Anerkennung schulischer Abschlüsse

Lachende Jugendliche

Bewertung von Abschlüssen durch die Zeugnisanerkennungsstelle

Ihre deutschen oder ausländischen Schulabschlüsse werden von unserer Zeugnisanerkennungsstelle hinsichtlich der Gleichwertigkeit mit
  • der Berufsbildungsreife (BBR),
  • der Erweiterten Berufsbildungsreife (EBBR),
  • dem Mittleren Schulabschluss (MSA)
  • der Fachhochschulreife
  • der fachgebundenen Hochschulreife
  • der allgemeinen Hochschulreife (Abitur)

bewertet.

Ausnahme: Anerkennung eines ausländischen Abschlusses zur Bewerbung für einen Studienplatz

Wenn Sie sich mit einem im Ausland erworbenen Abschluss für einen Studienplatz an einer Universität oder Fachhochschule in Berlin bewerben möchten, wird die Anerkennung Ihres Abschlusses

Ab 1. April 2023 wieder persönliche Sprechzeiten

Die Zeugnisanerkennungsstelle bietet ab dem 1. April 2023 wieder persönliche Sprechzeiten an folgenden Wochentagen an:
Montag: 9-12 Uhr.
Mittwoch: 9-12 Uhr

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Zeugnisanerkennungsstelle
Bernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin

Keine persönliche Sprechzeiten bis 31. März 2023

Die Zeugnisanerkennungsstelle bietet momentan keine regulären persönlichen Sprechzeiten an. Wir beraten Sie Montag und Mittwoch von 9-11 Uhr gern telefonisch unter +49 30 90227-6987, +49 30 90227-5232, +49 30 90227-6647 oder +49 30 90227-5220

Wir stehen Ihnen auch gern per E-Mail unter zastbe@senbjf.berlin.de zur Verfügung.

Sie können Ihren Antrag weiterhin auch per Briefpost, oder durch den Hausbriefkasten (links vom Haupteingang) einreichen. Die Antragsbearbeitung erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der entscheidungsreifen Unterlagen.

  • Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
    Zeugnisanerkennungsstelle
    Bernhard-Weiß-Straße 6
    10178 Berlin

Eine persönliche Beratung ist im Einzelfall nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bitte beachten Sie: Bei einem schriftlichen Anerkennungsverfahren muss eine der nachfolgend genannten Stellen oder Institutionen die Kopien Ihrer Zeugnisse amtlich beglaubigen:
  • Eine deutsche staatliche Behörde (etwa deutsche Auslandsvertretungen oder Bürgerämter),
  • hiesige Gerichte.
  • hiesige Notarinnen und Notare oder
  • eine hiesige Botschaft oder ein hiesiges Konsulat Ihres Heimatlands.

Anerkennung gilt nur für Berlin

Die Bewertungen der Zeugnisanerkennungsstelle gelten ausschließlich für die Verwendung im Land Berlin. Zeugnisbewertungen für andere Bundesländer können leider nicht vorgenommen werden.

Die Verwendung innerhalb des Landes Berlin muss aus verfahrensrechtlichen Gründen erforderlichenfalls gegenüber der Zeugniserkennungsstelle nachgewiesen werden.

Antrag und Unterlagen

Der Antrag auf Zeugnisbewertung kann entweder persönlich während der Sprechzeiten oder schriftlich gestellt werden. Die Antragstellung kann auch von einem Bevollmächtigten vorgenommen werden.

Bei der Antragstellung müssen Sie immer die nachfolgend aufgeführten Unterlagen einreichen:

  1. Antrag auf Bewertung der eingereichten Unterlagen als allgemeinbildendenden Schulabschluss: Bitte verwenden Sie dazu das folgende Formular.
  2. Zeugnisse und ggf. Hochschulaufnahmeprüfung (amtlich beglaubigte Kopien der Originalnachweise)
  3. Studiennachweise/Studienleistungen bzw. Studienabschlüsse (amtlich beglaubigte Kopien der Originalnachweise)
  4. Deutsche Übersetzungen der Dokumente durch einen für die deutschen Gerichte und Behörden vereidigten Übersetzer/Dolmetscher (beglaubigte Kopien). Dies ist nicht erforderlich bei Dokumenten in ursprünglich englischer oder französischer Sprache.
  5. Kopie des Passes oder Personalausweises und Meldebescheinigung, ggf. des Vertriebenenausweises
  6. ggf. Kopie der Aufenthaltsbestätigung oder des Aufenthaltstitels oder Visum
  7. Tabellarischer Lebenslauf
  • Antrag auf Bewertung von Unterlagen als allgemeinbildenden Schulabschluss

    PDF-Dokument (111.2 kB) - Stand: Juni 2018

  • Antrag auf Vorbeglaubigung

    PDF-Dokument (133.8 kB) - Stand: August 2020

Amtliche Beglaubigung von Dokumenten

Die Beglaubigung der Kopien muss von einer deutschen Stelle (z.B. Bürgeramt, deutsche Botschaft, deutsches Konsulat) amtlich erfolgen. Bei persönlicher Antragstellung ist die amtliche Beglaubigung nicht erforderlich, wenn Sie die Originaldokumente zur Ansicht vorlegen und einfache Fotokopien mitbringen.

  • uni-assist Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerber

Senden Sie bitte Ihre Unterlagen bei schriftlicher Antragstellung an:

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Zeugnisanerkennungsstelle
Bernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin

Gebühren

Die Prüfung bzw. Anerkennung eines ausländischen oder inländischen Schulabschlusses ist gebührenpflichtig:

  • Prüfung von im Ausland erworbenen Schulabschlüssen: 55 Euro
  • Prüfung von im Inland erworbenen Schulabschlüssen: 45 Euro

Sie müssen die Gebühr nicht vor Ort entrichten sondern zahlen erst dann, wenn Sie von uns eine schriftliche Zahlungsaufforderung erhalten haben.

Hinweis:
Bitte kommen Sie möglichst frühzeitig, da bei großer Nachfrage die Wartenummernausgabe vorzeitig geschlossen wird.

Anerkennung der Berliner Fachhochschulreife

Wer im Land Berlin die gymnasiale Oberstufe, ein Kolleg oder ein Abendgymnasium ohne bestandene Abiturprüfung vorzeitig verlassen hat, kann seine Leistungen für die Fachhochschulreife einbringen. Das gilt auch für Absolventen der Nichtschülerprüfung Abitur.

Der Antrag zusammen mit den übrigen Unterlagen wird nicht von der Zeugnisanerkennungsstelle, sondern von einer separaten Stelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie entgegengenommen.

Junge Frau mit Mappe

Anerkennung der Berliner Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer Fachhochschule. Wer die gymnasiale Oberstufe, ein Kolleg oder ein Abendgymnasium ohne bestandene Abiturprüfung vorzeitig verlassen hat, kann seine Leistungen für die Fachhochschulreife einbringen. Weitere Informationen