Ein ausreichendes Angebot an Praktikumsplätzen für Schülerinnen und Schüler ist für deren begründete Berufswahlentscheidung von enormer Bedeutung. Freie Praktikumsplätze tragen Sie bitte auf der Plattform praktikum.berlin ein.
Der Abschluss von Berufsausbildungsverträgen sollte idealerweise spätestens im ersten und zweiten Quartal des Jahres erfolgen, in dem die Ausbildung begonnen wird, um den Jugendlichen Sicherheit im Übergangsverfahren zu geben.
Schülerinnen und Schüler, die Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden, werden auch weiterhin durch das Team für Berufliche Orientierung der abgebenden Schule oder die JBA zu Angeboten wie z.B. BAM beraten. Hierfür ist es wichtig, dass Sie der Bundesagentur für Arbeit weiterhin offene Ausbildungsstellen anzeigen.
Betriebe haben im Rahmen von Praktika die Möglichkeit, die Jugendlichen für ihr Unternehmen zu gewinnen und Praktikant/-innen in Ausbildung zu übernehmen. Die Ausbildungszeiten der berufsfachschulischen Ausbildung können auf Antrag nach § 7 Berufsbildungsgesetz (BBiG) auf die Ausbildungsdauer angerechnet werden.
Sofern sich die Schülerinnen und Schüler für einen bundes- oder landesrechtlich geregelten Beruf entschieden haben, der nicht dem Schulgesetz unterliegt, z. B. in der Pflege oder eine Ausbildung im mittleren Dienst bei der Polizei, erfolgt eine Befreiung von der Schulpflicht nach dem Schulgesetz, also ohne komplexes Antragsverfahren.