Erwachsenenbildungsbeirat

Vier Erwachsene beraten sich

Mit dem Erwachsenenbildungsgesetz wurde der Berliner Erwachsenenbildungsbeirat als Sprachrohr und Ansprechpartner im Bereich der Erwachsenenbildung einberufen. Er berät das für Erwachsenenbildung zuständige Mitglied des Senats bei allen fachlichen Fragen.

Mit dem Erwachsenenbildungsgesetz wurde der Berliner Erwachsenenbildungsbeirat als Sprachrohr und Ansprechpartner im Bereich der Erwachsenenbildung einberufen. Er berät das für Erwachsenenbildung zuständige Mitglied des Senats bei allen fachlichen Fragen der Erwachsenenbildung, wird vor der Veröffentlichung des Erwachsenenbildungsberichtes angehört, wirkt bei der Auswahl von Förderschwerpunkten mit und kann einen Preis vergeben.

Die Aufgaben des Erwachsenenbildungsbeirats sind im Erwachsenenbildungsgesetz definiert. Das erste Mal ist der Erwachsenenbildungsbeirat am 27. Juni 2022 zusammengekommen.

Die Legislaturperiode des Beirats besteht jeweils so lange wie die des Abgeordnetenhauses. In seiner ersten Zusammensetzung hat der Erwachsenenbildungsbeirat Prof. Dr. Bernd Käpplinger (Justus-Liebig-Universität Gießen) zu seinem Vorsitzenden und Dr. Karin Reichel (FrauenComputerZentrumBerlin e.V.) zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Der Berliner Erwachsenenbildungsbeirat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben und umfasst bis zu 33 Mitglieder. Diese sind gesetzlich in § 17 Absatz 3 EBiG festgelegt.

  • Geschäftsordnung des Berliner Erwachsenenbildungsbeirats

    PDF-Dokument (283.1 kB)

  • Niederschrift der 1. Sitzung des Berliner Erwachsenenbildungsbeirates

    PDF-Dokument (197.7 kB) - Stand: 27. Juni 2022

  • Niederschrift der 2. Sitzung des Berliner Erwachsenenbildungsbeirates

    PDF-Dokument (199.6 kB) - Stand: 25. November 2022

Geschäftsstelle des Berliner Erwachsenenbildungsbeirates