mit dem wir Ihren Berufsabschluss vergleichen sollen. Dieser Referenzberuf muss in Berlin ausgebildet werden. Wählen Sie diesen aus den Listen für Erstausbildungen oder den Listen für Fort-und Weiterbildungen aus.

Für Abschlüsse im Bereich der Fort-und Weiterbildungen müssen Sie im Besitz von mindestens zwei vollständig abgeschlossenen Ausbildungen sein, die fachlich in engem Zusammenhang stehen und mindestens ein Jahr in diesem Beruf gearbeitet haben. Sollten Sie Ihren Beruf dort nicht finden, so ist eine andere Behörde für das Anerkennungsverfahren zuständig. Über den Anerkennungsfinder des Informationsportals Anerkennung in Deutschland finden Sie die zuständige Behörde heraus.

3. Antrag stellen

4. Bestätigung und Prüfung
Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie innerhalb eines Monats eine Eingangsbestätigung. Falls Unterlagen fehlen, werden Sie benachrichtigt und können diese nachreichen.

5. Entscheidung
Die Bearbeitung dauert maximal drei Monate, sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen. Anschließend erhalten Sie einen Bescheid, der die volle, teilweise oder keine Gleichwertigkeit bestätigt.

Antrag

Smartphone mit geöffneter Seite zum Service Portal Berlin

Anerkennung ausländischer Berufsfach- und Fachschulabschlüsse für nicht reglementierte Berufe beantragen

Im Service-Portal finden Sie alle Informationen zu Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen sowie das Antragsformular. Weitere Informationen

Weitere Informationen

Sprechzeiten

  • Beratung für Anträge auf Anerkennung ausländischer Ausbildungsnachweise mit schulischen Berufsabschlüssen
  • Telefonische Sprechzeit: Dienstag 9-11 Uhr
  • +49 30 90227-5131
  • +49 30 90227-5823
  • Persönliche Sprechzeit: Donnerstag 15-17 Uhr
  • Bernhard-Weiß-Str. 6 in Raum 1A01 (1.Stock)
  • Bei Fragen oder Termivereinbarungen außerhalb der Sprechzeiten können Sie uns auch gerne eine E-Mail schreiben.
  • anerkennung.berufsabschluss@senbjf.berlin.de