Ergänzende Pflege und Hilfe

Person im Rollstuhl an einer rollstuhlgerechten Rampe, die zu einer Tür führt

Eine wichtige Gelingensbedingung für die inklusive Schule ist die Umsetzung von Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe durch Schulhelferinnen und Schulhelfer bzw. schulische Inklusionsassistentinnen und -assistenten.

Maßnahmen ergänzender Pflege und Hilfe

Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe stellen wichtige Gelingensbedingungen für eine inklusive Schulentwicklung dar. Vorrangiges Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder mit Diabetes und zusätzlichem Bedarf an ergänzender Pflege und Hilfe im Unterricht und im Rahmen der schulischen Betreuung durch Schulhelferinnen und Schulhelfer bzw. schulische Inklusionsassistentinnen und -assistenten einen erfolgreichen Schulbesuch zu ermöglichen und ihr Recht auf Bildung zu sichern.

Maßnahmen ergänzender Pflege und Hilfe können von jeder allgemeinbildenden Schule beim SIBUZ beantragt werden. Der Schulhelfereinsatz ist eine schulorganisatorische Maßnahme. Er erfolgt vorrangig gruppenbezogen und orientiert sich am Bedarf der ergänzenden Pflege und Hilfe der Betroffenen. Maßnahmen ergänzender Pflege und Hilfe können bewilligt werden, wenn aufgrund der Art, der Schwere und des Umfangs der Behinderung die Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe nicht im Rahmen der personellen Grundausstattung der Schule und der Klasse zu leisten sind.

Allgemeine Informationen

  • SIBUZ-Infobrief - Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe - Schulhelferinnen und Schulhelfer an der Berliner Schule

    DOWNLOAD-Dokument

  • SIBUZ-Infobrief - Diabetes in der Schule - Versorgung und Unterstützung von Kindern mit Diabetes mellitus Typ I im Schulalltag

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Weiterbildung zu schulischen Inklusionsassistentinnen und -assistenten

Damit Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an ergänzender Pflege und Hilfe die bestmögliche Unterstützung erhalten, werden alle Schulhelferinnen und Schulhelfer schrittweise in einem Übergangszeitraum von vier Jahren ab dem Schuljahr 2023/2024 zu schulischen Inklusionsassistentinnen und -assistenten qualifiziert. Die Träger haben sich gemäß § 14 RV-SchulPfleHi verpflichtet, jährlich mindestens ein Viertel ihrer Schulhelferinnen und Schulhelfer weiterzubilden, sofern nicht bereits eine vergleichbare, anerkennungsfähige Qualifikation vorliegt.

  • Weiterbildungskurs zur Schulischen Inklusionsassistenz

    im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

    PDF-Dokument (636.6 kB)

  • Zusätzliches Weiterbildungsangebot

    PDF-Dokument (132.8 kB)

  • Weiterbildungsplan schulische Inklusionsassistenz

    PDF-Dokument (547.9 kB)

Rechtliche Grundlagen und Unterlagen zum Verfahren

  • Verwaltungsvorschrift für allgemeinbildende Schulen Nr. 7/2011 (VV Schulhelfer)

    DOWNLOAD-Dokument

  • Rahmenvereinbarung Leistungserbringung und Finanzierung der ergänzenden schulischen Pflege und Hilfe

    PDF-Dokument (140.9 kB)

  • Anlage 1: Tätigkeitsbeschreibung

    PDF-Dokument (70.6 kB)

  • Anlage 7: Leistungsdokumentation

    XLSX-Dokument (786.2 kB)

  • Anlage 2: Kostenblatt RV erg. schulische Pflege und Hilfe 2023

    PDF-Dokument (148.0 kB)

  • Anlage 8a: Antrag – Schulhelfer für eine Klassenfahrt

    PDF-Dokument (119.9 kB)

  • Anlage 8b: Antrag – Schulhelfer für die Ferien

    PDF-Dokument (118.3 kB)

  • Anlage 10: Leistungsnachweis Diabetesversorgung

    PDF-Dokument (129.8 kB)

  • Anlage 11: Monitoring Weiterbildung

    PDF-Dokument (190.3 kB)