Anerkennung schulischer Abschlüsse

Lachende Jugendliche

Sie haben Ihren Schulabschluss in einem anderen Bundesland oder im Ausland gemacht? Sie möchten diesen Schulabschluss nun anerkennen lassen, um in Berlin mit einer Ausbildung oder einem Job zu beginnen? Hier erfahren Sie, wie Sie den Antrag stellen.

Zeugnisanerkennungsstelle

Die Zeugnisanerkennungsstelle prüft, ob Ihr Schulabschluss mit einem der folgenden Schulabschlüsse gleichwertig ist:

  • Berufsbildungsreife (BBR),
  • erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR),
  • Mittlerer Schulabschluss (MSA)
  • Fachhochschulreife
  • fachgebundene Hochschulreife
  • allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Die Bescheinigung der Zeugnisanerkennungsstelle gilt nur für die Verwendung im Land Berlin und nicht in anderen Bundesländern. Zeugnisbewertungen für andere Bundesländer können leider nicht vorgenommen werden.

Antrag und Unterlagen

Sie können bei der Zeugnisanerkennungsstelle nur dann eine Anerkennung Ihres Schulabschlusses beantragen,

  • wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz, also Ihren Lebensmittelpunkt, in Berlin haben und dies
    durch Ihren Aufenthaltstitel nachweisen können oder
  • wenn Sie einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz in Berlin durch eine Aufenthaltserlaubnis, ein Angebot oder einen Vertrag für eine Ausbildung oder Arbeitsstelle nachweisen können.

Den Antrag können Sie entweder persönlich während der Sprechzeiten, per Briefpost oder durch den Hausbriefkasten (links vom Haupteingang) einreichen. Die Anträge werden bearbeitet, sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

Wichtiger Hinweis:

Wenn Sie sich mit einem im Ausland erworbenen Abschluss für einen Studienplatz an einer Universität oder Fachhochschule in Berlin bewerben möchten, wird die Anerkennung Ihres Abschlusses ausschließlich

Persönliche Sprechzeiten

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Zeugnisanerkennungsstelle
Bernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin

Montag: 9-12 Uhr
Dienstag: 9-12 Uhr
Mittwoch: 9-11 Uhr
Donnerstag: 16-18 Uhr

Hinweise:

  1. Die Antragstellenden ziehen vor Ort eine Wartenummer. Bei zu großem Andrang kann die Ausgabe der Wartenummern vorzeitig beendet werden. Dadurch kann es sein, dass nicht alle Anliegen während der Sprechzeiten berücksichtigt werden können. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Zeitplanung.
  1. In der Zeugnisanerkennungsstelle werden keine Kopien angefertigt. Es ist auch kein öffentliches Kopiergerät vor Ort verfügbar. Bitte bringen Sie deshalb alle erforderlichen Originale und Kopien laut Unterlagenliste mit.
  1. Sie erreichen uns auch per E-Mail: zastbe@senbjf.berlin.de

Dem Antrag auf Anerkennung fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

1. ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Bewertung von Unterlagen als allgemeinbildenden Schulabschluss
2. Lebenslauf mit Angaben zum Bildungsverlauf (Schule/Studium/Beruf)
3. Bildungsnachweise (schulische Zeugnisse, ggf. Hochschulaufnahmeprüfung, Studiennachweise/Studienleistungen bzw. Studienabschlüsse*, berufliche Abschlüsse*)
4. deutsche Übersetzungen der Bildungsnachweise von für die deutschen Gerichte und Behörden vereidigten Übersetzer/-innen
→ Nicht erforderlich ist die Übersetzung von englisch- oder französischsprachigen Bildungsnachweisen.
5. Kopie vom Pass und/oder Personalausweis und/oder Spätaussiedler-/Vertriebenenausweis
6. Kopie von der Aufenthaltserlaubnis, vom Aufenthaltstitel oder Visum und vom Zusatzblatt (sofern vorhanden)
7. Meldebescheinigung (sofern vorhanden)
8. Nachweis der Namensänderung (sofern notwendig)

(*) Diese Nachweise werden für die Prüfung des höchstmöglichen allgemeinbildenden Schulabschlusses benötigt. Für im Ausland erworbene akademische Grade oder berufliche Qualifikation ist die Zeugnisanerkennungsstelle nicht zuständig.

Antragstellung vor Ort

Wenn Sie die Anerkennung persönlich in der Zeugnisanerkennungsstelle beantragen, legen Sie alle Bildungsnachweise und Übersetzungen im Original und zusätzlich als einfache Fotokopien vor.

Antragstellung per Briefpost

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, lassen Sie die Kopien der Bildungsnachweise und die Übersetzungen von einer der nachfolgend genannten Einrichtungen amtlich beglaubigen:

  • staatliche deutsche Behörde (etwa deutsche Auslandsvertretungen oder Bürgerämter)
  • deutsches Gericht
  • deutsches Notariat
  • Auslandsvertretung des Landes, in dem die Bildungsnachweise erworben wurden (Botschaft/Konsulat)

Antragsformulare

  • Antrag auf Bewertung von Unterlagen als allgemeinbildenden Schulabschluss

    PDF-Dokument (406.1 kB) - Stand: März 2024

  • Antrag auf Vorbeglaubigung

    PDF-Dokument (133.8 kB) - Stand: August 2020

Gebühren

Für die Prüfung und Anerkennung eines ausländischen oder inländischen Schulabschlusses fallen folgende Gebühren an:

  • Prüfung ausländischer Schulabschlüsse: 55 Euro
  • Prüfung inländischer Schulabschlüsse: 45 Euro

Die Gebühr bezahlen Sie nicht direkt oder vor Ort, sondern nachdem Sie eine schriftliche Zahlungsaufforderung von uns erhalten haben.

Infoblatt: Anerkennung von Schulabschlüssen

  • Infoblatt Anerkennung von Schulabschlüssen

    DE

    PDF-Dokument (287.9 kB)

Junge Frau mit Mappe

Anerkennung der Berliner Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer Fachhochschule. Wer die gymnasiale Oberstufe, ein Kolleg oder ein Abendgymnasium ohne bestandene Abiturprüfung vorzeitig verlassen hat, kann seine Leistungen für die Fachhochschulreife einbringen. Weitere Informationen