Das 11. Pflichtschuljahr

Jugendliche in Schulgebäude

Ab dem Schuljahr 2025/2026 gibt es in Berlin das 11. Pflichtschuljahr. Es soll Schülerinnen und Schülern nach der Jahrgangsstufe 10 einen erfolgreichen Anschluss oder Übergang in die berufliche Qualifizierung ermöglichen. Für alle Schüler/-innen ohne Anschlusswunsch bieten Ankerschulen einen praxisorientierten Bildungsgang an.

Allgemeine Informationen

Berlin führt das 11. Pflichtschuljahr ein. Damit soll erreicht werden, dass alle Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahr 2025/2026 nach der Jahrgangsstufe 10 eine klare Anschlussperspektive haben. Ein begleiteter Übergang und verbindliche Beratung in der Jahrgangsstufe 10 sollen erfolgreiche Bildungs- und Berufsabschlüsse sichern.

Daher sollen alle Berliner Schülerinnen und Schüler, die bisher zehn Jahre zur Schule gegangen sind und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ein 11. Pflichtschuljahr absolvieren.

Wie kann diese Schulpflicht erfüllt werden?

OSZ-Ankerschulen

Ankerschulen sind Oberstufenzentren, die eng mit Integrierten Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien zusammenarbeiten, bieten einen praxisorientierten Bildungsgang an (IBA Praxis), der für alle Schülerinnen und Schüler ohne Anschluss verpflichtend ist.

Schülerinnen und Schüler, die nach erfolgter Beratung in der Jahrgangsstufe 10 keinen dokumentierten Anschluss haben, besuchen an ihrer zuständigen Ankerschule in der Jahrgangsstufe 11 den Bildungsgang IBA-Praxis, um einen passenden Anschlussplan zu entwickeln. Der Besuch ist verpflichtend.

Darüber, welche Ankerschule mit Ihrer Schule bzw. der Schule Ihres Kindes zusammenarbeitet, informiert die jeweilige Schule der betreffenden Schüler/-innen.

Wer bietet Beratung zum 11. Pflichtschuljahr an?

Die Entscheidung für den weiteren beruflichen oder schulischen Weg nach dem zehnten Schuljahr ist schwer. Sie erfordert von Ihrem Kind eine Abwägung seiner eigenen Interessen, Kompetenzen und Ziele mit den Anforderungen der Arbeitswelt. Die Angebote sind vielfältig, daher hilft die Schule Ihnen und Ihrem Kind bei der Wahl des passenden Angebots. Damit jeder junge Mensch den Weg wählen kann, der seinen Fertigkeiten und Fähigkeiten am besten entspricht.

Die Teilnahme an der Beratung ist für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 ab dem Schuljahr 2024/25 verpflichtend. Zwischen Mitte Februar und Mitte Mai findet die verbindliche Anschlussberatung für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 auf Grundlage des Halbjahreszeugnisses und der bisherigen beruflichen Orientierung in der Schule statt. Dabei ist es wichtig, den voraussichtlich erreichten Schulabschluss nach dem zehnten Schuljahr bzw. die Versetzung am Gymnasium zu berücksichtigen. Die Schulen laden zu diesen Gesprächen ein und stellen sicher, dass die Schüler/-innen beraten werden. Eltern können an dem Gespräch gerne teilnehmen.

Die schulischen Teams für berufliche Orientierung (BO-Teams) beraten zu den Themen Ausbildung und Bildungsgängen an beruflichen Schulen. Die Oberstufenkoordinator/-innen beraten zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe.

Informationen für Schüler/-innen und Eltern

  • Ich will im 11. Pflichtschuljahr eine Schule besuchen.

    Wollen Schüler/-inne nach der Anschlussberatung ihr 11. Pflichtschuljahr schulisch absolvieren, müssen sie ihre Wunschschule(n) nach Priorität (Erstwunsch, Zweitwunsch, Drittwunsch) angeben. Dies gilt auch für den Fall, dass sie an ihrer bisherigen Schule bleiben möchten. Dabei ist zu beachten, dass mindestens ein Wunsch anzugeben ist, für den die Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe nicht erforderlich ist.

    Wenn Schüler/-innen an eine berufliche Schule oder ein Oberstufenzentrum wechseln möchten, müssen Sie zusätzlich angeben, ob sie dort einen an der Integrierten Berufsausbildungsvorbereitung teilnehmen wollen, eine zweijährige Fachoberschule (FOS) oder ein berufliches Gymnasium besuchen wollen.

    Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung an der Erstwunschschule erst möglich ist, wenn die Anschlussdokumentation abgeschlossen ist.

  • Ich will mein 11. Pflichtschuljahr im Rahmen einer Berufsausbildung absolvieren.

    Schüler/-innen, die ihr 11. Pflichtschuljahr im Rahmen einer Berufsausbildung absolvieren wollen, geben nach der Anschlussberatung den Wunschberuf an und legen die Zusage des Ausbildungsbetriebs oder den Ausbildungsvertrag vor. Die zukünftige Berufsschule erhält dann automatisch eine Benachrichtigung und erwartet Ihr Kind im Schuljahr 2025/26. Falls es sich um eine vollschulische Berufsausbildung handelt, gelten die beim Anschluss in Schule beschriebenen Konditionen.

    Wenn sich Schüler/-innen für einen bundes- oder landesrechtlich geregelten Beruf entschieden haben, der nicht dem Schulgesetz unterliegt, z. B. in der Pflege oder eine Ausbildung im mittleren Dienst bei der Polizei, werden die Schüler/-innen für die Dauer der Ausbildung von der Schulpflicht befreit.

    Schüler/-innen, die den Weg einer Berufsausbildung einschlagen wollen, aber keinen Ausbildungsplatz finden, finden Beratung und Unterstützung bei den schulischen Teams für Berufliche Orientierung (BO-Teams) oder der Jugendberufsagentur Berlin.

    Bitte beachten Sie, dass bei einem Erstwunsch „Berufsausbildung“ oder „Sonstiges“ keine Anmeldung an einer Schule erfolgt.

  • Ich möchte im 11. Pflichtschuljahr etwas anderes machen.

    Ein Verlassen der Schule ohne Anschlussperspektive ist nach der 10. Klasse ausgeschlossen. Für Schüler/-innen, die nach der Jahrgangsstufe 10 weder die Schule besuchen, noch eine Berufsausbildung machen wollen, besteht die Möglichkeit ein alternatives berufsvorbereitendes Angebot wie ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) zu beantragen. Auch in diesen Fällen beraten und unterstützen die schulischen Teams für Berufliche Orientierung (BO-Teams) oder der Jugendberufsagentur Berlin.

    Bitte beachten Sie, dass bei einem Erstwunsch „Berufsausbildung“ oder „Sonstiges“ keine Anmeldung an einer Schule erfolgt.

  • Wie erfolgt die Bewerbung und Aufnahme für den gewünschten Anschluss?

    Für die Anmeldung können je nach Anschlussperspektive unterschiedliche Bewerbungsunterlagen verlangt werden. Eine detaillierte Aufstellung für die einzelnen schulischen oder beruflichen Anschlüsse finden Sie in dem nachstehenden 2. Elternschreiben.

    In dem finden Sie auch eine Liste der genauen Termine für das Schuljahr 2024/2025.

  • Wie funktioniert das Berliner Ausbildungsmodell (BAM)?

    Das Berliner Ausbildungsmodell (BAM) richtet sich an ausbildungsreife und ausbildungsentschiedene Jugendliche am Übergang Schule-Beruf, die trotz mehrfacher Bewerbungen im gewünschten Beruf keinen dualen Ausbildungsplatz gefunden haben sowie an ausbildungsgeeignete Betriebe, die freie Ausbildungsplätze anbieten.

    Ziel ist es, den Jugendlichen möglichst direkt nach Beendigung der allgemeinbildenden Schule einen Übergang in duale Ausbildung innerhalb maximal eines Schuljahres zu ermöglichen.

    In BAM werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des ersten Jahres des dualen Ausbildungsberufes vermittelt (entsprechend der bundesweit einheitlichen Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf). Diese werden in der Schule und einem ausbildungsberechtigten Kooperationsbetrieb erworben. Die Betriebe haben im Rahmen von BAM die Möglichkeit, ihre zukünftigen Auszubildenden kennenzulernen, für ihr Unternehmen zu gewinnen und jederzeit in Ausbildung zu übernehmen.

    Eine Bildungsbegleitung unterstützt die Jugendlichen und die Unternehmen für einen erfolgreichen Einstieg in die duale Ausbildung. Die Ausbildungszeiten in BAM können auf Antrag nach § 7 Berufsbildungsgesetz (BBiG) auf die Ausbildungsdauer angerechnet werden.

  • Was ist IBA Praxis?

    Die Entscheidung für den weiteren beruflichen oder schulischen Weg nach dem zehnten Schuljahr ist schwer. Sie erfordert von Schülerinnen und Schülern eine Abwägung ihrer eigenen Interessen, Kompetenzen und Ziele mit den Anforderungen der Arbeitswelt. Die Angebote sind vielfältig, daher hilft die Schule bei der Wahl des passenden Angebots, denn jeder junge Mensch soll den Weg wählen, der seinen Fertigkeiten und Fähigkeiten am besten entspricht.

    Jugendliche, die trotz beruflicher Orientierung und schulischer Unterstützung bis Klasse 10 keinen Anschlussplan entwickeln können, gehen in IBA Praxis, um hier in maximal einem Schuljahr einen funktionalen beruflichen Anschluss zu finden. Anders als in IBA kann in IBA Praxis kein Schulabschluss erworben werden. Der Fokus liegt einzig auf beruflicher Orientierung und dem Erwerb beruflicher Schlüsselkompetenzen.

  • 2. Elterninformation zum 11. Pflichtschuljahr

    PDF-Dokument (172.5 kB)

  • 2. Elterninformation zum 11. Pflichtschuljahr

    Einfach erklärt

    PDF-Dokument (224.0 kB)

  • نشرةُ المعلومات الثانية للوالدين حول الصف الدراسي الإلزامي الحادي عشر

    AR

    PDF-Dokument (536.8 kB)

  • 2. Parental information on the 11th compulsory school year

    EN

    PDF-Dokument (350.2 kB)

  • 2. Информация для родителей об 11-м обязательном годе обучения

    RU

    PDF-Dokument (360.1 kB)

  • Zorunlu 11. Sinifa ilişkin 2. Ebeveyn bilgilendirmesi

    TR

    PDF-Dokument (349.6 kB)

  • 2. Інформація для батьків про 11-й обов'язковий рік навчання

    UA

    PDF-Dokument (355.0 kB)

  • 1. Elterninformation zum 11. Pflichtschuljahr

    PDF-Dokument (343.5 kB)

Informationen für Betriebe

  • Was ist das 11. Pflichtschuljahr?

    Berlin führt das 11. Pflichtschuljahr ein. Damit soll erreicht werden, dass alle Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahr 2025/2026 nach der Jahrgangsstufe 10 eine klare Anschlussperspektive für ihren Karriereweg haben.

    Intensivere berufliche Orientierung, ein begleiteter Übergang und verbindliche Beratung in der Jahrgangsstufe 10 sollen erfolgreiche Bildungs- und Berufsabschlüsse sichern.

    Ankerschulen (Oberstufenzentren), die eng mit Integrierten Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien und Betrieben zusammenarbeiten, bieten einen praxisorientierten Bildungsgang an (IBA Praxis), der für alle Schülerinnen und Schüler ohne Anschluss verpflichtend ist.

    Zwischen Mitte Februar und Mitte Mai findet für alle Schüler/-innen der Jahrgangsstufe 10 eine verbindliche Anschlussberatung in den Schulen statt. Ziel der verbindlichen Anschlussberatung ist die Entscheidung für einen funktionalen Anschluss inklusive „Plan B“.

  • Welche Möglichkeiten bietet das 11. Pflichtschuljahr?
    Grundsätzlich stehen Schüler/-innen drei Möglichkeiten für den Anschluss nach der 10. Klasse zur Auswahl:
    1. Anschluss in Schule
    2. Anschluss in eine Berufsausbildung
    3. Sonstige Anschlüsse

    Bei dem Anschlusswunsch in eine duale Berufsausbildung wird dieser durch das schulische BO-Team unter Angabe des Berufes dokumentiert. Im Rahmen des Übergangsverfahrens ist bis zum letzten Unterrichtstag die Zusage des Ausbildungsbetriebs oder der Ausbildungsvertrag vorzulegen. Andernfalls werden die Jugendlichen durch die Jugendberufsagentur Berlin (JBA) weiter beraten und bei der Ausbildungsplatzsuche unterstützt. Schulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die nach den Sommerferien noch nicht vermittelt sind, erhalten ein Schulplatzangebot.

    Um Schüler/-innen den Anschluss in eine duale Berufsausbildung zu ermöglichen, wurden neue Bildungsgänge geschaffen, die diesen Anschluss unterstützen.

  • Wie können Betriebe und Unternehmen im neuen Übergangsverfahren unterstützen?

    Ein ausreichendes Angebot an Praktikumsplätzen für Schülerinnen und Schüler ist für deren begründete Berufswahlentscheidung von enormer Bedeutung. Freie Praktikumsplätze tragen Sie bitte auf der Plattform praktikum.berlin ein.

    Der Abschluss von Berufsausbildungsverträgen sollte idealerweise spätestens im ersten und zweiten Quartal des Jahres erfolgen, in dem die Ausbildung begonnen wird, um den Jugendlichen Sicherheit im Übergangsverfahren zu geben.

    Schülerinnen und Schüler, die Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden, werden auch weiterhin durch das Team für Berufliche Orientierung der abgebenden Schule oder die JBA zu Angeboten wie z.B. BAM beraten. Hierfür ist es wichtig, dass Sie der Bundesagentur für Arbeit weiterhin offene Ausbildungsstellen anzeigen.

    Betriebe haben im Rahmen von Praktika die Möglichkeit, die Jugendlichen für ihr Unternehmen zu gewinnen und Praktikant/-innen in Ausbildung zu übernehmen. Die Ausbildungszeiten der berufsfachschulischen Ausbildung können auf Antrag nach § 7 Berufsbildungsgesetz (BBiG) auf die Ausbildungsdauer angerechnet werden.

    Sofern sich die Schülerinnen und Schüler für einen bundes- oder landesrechtlich geregelten Beruf entschieden haben, der nicht dem Schulgesetz unterliegt, z. B. in der Pflege oder eine Ausbildung im mittleren Dienst bei der Polizei, erfolgt eine Befreiung von der Schulpflicht nach dem Schulgesetz, also ohne komplexes Antragsverfahren.

  • Informationen für Betriebe zum 11. Pflichtschuljahr

    PDF-Dokument (178.7 kB)