- Anmeldezeitraum I: 1. Oktober 2025 – 30. November 2025
- Anmeldezeitraum II: 1. April 2026 – 31. Mai 2026
Zulassungsanträge werden ausschließlich während der oben genannten Anmeldezeiträume angenommen. Die Anträge sind schriftlich zu stellen und per Post zu senden an:
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Staatliches Prüfungsamt für Übersetzerinnen und Übersetzer, Rhinstr. 46, 12681 Berlin
Maßgeblich für den fristgerechten Eingang des Zulassungsantrags in der Behörde ist dessen tatsächlicher durch Eingangsstempel beurkundeter Eingang dort, nicht der Poststempel, nicht der Zeitpunkt der Zustellung über Briefkasten o.ä.. Alternativ können Zulassungsanträge auch nach Voranmeldung persönlich während der Sprechzeiten im Prüfungsamt abgegeben werden. Außerhalb der offiziellen Anmeldezeiträume zugesandte Zulassungsanträge sowie alle nicht persönlich oder per Post eingereichten Zulassungsanträge (insbesondere E-Mail-Bewerbungen) gelten als nicht gestellt.