Open Data der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Zeichnung von Laptop, Handy, Tablet und Bildschirm

Auf dieser Seite finden Sie Datensätze der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Die Datennutzung ist entgeltfrei unter Nennung der Datenquelle sowohl für nicht-kommerzielle wie kommerzielle Zwecke zulässig.

Alle Daten sind unter der Lizenz „Creative Commons Namensnennung 4.0“ (CC-BY 4.0) veröffentlicht. Die Datensätze werden auch gleichzeitig auf dem Berliner Open Data Portal veröffentlicht.
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Was sind Offene Daten (Open Data)?

Als Open (Government) Data wird die öffentliche Bereitstellung von Datenbeständen der öffentlichen Hand zur Nutzung und Weiterverwendung bezeichnet. Ausgenommen hiervon sind personenbezogene Daten sowie Daten, die anderweitig schutzwürdig sind (z.B. sicherheitsrelevante Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse).

Open Data erfassen, erstellen und reproduzieren Daten und darauf aufbauende Informationen aus unterschiedlichen Bereichen wie z.B. Geographie, Verkehr, Wirtschaft, Gesundheit und Soziales. Offene Daten sind Informationen (Datenbestände), die die Behörden der Berliner Verwaltung in Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags erstellt haben oder durch Dritte in ihrem Auftrag haben erstellen lassen. Die Bereitstellung von Daten kann Transparenz erhöhen (z.B. Verwendung von Haushaltsmitteln wird sichtbar), Teilhabe fördern (z.B. durch verbesserte Informationsbasis für eine Mitwirkung im Rahmen eines Bürgerhaushalts) und neue Kooperationsformen ermöglichen (z.B. Entwicklung von Apps auf der Basis von Geodaten).

  • Daten sollen nach §13 E-Government-Gesetz Berlin (EGovG Bln) frei zugänglich und nutzbar gemacht werden, um damit Entwicklungen zu unterstützen, die einen Gewinn für die Allgemeinheit bedeuten.
  • Von der Veröffentlichung ausgenommen sind personenbezogene Daten und anderweitig schutzwürdige Daten, z.B. sicherheitsrelevante oder geheime Daten.
  • Am 24. Juli 2020 wurde die neue Rechtsverordnung zu Open Data im Berliner Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Die Open Data Verordnung – OpenDataV konkretisiert die im § 13 des Berliner Gesetzes zur Förderung des E-Government festgelegte Bereitstellung von allgemein zugänglichen Datenbeständen durch die Behörden der Berliner Verwaltung.
  • Die neue Open Data-Strategie wurde am 7. November 2023 im Senat verabschiedet. Die Verfügbarkeit qualitativ hochwertiger Daten aus Bereichen wie Stadtplanung, Umwelt, Demografie und Finanzen trägt dazu bei, die Wertschöpfung und Innovationskraft der Stadt zu steigern. Der freie Zugang zu diesen Datenbeständen ermöglicht neue Formen der digitalen Teilhabe und Wertschöpfung für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.