Trotz des hohen Frauenanteiles im gesamten Schulbereich sind in den höheren Besoldungs- und Entgeltgruppen Frauen oftmals noch unterrepräsentiert. Der gesetzlich vorgeschriebene Frauenförderplan ist das wichtigste Instrument, um eine geschlechtergerechte Personalentwicklung umzusetzen. Auf der Basis des Landesgleichstellungsgesetzes ist er alle zwei Jahre anzupassen.
Frauenvertreterinnen der Bezirke

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Die berufliche Gleichstellung und Chancengleichheit von Frauen und Männern ist uns wichtig. Mit dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) übernimmt Berlin Verantwortung und setzt sich für Gleichberechtigung und Frauenförderung auf allen Ebenen der Verwaltung ein.
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