Anerkennung schulischer Abschlüsse

Lachende Jugendliche

Sie haben Ihren Schulabschluss in einem anderen Bundesland oder im Ausland gemacht und möchten diesen Schulabschluss nun anerkennen lassen? Eine Anerkennung ist bei uns nur dann möglich, wenn Sie in Berlin eine Ausbildung oder eine Berufstätigkeit aufnehmen wollen.

Persönliche Sprechzeiten

Montag: 9-12 Uhr
Dienstag: 9-12 Uhr
Mittwoch: 9-11 Uhr
Donnerstag: 16-18 Uhr

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Zeugnisanerkennungsstelle
Bernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin

Hinweise:

  • Die Antragstellenden ziehen vor Ort eine Wartenummer. Bitte kommen Sie frühzeitig zu unseren Sprechzeiten, da bei großem Andrang die Ausgabe der Wartenummern vorzeitig beendet werden kann. Dadurch kann es sein, dass nicht alle Anliegen während der Sprechzeiten berücksichtigt werden können.
  • Bitte bringen Sie alle notwendigen Unterlagen mit. Sind Ihre Unterlagen nicht vollständig, erhalten Sie keinen Zugang zum Beratungsbereich.
  • In der Zeugnisanerkennungsstelle werden keine Kopien angefertigt. Es ist auch kein öffentliches Kopiergerät vor Ort verfügbar. Bitte bringen Sie deshalb alle erforderlichen Originale und Kopien mit.
  • Sie erreichen uns auch per E-Mail: zastbe@senbjf.berlin.de

Anerkennung schulischer Abschlüsse

Die Zeugnisanerkennungsstelle prüft, ob Ihre schulischen Zeugnisse und Bildungsnachweise mit einem der folgenden Schulabschlüsse gleichwertig ist:

  • Berufsbildungsreife (BBR),
  • erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR),
  • Mittlerer Schulabschluss (MSA)
  • Fachhochschulreife
  • fachgebundene Hochschulreife
  • allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Die Bescheinigung der Zeugnisanerkennungsstelle gilt nur für die Verwendung im Land Berlin und nicht in anderen Bundesländern. Zeugnisbewertungen für andere Bundesländer können nicht vorgenommen werden.

Wir prüfen Ihre Bildungsnachweise in Bezug auf einen Berliner Schulabschluss ausschließlich für die Aufnahme einer Ausbildung oder einer Berufstätigkeit (sofern erforderlich)!

  • Inländische Bildungsnachweise zur Aufnahme einer Ausbildung oder Berufstätigkeit in Berlin
  • Ausländische Bildungsnachweise zur Aufnahme einer Ausbildung oder Berufstätigkeit in Berlin

Antrag und Unterlagen

Sie können bei der Zeugnisanerkennungsstelle nur dann eine Anerkennung Ihres Schulabschlusses beantragen,

  • wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz, also Ihren Lebensmittelpunkt, in Berlin haben und dies
    durch Ihren Aufenthaltstitel nachweisen können oder
  • wenn Sie einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz in Berlin durch eine Aufenthaltserlaubnis, ein Angebot oder einen Vertrag für eine Ausbildung oder Arbeitsstelle nachweisen können. Für die Pflege- oder berufsbegleitende Erzieherausbildung ist ausschließlich der Nachweis eines praktischen Ausbildungsangebots/-interesses im Land Berlin von Relevanz.

Den Antrag können Sie entweder persönlich während der Sprechzeiten, per Briefpost oder durch den Hausbriefkasten (links vom Haupteingang) einreichen. Die Antragstellung kann auch von einem Bevollmächtigten vorgenommen werden. Die Anträge werden bearbeitet, sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

Hinweis bei Studienabsicht

Sie möchten sich mit im Ausland erworbenen Bildungsnachweisen für einen Studienplatz an einer Universität oder Fachhochschule in Berlin bewerben? In diesem Fall können wir Ihnen nicht helfen.

Die Anerkennung Ihrer Bildungsnachweise erfolgt in diesem Fall ausschließlich

Dem Antrag auf Anerkennung fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  1. ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Bewertung von Unterlagen als allgemeinbildenden Schulabschluss
  2. Lebenslauf mit Angaben zum Bildungsverlauf (Schule/Studium/Beruf)
  3. Bildungsnachweise (schulische Zeugnisse, ggf. Hochschulaufnahmeprüfung, Studiennachweise/Studienleistungen bzw. Studienabschlüsse*, berufliche Abschlüsse*)
  4. deutsche Übersetzungen der Bildungsnachweise von für die deutschen Gerichte und Behörden vereidigten Übersetzer/-innen (Englisch- oder französischsprachige Bildungsnachweise müssen nicht übersetzt werden)
  5. Kopie vom Pass und/oder Personalausweis und/oder Spätaussiedler-/Vertriebenenausweis
  6. Kopie von der Aufenthaltserlaubnis, vom Aufenthaltstitel oder Visum und vom Zusatzblatt (sofern vorhanden)
  7. Meldebescheinigung (sofern vorhanden)
  8. Nachweis der Namensänderung (sofern notwendig)

(*) Diese Nachweise werden für die Prüfung des höchstmöglichen allgemeinbildenden Schulabschlusses benötigt. Für im Ausland erworbene akademische Grade oder berufliche Qualifikation ist die Zeugnisanerkennungsstelle nicht zuständig.

Antragstellung vor Ort

Wenn Sie die Anerkennung persönlich in der Zeugnisanerkennungsstelle beantragen, legen Sie bitte alle Bildungsnachweise und Übersetzungen im Original und zusätzlich als einfache Fotokopie vor. Bitte beachten Sie, dass in der Zeugnisanerkennungsstelle keine Kopien angefertigt werden können. Es ist vor Ort auch kein öffentliches Kopiergerät verfügbar. Bringen Sie deshalb bitte alle erforderlichen Originale und Kopien mit.

Antragstellung per Briefpost

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, lassen Sie die Kopien der Bildungsnachweise und die Übersetzungen von einer der nachfolgend genannten Einrichtungen amtlich beglaubigen:

  • staatliche deutsche Behörde (bspw. deutsche Auslandsvertretungen oder Bürgerämter) oder
  • deutsches Gericht oder
  • deutsches Notariat oder
  • Auslandsvertretung des Landes, in dem die Bildungsnachweise erworben wurden (Botschaft/Konsulat)

Antragsformulare

  • Antrag auf Bewertung von Unterlagen als allgemeinbildenden Schulabschluss

    PDF-Dokument (406.1 kB)

  • Formular Vorbeglaubigung

    PDF-Dokument (133.8 kB)

Gebühren

Für die Prüfung und Anerkennung eines inländischen oder ausländischen Schulabschlusses fallen folgende Gebühren an:

  • Prüfung inländischer Schulabschlüsse: 45 Euro
  • Prüfung ausländischer Schulabschlüsse: 55 Euro

Die Gebühr bezahlen Sie nicht direkt oder vor Ort, sondern nachdem Sie eine schriftliche Zahlungsaufforderung von uns erhalten haben.

Infoblatt: Anerkennung von Schulabschlüssen

  • Infoblatt Anerkennung von Schulabschlüssen

    DE

    PDF-Dokument (287.9 kB)

  • RECOGNITION OF SCHOOL-LEAVING QUALIFICATIONS

    EN

    PDF-Dokument (366.4 kB)

  • RECONNAISSANCE DE DIPLÔMES DE FIN D’ÉTUDES SECONDAIRES

    FR

    PDF-Dokument (370.6 kB)

  • RECONOCIMIENTO DE TÍTULOS ESCOLARES

    ES

    PDF-Dokument (370.8 kB)

  • UZNAWANIE ŚWIADECTW UKOŃCZENIA SZKOŁY

    PL

    PDF-Dokument (375.0 kB)

  • ВИЗНАННЯ ДОКУМЕНТІВ ПРО ШКІЛЬНУ ОСВІТУ

    UA

    PDF-Dokument (381.9 kB)

  • ПРИЗНАНИЕ ДОКУМЕНТОВ О ШКОЛЬНОМ ОБРАЗОВАНИИ

    RU

    PDF-Dokument (383.3 kB)

  • RECUNOAȘTEREA DIPLOMELOR DE ABSOLVIRE A ȘCOLII

    RO

    PDF-Dokument (376.5 kB)

  • ПРИЗНАВАНЕ НА ЗАВЪРШЕНА УЧИЛИЩНА СТЕПЕН

    BG

    PDF-Dokument (383.9 kB)

  • OKUL DİPLOMALARININ DENKLİĞİ

    TR

    PDF-Dokument (372.8 kB)

  • الاعتراف بالشھادات المدرسیة

    AR

    PDF-Dokument (416.2 kB)

  • CÔNG NHẬN BẰNG TỐT NGHIỆP

    VT

    PDF-Dokument (898.1 kB)

Junge Frau mit Mappe

Anerkennung der Berliner Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer Fachhochschule. Wer die gymnasiale Oberstufe, ein Kolleg oder ein Abendgymnasium ohne bestandene Abiturprüfung vorzeitig verlassen hat, kann seine Leistungen für die Fachhochschulreife einbringen. Weitere Informationen