Corona-Informationen zur vorsichtigen Öffnung von Schule und Kita
Schule
Ab dem 9. März 2021 findet für die Klassen 1 bis 6 Wechselunterricht statt. Notbetreuung für die Jahrgänge 1-6 wird angeboten.
Ab dem 17. März 2021 werden die Jahrgangsstufen 10 bis 13 in halber Klassenstärke im Wechselmodell auch in Präsenz unterrichtet.
Die Präsenzpflicht in den Schulen bleibt weiterhin aufgehoben, für Abschlussklassen gelten besondere Regelungen.
Kita
Ab dem 9. März 2021 stehen die Kitas wieder für alle Kinder im eingeschränkten Regelbetrieb und für ein Betreuungsangebot von mindestens sieben Stunden/Tag offen.- Infos zum Kita-Betrieb | Schnelltests für Lehrkräfte und Kitapersonal
- Grafiken und Medien zu Corona, auch mehrsprachig
Hotline zum Schulbetrieb (bis 13 Uhr) +49 30 90227-6000 | Hotline zum Kitabetrieb (bis 15 Uhr) +49 30 90227-6600
Inhaltsspalte
Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen

Reglementierte und nicht-reglementierte Berufe
Sie haben im Ausland einen Beruf erlernt und möchten in Deutschland arbeiten? Für eine Vielzahl sogenannter reglementierter Berufe ist ein formales Anerkennungsverfahren notwendig.
Was sind reglementierte Berufe?
Reglementierte Berufe sind zum Beispiel Arzt, Krankenpflegerin, Rechtsanwalt, Architektin, Lehrer, Bäckerin oder Metallbauer. Das Führen einer solchen Berufsbezeichnung ist durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften auf Personen beschränkt, die über bestimmte Berufsqualifikationen verfügen. In reglementierten Berufen ist die Anerkennung Voraus-setzung für die Ausübung des Berufs in Deutschland. Die Prüfung erfolgt durch die für das Berufsfeld zuständige Berufskammer oder Senatsverwaltung.
Was sind nicht-reglementierte Berufe?
Der Berufszugang oder die Berufsausübung ist bei nicht-reglementierten Berufen nicht an staatliche Vorgaben geknüpft. Dies gilt insbesondere für Ausbildungsberufe im dualen System. Ist der Beruf in Deutschland nicht staatlich reglementiert, kann man sich mit einer ausländischen Qualifikation direkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben oder sich selbständig machen.
Das Anerkennungsgesetz
Auf Grundlage des Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen haben alle Personen mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation einen Rechtsanspruch auf Prüfung der Gleichwertigkeit ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses mit einem entsprechenden deutschen Referenzberuf. Das Gesetz schafft für alle bundesrechtlich geregelten Berufe möglichst einheitliche und transparente Verfahren.
Das Portal für Anerkennungsverfahren in Deutschland
- www.anerkennung-in-deutschland.de ist das offizielle Informationsportal zum Anerkennungsgesetz des Bundes. Mit dem Anerkennungs-Finder finden Sie mit wenigen Klicks die Stelle, die für Ihr Anliegen zuständig ist. Außerdem erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Verfahren.
Beratungsangebote
Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
Die Telefon-Hotline des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantwortet Ihre Fragen zur beruflichen Anerkennung auf Deutsch und Englisch.
Erreichbar ist die Hotline Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 15 Uhr unter:
Tel: +49 30 1815-1111
Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ)
Die Anlaufstellen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ bieten Informationen zu den Verfahren der beruflichen Anerkennung und verweisen Anerkennungsinteressierte an die für ihr Anliegen zuständige Stelle.
In Berlin gibt es drei Anlaufstellen:
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Beratung in Deutsch, Türkisch, Arabisch und Englisch
Oranienstraße 53
10969 Berlin
Telefon: +49 30 236233-25
E-Mail: diploma@tbb-berlin.de -
Beratung in Deutsch, Russisch, Ukrainisch und Polnisch
Friedrichstraße 176-179
10117 Berlin
Telefon: +49 30 2044-859
E-Mail: anerkennung@club-dialog.deLindower Straße 18
13347 Berlin
Telefon: +49 30 263447-605
E-Mail: anerkennung@club-dialog.de -
Telefon: +49 30 513019264
E-Mail: likhacheva@berlin.arbeitundleben.deKapweg 4
13405 Berlin
Sprechstunde nach VereinbarungPotsdamer Straße 65
10785 Berlin
Sprechstunde: Montag von 9:00 bis 13:00 Uhr
Linkliste zu Anerkennungsstellen nach Berufen bzw. Berufsgruppen
Anerkennung von Spätaussiedlerzeugnissen (BVFG) sowie von Abschlüssen aus der DDR (Einigungsvertrag) im Bereich der dualen Berufsausbildung und Berufsfortbildung
Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Name | Telefon | Sprechzeiten |
---|---|---|
Kirsten Dieckmann | +49 30 9028-1440 |
Montag und Dienstag 9 – 12 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung |
Lutz Rieger | +49 30 9028-1439 |
Montag und Dienstag 9 – 12 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung |
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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bernhard-Weiß-Str. 6
10178 Berlin
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