Corona-Informationen zu Schule und Kita
Die Präsenzpflicht in den Berliner Schulen bleibt bis auf Weiteres aufgehoben, für Abschlussklassen gelten besondere Regelungen. Ab dem 22. Februar findet für die Jahrgangsstufen 1 bis 3 Wechselunterricht ohne Präsenzpflicht statt. Im Unterricht gilt Maskenpflicht.
Die Kitas sind im Notbetrieb. Voraussetzung für Notbetreuung ist, dass Eltern einen systemrelevanten Berufe ausüben, alleinerziehend sind oder besondere soziale/pädagogische Gründe vorliegen.
- Informationen zum Schulbetrieb | Informationen zu den Schnelltests für Lehrkräfte und Kitapersonal | Briefe an die Schulen
- Informationen zum Kita-Betrieb | Antrag auf Notbetreuung | Informationen zu den Schnelltests für Lehrkräfte und Kitapersonal
- Grafiken und Medien zu Corona, auch mehrsprachig
Hotline zum Schulbetrieb (bis 13 Uhr) +49 30 90227-6000 | Hotline zum Kitabetrieb (bis 15 Uhr) +49 30 90227-6600
Inhaltsspalte
Ihre Ansprechpartner
Wenn Sie Rat oder Hilfe zu Angelegenheiten aus den Bereichen Schule, Jugend und Familie benötigen, finden Sie hier die richtigen Ansprechpartner bei Fragen, Sorgen, und Anregungen.
- Der Infopunkt
- Der E-Mail-Briefkasten
- Das Qualitäts- und Beschwerdemanagement, der Antidiskriminierungsbeauftragte
- Die Servicestelle für Fachkräftegewinnung und -beratung
- Ansprechpartner zum Thema Kita
- Ansprechpartner zum Thema Schule
- Die Schulämter in den Bezirken
- Die Schulaufsicht in den Bezirken
- Kontaktstelle unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Infopunkt-Beratungszentrum
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Infopunkts in der Bernhard-Weiß-Straße stehen Ihnen als erste Ansprechpartner für Fragen zu den Themen Bildung, Schule, Jugend und Familie zur Verfügung.
Im Infopunkt können Sie sich zu den Sprechzeiten telefonisch unter der Telefonnummer +49 30 90227-5000, per E-Mail beraten lassen. Leider können zurzeit keine persönlichen Sprechzeiten angeboten werden.
Haben Sie spezielle Fragen, werden Sie direkt an die zuständigen Mitarbeiter in den Fachbereichen unseres Hauses weitergeleitet. Darüber hinaus stellt Ihnen der Infopunkt Informationsmaterialien wie Broschüren und Flyer zur Verfügung.
E-Mail-Briefkasten
Sie möchten sich per E-Mail mit Fragen oder Anregungen an uns wenden oder kennen die verantwortliche Stelle nicht?
Dann schreiben Sie an den E-Mail-Briefkasten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie:
Das Qualitäts- und Beschwerdemanagement, der Antidiskriminierungsbeauftragte
Bei allen Fragen, Problemen oder Beschwerden im Bereich Kita und Schule können Sie sich beim Qualitäts- und Beschwerdemanagement beraten lassen.
Servicestelle für Fachkräftegewinnung und -beratung
Die Servicestelle ist Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Lehrer- und Erzieherberuf, zum Quereinstieg oder zur Ausbildung.
Ihre Ansprechpartner zum Thema Kita
wenden. Insbesondere, wenn das Wohl Ihres Kindes gefährdet ist (z. B. durch defekte Spielgeräte, unterlassene Aufsicht, unzureichende Anzahl oder Qualifikation des Personals, fehlende Inklusion, grenzverletzendes Verhalten) wird die Kita-Aufsicht sofort reagieren. Auch in den Fällen, in denen gegen den Betreuungsvertrag oder Zusatzvereinbarungen verstoßen wird (z. B. nicht gerechtfertigte Zuzahlungen, Schließzeiten, unzureichendes Essen) können Sie sich an die Kita-Aufsicht wenden.
Wenn Sie Fragen zum Kita-Gutschein haben oder Hilfe beim Finden eines Kitaplatzes benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihr Jugendamt
Beschwerden, die Sie mit diesen Stellen nicht klären können, nimmt gern unser Beschwerdemanagement entgegen und kümmert sich um eine schnelle Problemlösung.
Ihre Ansprechpartner zum Thema Schule
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Ihre Frage
Ansprechpartner
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- Organisation des Schultages, Pädagogische Konzeption, Unterrichtsinhalte, Leistungsbeurteilung
- Klassenlehrer
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- Klassenübergreifende Themen, Gremien, Schulprogramm,
- Fragen, die mit der Lehrkraft bzw. Erzieherin nicht geklärt werden konnten
- Schulleitung
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- Schulwechsel,
- Ausstattung, Einrichtung und Organisation von Schulen, Schulschließungen
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- Klassenfrequenzen, Organisatorische und pädagogische Fragen, die nicht innerhalb der Schule geklärt werden konnten
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- Grundsatzfragen über die Einzelschule hinaus
Die Schulämter in den Bezirken
In jedem Bezirk ist das Schulamt verantwortlich für die sogenannten äußeren Schulangelegenheiten, das betrifft zum Beispiel die Schulgebäude, Baumaßnahmen, die Ausstattung der Schule mit Lehr- und Lernmitteln, die Einschulung und die Verteilung der Schulplätze.
Die Schulaufsicht in den Bezirken
In den Bezirken gibt es neben den Schulämtern die regionale Schulaufsicht. Die dort tätigen Schulräte beraten Sie zum Bildungsweg, zum Schulwechsel und sind die nächst höhere Instanz bei Problemen, die sich nicht in der Schule klären lassen.
Kontaktstelle unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Sie haben personenbezogene Anliegen oder konkrete Beschwerden zum Thema unbegleitete minderjährige Flüchtlinge? Dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail. Die hierfür eingerichtete Kontaktstelle hilft Ihnen gern weiter.
Sie haben allgemeine Fragen oder Beratungsbedarf zum Thema unbegleitete minderjährige Flüchtlinge? Unter der hier eingerichteten E-Mail-Adresse beantworten wir Ihre Fragen.
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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bernhard-Weiß-Str. 6
10178 Berlin
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Rechtsvorschriften
im Bereich Bildung
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Petitionsausschuss
des Abgeordnetenhauses von Berlin