Prüfungsamt für Übersetzerinnen und Übersetzer

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Das Staatliches Prüfungsamt für Übersetzerinnen und Übersetzer in Berlin bietet Prüfungen auf hohem Niveau für ausgebildete bzw. erfahrene Übersetzerinnen und Übersetzer an. Diese sind nach bestandener Prüfung berechtigt, die Bezeichnung „Staatlich geprüfte Übersetzerin“ bzw. „Staatlich geprüfter Übersetzer“ zu führen.

Der Anmeldezeitraum für den nächsten Prüfungsdurchgang lautet wie folgt:

  • Anmeldezeitraum I 2023/24: 1. Oktober 2023 – 30. November 2023

Prüfungsunterlagen

  • Verordnung über die Staatliche Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer

    PDF-Dokument (320.8 kB) - Stand: 20. April 2023

  • Merkblatt zur Staatlichen Prüfung für Übersetzer und Übersetzerinnen

    PDF-Dokument (365.7 kB) - Stand: Juni 2023

  • Zulassungsantrag 2022/23

    PDF-Dokument (54.4 kB) - Stand: September 2022

  • Festlegung der Sprachen und Fachgebiete für die Staatliche Übersetzerprüfung im Prüfungsdurchgang 2022/2023

    Amtsblatt vom 30. September 2022

    PDF-Dokument (124.8 kB) - Stand: September 2022

  • Rahmenvereinbarung (RV)

    zur Durchführung und Anerkennung von Prüfungen für Übersetzer und Übersetzerinnen

    PDF-Dokument (184.2 kB) - Stand: 17. Dezember 2020

Die Sprachen und Fachgebiete, in denen Prüfungen abgenommen werden, können sich in jedem Prüfungsdurchgang ändern. Eine aktuelle Liste wird spätestens bis zum Beginn des nächsten Anmeldezeitraums auf dieser Seite veröffentlicht.

Wenn Sie in unserem Angebot nicht die gewünschte Sprache und das gewünschte Fachgebiet finden, so haben Sie die Möglichkeit, an anderen Prüfungsstellen die Prüfung abzulegen, sofern Ihre Kombination dort angeboten wird.

Andere Prüfungsstellen

Der Übersetzerberuf zählt zu den nicht-reglementierten Berufen. Eine behördliche Anerkennung oder Bewertung ist für die Ausübung des Berufs nicht erforderlich. Informationen über die Vergleichbarkeit ausländischer Hochschulabschlüsse mit deutschen Abschlüssen finden Sie in der Datenbank anabin.

Das Zeugnis über die bestandene Staatliche Prüfung ist eine Voraussetzung, um bei Gericht die Übersetzerermächtigung zu erlangen. Alleiniger Ansprechpartner diesbezüglich ist das Landgericht Berlin.

Wünschen Sie eine Bescheinigung über die Bewertung Ihres ausländischen Abschlusses, können Sie sich an die Zentrale für ausländisches BildungswesenZAB der Kultusministerkonferenz wenden.

Als reines Übersetzerprüfungsamt bietet das Staatliche Prüfungsamt keine Dolmetscherprüfungen an und nimmt weder Anerkennungen noch Bewertungen von Abschlüssen vor.

Service und Kontakt