Der schulische Teil kann nach Besuch von zwei Kurshalbjahren der gymnasialen Oberstufe, an einem Kolleg, an einem Abendgymnasium oder durch das Absolvieren einer Nichtschülerprüfung erworben werden.
Schülerinnen und Schüler, die die gymnasiale Oberstufe vor Abschluss des Bildungsganges verlassen oder die Abiturprüfung endgültig nicht bestanden haben, erhalten ein Abgangszeugnis. Zusätzlich zum Abgangszeugnis kann der Schüler die Bescheinigung über den erbrachten schulischen Teil der Fachhochschulreife erhalten, wenn mit den Leistungen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Rückwirkende Anerkennung
Für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe besteht auch nachträglich die Möglichkeit, sich den schulischen Teil der Fachhochschulreife anerkennen zu lassen.
Diese Regelung gilt rückwirkend frühestens ab Ende des Schuljahres 1997/1998. Die Bescheinigung wird von der ehemaligen Schule ausgestellt oder wenn diese nicht mehr besteht, von der regionalen Schulaufsicht. Für Schülerinnen und Schüler eines Kollegs oder eines Abendgymnasiums ist die Bescheinigung des schulischen Teils der Fachhochschulreife rückwirkend erst nach dem 31. Januar 2004 möglich.