Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe stellen wichtige Gelingensbedingungen für eine inklusive Schulentwicklung dar. Vorrangiges Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder mit Diabetes und zusätzlichem Bedarf an ergänzender Pflege und Hilfe im Unterricht und im Rahmen der schulischen Betreuung durch Schulhelferinnen und Schulhelfer bzw. schulische Inklusionsassistentinnen und -assistenten einen erfolgreichen Schulbesuch zu ermöglichen und ihr Recht auf Bildung zu sichern.
Maßnahmen ergänzender Pflege und Hilfe können von jeder allgemeinbildenden Schule beim SIBUZ beantragt werden. Der Schulhelfereinsatz ist eine schulorganisatorische Maßnahme. Er erfolgt vorrangig gruppenbezogen und orientiert sich am Bedarf der ergänzenden Pflege und Hilfe der Betroffenen. Maßnahmen ergänzender Pflege und Hilfe können bewilligt werden, wenn aufgrund der Art, der Schwere und des Umfangs der Behinderung die Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe nicht im Rahmen der personellen Grundausstattung der Schule und der Klasse zu leisten sind.