Open Data der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Zeichnung von Laptop, Handy, Tablet und Bildschirm

Auf dieser Seite finden Sie Datensätze der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Die Datennutzung ist entgeltfrei unter Nennung der Datenquelle sowohl für nicht-kommerzielle wie kommerzielle Zwecke zulässig.

Alle Daten sind unter der Lizenz „Creative Commons Namensnennung 4.0“ (CC-BY 4.0) veröffentlicht. Die Datensätze werden gleichzeitig auf dem Berliner Open Data Portal veröffentlicht.
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Was sind Open Data?

Als Open (Government) Data wird die öffentlich verfügbare Bereitstellung von Datenbeständen der öffentlichen Hand, in der Regel in Form von Rohdaten zur Nutzung, insbesondere durch Weiterverwendung und Weiterverbreitung, bezeichnet. Ausgenommen hiervon sind personenbezogene Daten sowie Daten, die anderweitig schutzwürdig sind (z.B. sicherheitsrelevante Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse).

Open Data erfassen, erstellen und reproduzieren ein breites Spektrum an Daten und darauf aufbauenden Informationen aus unterschiedlichsten Bereichen wie z.B. Geographie, Verkehr, Wirtschaft, Gesundheit und Soziales. Informationen (Datenbestände), die die Behörden der Berliner Verwaltung in Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags erstellt haben oder durch Dritte in ihrem Auftrag haben erstellen lassen. Die Bereitstellung von Daten kann Transparenz erhöhen (z.B. Verwendung von Haushaltsmitteln wird sichtbar), Teilhabe fördern (z.B. durch verbesserte Informationsbasis für eine Mitwirkung im Rahmen eines Bürgerhaushalts) und neue Kooperationsformen ermöglichen (z.B. Entwicklung von Apps auf der Basis von Geodaten).

  • Daten sollen nach §13 E-Government-Gesetz Berlin (EGovG Bln) frei zugänglich und nutzbar gemacht werden, um damit Entwicklungen zu unterstützen, die einen Gewinn für die Allgemeinheit bedeuten.
  • Am 24. Juli 2020 wurde die neue Rechtsverordnung zu Open Data im Berliner Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Die Open Data Verordnung – OpenDataV konkretisiert die im § 13 des Berliner Gesetzes zur Förderung des E-Government festgelegte Bereitstellung von allgemein zugänglichen Datenbeständen durch die Behörden der Berliner Verwaltung.
  • Von der Veröffentlichung ausgenommen sind personenbezogene Daten und anderweitig schutzwürdige Daten, z.B. sicherheitsrelevante oder geheime Daten.