Das 11. Pflichtschuljahr

Jugendliche in Schulgebäude

Berlin führt das 11. Pflichtschuljahr ein. Damit soll erreicht werden, dass alle Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahr 2025/2026 nach der Jahrgangsstufe 10 eine klare Anschlussperspektive haben. Ein begleiteter Übergang und verbindliche Beratung in der Jahrgangsstufe 10 sollen erfolgreiche Bildungs- und Berufsabschlüsse sichern.

Informationen für Schüler/-innen und Erziehungsberechtigte

Die Entscheidung für den weiteren beruflichen oder schulischen Weg nach dem zehnten Schuljahr ist schwer. Sie erfordert von Ihrem Kind eine Abwägung seiner eigenen Interessen, Kompetenzen und Ziele mit den Anforderungen der Arbeitswelt. Die Anschlüsse sind vielfältig, daher hilft die Schule Ihnen und Ihrem Kind bei der Wahl des passenden Angebots, denn jeder junge Mensch soll den Weg wählen, der seinen Fertigkeiten und Fähigkeiten am besten entspricht.

Alle Berliner Schülerinnen und Schüler, die bisher zehn Jahre zur Schule gegangen sind und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen einen Anschluss nachweisen. Hier gibt es viele Möglichkeiten: zum Beispiel der Besuch der gymnasialen Oberstufe, des beruflichen Gymnasiums, einer Berufs- oder Fachoberschule oder durch den Beginn einer Ausbildung oder z.B. durch einen Freiwilligendienst. Wer einen solchen Anschluss nachweisen kann, erfüllt damit die Schulpflicht.

Im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 findet dazu für alle Schülerinnen und Schüler eine verbindliche Anschlussberatung statt. Grundlage sind das Halbjahreszeugnis sowie die bisherige berufliche Orientierung in der Schule. Dabei wird auch berücksichtigt, welcher Schulabschluss voraussichtlich erreicht wird oder ob eine Versetzung am Gymnasium bevorsteht. Die Schulen laden zu diesen Gesprächen ein und stellen sicher, dass jedes Kind beraten wird.

Jugendliche, die bis Jahrgangsstufe 10 keinen Anschlussplan entwickeln konnten, gehen in IBA-Praxis an eine Ankerschule, um hier in maximal einem Schuljahr einen funktionalen beruflichen Anschluss zu finden. Anders als in IBA kann in IBA-Praxis kein Schulabschluss erworben werden. Der Fokus liegt einzig auf beruflicher Orientierung und dem Erwerb beruflicher Schlüsselkompetenzen.

  • Wer muss das 11. Pflichtschuljahr absolvieren?
    Alle Berliner Schülerinnen und Schüler, die
    • bisher zehn Jahre zur Schule gegangen sind und
    • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Wie kann das 11. Pflichtschuljahr absolviert werden?
    • mit dem Übergang in die gymnasiale Oberstufe bzw. das berufliche Gymnasium
    • durch eine Berufsausbildung (z.B. Berufsfachschule, das Berliner Ausbildungsmodell “BAM”)
    • in einem Bildungsgang der beruflichen Schulen (z.B. Berufsvorbereitung (IBA), Fachoberschule)
    • durch sonstige Anschlüsse (z.B. Freiwilligendienst)
    • durch den Besuch des Bildungsgangs IBA-Praxis an der zuständigen Ankerschule in der Jahrgangsstufe 11 (das betrifft Schülerinnen und Schüler, die nach erfolgter Beratung in der Jahrgangsstufe 10 keinen dokumentierten Anschluss haben. Der Besuch ist verpflichtend.)
  • Wie erfolgt die Beratung für den Anschluss nach der Jahrgangsstufe 10?

    Im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 findet die verbindliche Anschlussberatung für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 statt. Grundlage der Beratung ist das Halbjahreszeugniss und die bisherige berufliche Orientierung in der Schule. Dabei wird der voraussichtlich erreichte Schulabschluss nach dem zehnten Schuljahr bzw. die Versetzung am Gymnasium berücksichtigt. Die Schulen laden zu diesen Gesprächen ein. Erziehungsberechtigte können an der Beratung teilnehmen. Ziel der Anschlussberatung ist die Dokumentation der Anschlusswünsche. Es können neben dem Erstwunsch bis zu zwei weitere Wünsche eingetragen werden. Ein Zweitwunsch („Plan B“) ist immer erforderlich. Folgende Wünsche sind möglich und werden nach erfolgter Beratung durch die Schule dokumentiert:

  • Wer bietet Beratung zum 11. Pflichtschuljahr an?

    Die Schulen laden in der Jahrgangsstufe 10 zur verpflichtenden Anschlussberatung ein.

    Die schulischen Teams für berufliche Orientierung (BO-Teams) beraten dann zu den Themen Ausbildung und Bildungsgängen an beruflichen Schulen. Die Oberstufenkoordinator/-innen beraten zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe.

    Auch die Jugendberufsagentur Berlin bietet umfangreiche Beratung rund um den Übergang von der Schule in das Berufsleben an.

  • Ich möchte weiterhin eine Schule besuchen.

    Wollen Schüler/-innen nach der Anschlussberatung ihr 11. Pflichtschuljahr schulisch absolvieren, müssen sie ihre Wunschschule(n) nach Priorität (Erstwunsch, Zweitwunsch, Drittwunsch) angeben. Dies gilt auch für den Fall, dass sie an ihrer bisherigen Schule bleiben möchten. Dabei ist zu beachten, dass mindestens ein Wunsch anzugeben ist, für den die Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe nicht erforderlich ist.

    Wenn Schüler/-innen an eine berufliche Schule oder ein Oberstufenzentrum wechseln möchten, müssen Sie zusätzlich angeben, ob sie dort einen an der Berufsvorbereitung teilnehmen wollen, eine Fachoberschule, eine Berufsfachschule oder ein berufliches Gymnasium besuchen wollen.

  • Ich möchte einen Beruf erlernen.

    Schüler/-innen, die ihr 11. Pflichtschuljahr im Rahmen einer Berufsausbildung absolvieren wollen, geben nach der Anschlussberatung den Wunschberuf an und legen die Zusage des Ausbildungsbetriebs oder den Ausbildungsvertrag vor. Die zukünftige Berufsschule erhält dann automatisch eine Benachrichtigung und erwartet Ihr Kind im kommenden Schuljahr. Falls es sich um eine vollschulische Berufsausbildung handelt, gelten die bei Ich möchte weiterhin eine Schule besuchen beschriebenen Konditionen.

    Wenn sich Schüler/-innen für einen bundes- oder landesrechtlich geregelten Beruf entschieden haben, der nicht dem Schulgesetz unterliegt, z. B. in der Pflege oder eine Ausbildung im mittleren Dienst bei der Polizei, werden die Schüler/-innen für die Dauer der Ausbildung von der Schulpflicht befreit.

    Schüler/-innen, die den Weg einer Berufsausbildung einschlagen wollen, aber keinen Ausbildungsplatz finden, finden Beratung und Unterstützung bei den schulischen Teams für Berufliche Orientierung (BO-Teams) oder der Jugendberufsagentur Berlin.

  • Ich möchte im 11. Pflichtschuljahr etwas Anderes machen.

    Ein Verlassen der Schule ohne Anschlussperspektive ist nach der Jahrgangsstufe 10 ausgeschlossen. Für Schüler/-innen, die nach der Jahrgangsstufe 10 weder die Schule besuchen, noch eine Berufsausbildung machen wollen, besteht die Möglichkeit ein alternatives Angebot wie ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) zu beantragen. Auch in diesen Fällen beraten und unterstützen die schulischen Teams für Berufliche Orientierung (BO-Teams) oder der Jugendberufsagentur Berlin.

  • Wie funktioniert das Berliner Ausbildungsmodell (BAM)?

    Das Berliner Ausbildungsmodell richtet sich an ausbildungsreife und ausbildungsentschiedene Jugendliche am Übergang Schule-Beruf, die trotz mehrfacher Bewerbungen im gewünschten Beruf keinen dualen Ausbildungsplatz gefunden haben sowie an ausbildungsgeeignete Betriebe, die freie Ausbildungsplätze anbieten.

    Ziel ist es, den Jugendlichen möglichst direkt nach Beendigung der allgemeinbildenden Schule einen Übergang in duale Ausbildung innerhalb maximal eines Schuljahres zu ermöglichen.

    In BAM werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des ersten Jahres des dualen Ausbildungsberufes vermittelt (entsprechend der bundesweit einheitlichen Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf). Diese werden in der Schule und einem ausbildungsberechtigten Kooperationsbetrieb erworben. Die Betriebe haben im Rahmen von BAM die Möglichkeit, ihre zukünftigen Auszubildenden kennenzulernen, für ihr Unternehmen zu gewinnen und jederzeit in Ausbildung zu übernehmen.

    Eine Bildungsbegleitung unterstützt die Jugendlichen und die Unternehmen für einen erfolgreichen Einstieg in die duale Ausbildung. Die Ausbildungszeiten in BAM können auf Antrag nach § 7 Berufsbildungsgesetz (BBiG) auf die Ausbildungsdauer angerechnet werden.

  • Was passiert, wenn ich keinen Anschluss gefunden habe?

    Die Anschlüsse sind vielfältig, daher hilft die Schule bei der Wahl des passenden Angebots, denn jeder junge Mensch soll den Weg wählen, der seinen Fertigkeiten und Fähigkeiten am besten entspricht.

    Jugendliche, die trotz beruflicher Orientierung und schulischer Unterstützung bis Jahrgangsstufe 10 keinen Anschlussplan entwickeln konnten, müssen am Bildungsgang IBA-Praxis an einer Ankerschule teilnehmen. In IBA-Praxis wird in maximal einem Schuljahr ein Anschlussplan entwickelt.

  • Was ist eine Ankerschule?

    Ankerschulen sind bestimmte Oberstufenzentren, die eng mit Integrierten Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien zusammenarbeiten. Sie bieten in Jahrgangsstufe 11 den praxisorientierten Bildungsgang IBA-Praxis an. Dieses Angebot ist für alle Schüler/-innen verpflichtend, die nach erfolgter Beratung in der Jahrgangsstufe 10 keinen dokumentierten Anschluss haben. In IBA-Praxis wird ein passender Anschlussplan entwickelt.

    Die Schule informiert die betreffenden Schüler/-innen über die zugewiesene Ankerschule.

    Die Berliner Industrie- und Handelskammer (IHK) stellt Kooperationsmanager und -managerinnen bereit, welche die Ankerschulen unterstützen werden, nachhaltige Netzwerke mit Ausbildungsbetrieben zu etablieren.

    Ankerschulen
    • Brillat-Savarin-Schule (OSZ Gastgewerbe) in Pankow
    • Ernst-Litfaß-Schule * (OSZ (OSZ Mediengestaltung und Medientechnologie) in Reinickendorf
    • Hans-Böckler-Schule (OSZ Konstruktionsbautechnik) in Friedrichshain-Kreuzberg
    • Hans-Litten-Schule (OSZ Recht und Wirtschaft) in Charlottenburg-Wilmersdorf
    • Hermann-Scheer-Schule (OSZ Wirtschaft) in Treptow-Köpenick
    • Lise-Meitner-Schule (OSZ Chemie, Physik, Biologie) in Neukölln
    • Max-Taut-Schule (OSZ Gebäude, Umwelt, Technik) in Lichtenberg
    • OSZ Ästhetik und Technik in Charlottenburg-Wilmersdorf
    • OSZ Bürowirtschaft 1 in Steglitz-Zehlendorf
    • OSZ Informations- und Medizintechnik in Neukölln
    • OSZ Kommunikations- Informations- und Medientechnik in Mitte
    • OSZ Lotis (Logistik, Touristik und Steuern) in Tempelhof-Schöneberg
    • OSZ TIEM (Technische Informatik, Industrieelektronik, EnergieManagement) in Spandau
    • Peter-Lenné-Schule (OSZ Natur und Umwelt) in Steglitz-Zehlendorf
    • Ruth-Cohn-Schule (OSZ Sozialwesen) in Charlottenburg-Wilmersdorf
  • Was ist IBA bzw. IBA-Praxis?

    IBA steht für „Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung“. Wenn Sie sich für IBA entscheiden, erlernen Sie theoretische Grundlagen in fachbezogenen und allgemeinbildenden Fächern. Außerdem absolvieren Sie Pflichtpraktika in Betrieben, die eng mit den OSZ zusammenarbeiten. Dadurch erhöht sich Ihre Chance, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden. Ein/-e Bildungsbegleiter/-in am OSZ hilft Ihnen zu planen, wie es nach der Berufsvorbereitung für Sie weitergeht. Der Bildungsgang dauert in der Regel ein Jahr und wird in allen Berufsfeldern angeboten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Berufsvorbereitung um ein weiteres Jahr verlängern.

    Die „IBA Praxis“ richtet sich gezielt an Schülerinnen und Schüler ohne jegliche Anschlussperspektive nach der Jahrgangsstufe 10. Es verbindet praxisorientierten Unterricht mit beruflicher Orientierung, individueller Förderung und lebensnahen Lernsituationen. Wesentlich ist die Einbindung in reale betriebliche Abläufe: Praktika, Projektarbeit und kooperatives Lernen stehen im Mittelpunkt. Die Jugendlichen werden auf eine Ausbildung vorbereitet und ihre sozialen Kompetenzen gestärkt. Anders als in IBA kann in IBA-Praxis kein Schulabschluss erworben werden. Der Fokus liegt einzig auf beruflicher Orientierung und dem Erwerb beruflicher Schlüsselkompetenzen.

    Bei IBA wählen die Jugendlichen nach ihrem gewünschten Berufsfeld das entsprechende Oberstufenzentrum aus, während bei IBA-Praxis Jugendliche, die nach der Jahrgangsstufe 10 keine Anschlussmöglichkeit haben, einer Ankerschule zugewiesen werden.

  • Warum gibt es das 11. Pflichtschuljahr?

    Mit einem begleiteten Übergang und verbindlicher Beratung sollen erfolgreiche Bildungs- und Berufsabschlüsse gesichert werden. Denn etwa zehn Prozent der Schülerinnen und Schüler sind – trotz umfangreichen und differenzierten Berufsorientierungsangeboten in der Sekundarstufe I – nach dem Ende von zehn Schulbesuchsjahren nicht hinreichend orientiert, um in eine Ausbildung oder einen studienbefähigenden Bildungsgang überzugehen. Zudem liegt die Abbruchquote in der Ausbildung derzeit bei ca. 30 Prozent.

    Hier soll das 11. Pflichtschuljahr Jugendlichen ohne reguläre Berufsausbildung nach Schulabschluss eine schulische Förderung bieten, um konkrete Perspektiven zu schaffen.

  • Rahmenlehrplan
    Für den Bildungsgang
    • Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung (IBA) Teil D
    • Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung mit berufsorientierendem Schwerpunkt (IBA Praxis)

    PDF-Dokument (1.1 MB)

  • Anhang zum Rahmenlehrplan

    PDF-Dokument (517.9 kB)

Informationen für Betriebe

  • Was ist das 11. Pflichtschuljahr?

    Berlin führt das 11. Pflichtschuljahr ein. Damit soll erreicht werden, dass alle Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahr 2025/2026 nach der Jahrgangsstufe 10 eine klare Anschlussperspektive für ihren Karriereweg haben.

    Intensivere berufliche Orientierung, ein begleiteter Übergang und verbindliche Beratung in der Jahrgangsstufe 10 sollen erfolgreiche Bildungs- und Berufsabschlüsse sichern.

    Ankerschulen (Oberstufenzentren), die eng mit Integrierten Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien und Betrieben zusammenarbeiten, bieten einen praxisorientierten Bildungsgang an (IBA Praxis), der für alle Schülerinnen und Schüler ohne Anschluss verpflichtend ist.

    Zwischen Mitte Februar und Mitte Mai findet für alle Schüler/-innen der Jahrgangsstufe 10 eine verbindliche Anschlussberatung in den Schulen statt. Ziel der verbindlichen Anschlussberatung ist die Entscheidung für einen funktionalen Anschluss inklusive „Plan B“.

  • Welche Möglichkeiten bietet das 11. Pflichtschuljahr?
    Grundsätzlich stehen Schüler/-innen drei Möglichkeiten für den Anschluss nach der Jahrgangsstufe 10 zur Auswahl:
    1. Anschluss in Schule
    2. Anschluss in eine Berufsausbildung
    3. Sonstige Anschlüsse

    Bei dem Anschlusswunsch in eine duale Berufsausbildung wird dieser durch das schulische BO-Team unter Angabe des Berufes dokumentiert. Im Rahmen des Übergangsverfahrens ist bis zum letzten Unterrichtstag die Zusage des Ausbildungsbetriebs oder der Ausbildungsvertrag vorzulegen. Andernfalls werden die Jugendlichen durch die Jugendberufsagentur Berlin (JBA) weiter beraten und bei der Ausbildungsplatzsuche unterstützt. Schulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die nach den Sommerferien noch nicht vermittelt sind, erhalten ein Schulplatzangebot.

    Um Schüler/-innen den Anschluss in eine duale Berufsausbildung zu ermöglichen, wurden neue Bildungsgänge geschaffen, die diesen Anschluss unterstützen.

  • Wie können Betriebe und Unternehmen im neuen Übergangsverfahren unterstützen?

    Ein ausreichendes Angebot an Praktikumsplätzen für Schülerinnen und Schüler ist für deren begründete Berufswahlentscheidung von enormer Bedeutung. Freie Praktikumsplätze tragen Sie bitte auf der Plattform praktikum.berlin ein.

    Der Abschluss von Berufsausbildungsverträgen sollte idealerweise spätestens im ersten und zweiten Quartal des Jahres erfolgen, in dem die Ausbildung begonnen wird, um den Jugendlichen Sicherheit im Übergangsverfahren zu geben.

    Schülerinnen und Schüler, die Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden, werden auch weiterhin durch das Team für Berufliche Orientierung der abgebenden Schule oder die JBA zu Angeboten wie z.B. BAM beraten. Hierfür ist es wichtig, dass Sie der Bundesagentur für Arbeit weiterhin offene Ausbildungsstellen anzeigen.

    Betriebe haben im Rahmen von Praktika die Möglichkeit, die Jugendlichen für ihr Unternehmen zu gewinnen und Praktikant/-innen in Ausbildung zu übernehmen. Die Ausbildungszeiten der berufsfachschulischen Ausbildung können auf Antrag nach § 7 Berufsbildungsgesetz (BBiG) auf die Ausbildungsdauer angerechnet werden.

    Sofern sich die Schülerinnen und Schüler für einen bundes- oder landesrechtlich geregelten Beruf entschieden haben, der nicht dem Schulgesetz unterliegt, z. B. in der Pflege oder eine Ausbildung im mittleren Dienst bei der Polizei, erfolgt eine Befreiung von der Schulpflicht nach dem Schulgesetz, also ohne komplexes Antragsverfahren.

  • Informationen für Betriebe zum 11. Pflichtschuljahr

    PDF-Dokument (178.7 kB)

  • Auszubildende durch Praktika im Rahmen der beruflichen Bildung gewinnen

    PDF-Dokument (286.5 kB)