Aufgenommen werden können auf schriftlichen Antrag ihrer Erziehungsberechtigen geeignet erscheinende Schülerinnen und Schüler, die den Übergang in das Gymnasium ab Klasse 5 wünschen. Die Aufnahme ist abhängig von der Teilnahme an einem Eingangstest, der an den Schulen mit Schnelllerner-Klassen für den Übergang in Jahrgangsstufe 5 erfolgt.
Hinweis: Der Test findet während des Übergangsverfahrens in Jahrgangsstufe 5 ein Mal statt (+ Nachtermin). D. h. unabhängig davon, ob Eltern ihr Kind mit Erst-, Zweit- oder Drittwunsch an einem Schnelllernergymnasium anmelden möchten, muss der Test im Vorhinein absolviert werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von den jeweiligen Schnelllerner-Schulen oder Grundschulen.
Für die Eignung wird aus den Noten der Fächer Deutsch, 1. Fremdsprache, Mathematik und Sachunterricht sowie aus einzelnen Kompetenzen der Förderprognose der Grundschule eine Punktwertung (max. 10) erstellt. Außerdem nimmt Ihr Kind an einem Aufnahmetest teil, in dem es ebenfalls 10 Punkte erreichen kann.
Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass Ihr Kind
- insgesamt mindestens 10 Punkte erreicht, davon mindestens vier Punkte im Test oder
- im Test mindestens fünf Punkte und bei der Bewertung durch die Grundschule mindestens drei Punkte erreicht oder
- im Test mindestens acht Punkte erreicht.