Damit auch Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen überall mitmachen können, gibt es das Bildungspaket. Die Leistungen umfassen die Kostenübernahme für das Mittagessen in Schule und Kita, den Schulbedarf sowie die Kostenübernahme für den Weg zur Schule und zum Freizeitort. Wenn Schülerinnen und Schüler zum Erreichen ihres Lernziels eine Förderung außerhalb der Schule benötigen, profitieren sie ebenfalls vom Bildungspaket.
Mit Ihrem Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts haben Sie für sich selbst oder für Ihr Kind automatisch auch die folgenden Bildungspaket-Leistungen für Kita oder Schule beantragt:
- kostenlose Teilnahme an eintägigen Ausflügen und Projekten der Kita oder Schule
- kostenloses Kita- oder Schulmittagessen
- kostenlose Teilnahme an mehrtägigen Fahrten der Kita oder Schule
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- kostenlose Schülerbeförderung
- Übernahme der Kosten für die soziale und kulturelle Teilhabe
In Ihrem Bewilligungsbescheid ist dazu ein entsprechender Hinweis enthalten. Das bedeutet für Sie, dass Sie diese Bildungspaket-Leistungen nicht mehr extra und einzeln beantragen müssen. Sie müssen allerdings noch bestimmte Nachweise in Ihrer Leistungsstelle vorlegen.
Nur die Kostenübernahme für die Lernförderung (Nachhilfe) muss noch extra beantragt werden. Diese gilt mit Vorlage einer Schulbescheinigung jedoch als beantragt.
berlinpass-BuT
Für den Erhalt des berlinpass-BuT ist kein Antrag erforderlich. Es reicht die Vorlage einer Kita- oder Schulbescheinigung bzw. die Vorlage des Schülerausweis I oder anderer geeigneter Nachweise.
Weitere Informationen können Sie dem jeweiligen Merkblatt entnehmen: