Antragstellung vor Ort
Wenn Sie die Anerkennung persönlich in der Zeugnisanerkennungsstelle beantragen, legen Sie bitte alle Bildungsnachweise und Übersetzungen im Original und zusätzlich als einfache Fotokopie vor. Bitte beachten Sie, dass in der Zeugnisanerkennungsstelle keine Kopien angefertigt werden können. Es ist vor Ort auch kein öffentliches Kopiergerät verfügbar. Bringen Sie deshalb bitte alle erforderlichen Originale und Kopien mit.
Antragstellung per Briefpost
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, lassen Sie die Kopien der Bildungsnachweise und die Übersetzungen von einer der nachfolgend genannten Einrichtungen amtlich beglaubigen:
- staatliche deutsche Behörde (bspw. deutsche Auslandsvertretungen oder Bürgerämter) oder
- deutsches Gericht oder
- deutsches Notariat oder
- Auslandsvertretung des Landes, in dem die Bildungsnachweise erworben wurden (Botschaft/Konsulat)