Die Arbeitsgruppe „Menschen mit Behinderungen“ konstituierte sich auf Grundlage der Verpflichtungen aus dem Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) des Landes Berlin 2021 und der UN-Behindertenrechtskonvention 2006.
Laut LGBG erfüllen die AGs, die in allen Senatsverwaltungen verankert sind, folgende Funktionen: