Säule I - Investitionsprogramm

Startchancenprogramm Säule 1 - Investitionsprogramm

Mit dem Investitionsprogramm wollen wir Schulen zu modernen, klimagerechten und barrierefreien Lernorten entwickeln und so die Attraktivität der Startchancen-Schulen steigern.

Inhaltliche Schwerpunkte

Ziel der Finanzhilfen ist es, durch die Förderung der Investitionstätigkeit von Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden zugunsten der Startchancen-Schulen eine moderne, klimagerechte und barrierefreie Bildungsinfrastruktur mit hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen.

Gefördert werden Investitionen, die unter Berücksichtigung der übergeordneten Ziele des Programms zu einer förderlichen Lernumgebung an den Startchancen-Schulen mit einer zeitgemäßen Infrastruktur und einer hochwertigen Ausstattung beitragen. Förderliche Lernumgebungen zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass sie durch eine hohe Anregungsqualität unmittelbar oder mittelbar zu einer Motivations- und Kompetenzsteigerung der Schülerinnen und Schüler beitragen.

Ziel ist auch, durch die Investitionen innovative, vielseitig nutzbare Lernumgebungen zu schaffen, die räumlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit der pädagogischen Fach- und Lehrkräfte sowie die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams zu verbessern und die Vernetzung der Schulen in den Sozialraum zu fördern.

Dazu gehören insbesondere:

  • Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Bezug auf Schulgebäude, -anlagen und -gelände einschließlich der damit einhergehenden Beschaffung, dem Aufbau sowie der Inbetriebnahme von Einrichtung, Ausstattung und Gestaltungselementen,
  • Investitionen in eine nachhaltige und lernförderliche Ausstattung,
  • Sonstige unmittelbar mit der Investition verbundene, befristete Ausgaben, die vorbereitend oder begleitend zur Verwirklichung des Investitionszwecks erforderlich sind, jedoch nicht dem dauerhaften Betrieb dienen.

Über allen Themen des Programms steht die Verbesserung der schulischen Infrastruktur der teilnehmenden Schulen.

Hierzu ist eine enge Verzahnung aller drei Säulen und ebenso eine Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten, insbesondere Schulträger, regionale Schulaufsicht, Schule und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erforderlich.

Die fachliche Begleitung, Beratung und Unterstützung der Akteure erfolgt durch die verantwortlichen Stellen in der Senatsverwaltung.

Downloads

  • Verwaltungsvereinbarung

    über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104c des Grundgesetzes zur Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms (Investitionsprogramm Startchancen)

    PDF-Dokument (251.7 kB)