Investitionsprogramm Ganztagsausbau

Schulhof mit Klettergerüst

Landesprogramm des Landes Berlin zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau

Der Bund gewährt mit dem „Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ sowie auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung „Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ den Ländern Investitionen in den qualitativen und quantitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote.

Gefördert werden Investitionen in den Neubau, den Umbau, die Erweiterung, die Ausstattung sowie die Sanierung der Bildungsinfrastruktur, die der Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter dienen, soweit dadurch Bildungs- und Betreuungsplätze oder räumliche Kapazitäten geschaffen oder erhalten werden oder Plätze vom räumlichen Ausbau profitieren, um eine zeitgemäße Ganztagsbetreuung zu ermöglichen.

Der bundesweite Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Grundschulkindern der Klassenstufen 1 bis 4 und der damit verbundenen Verpflichtung für alle Länder, ab 1. August 2026 stufenweise Ganztagsplätze anzubieten, wird im Land Berlin bereits seit 2005 erfolgreich umgesetzt und schafft den zeitlichen Rahmen für mehr Lernangebote und damit mehr individuelle Förderung. Das Investitionsprogramm leistet hierbei einen wichtigen Beitrag zur Qualitätsentwicklung von Ganztagsschulen in Berlin.

Antragsberechtigt sind zum einen die Schulträger der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen, d. h. die bezirklichen Schul- und Sportämter sowie die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für die zentralverwalteten Schulen. Zum anderen können ebenfalls die Träger von Schulen in freier Trägerschaft, die der Schulrahmenvereinbarung beigetreten sind oder Schulen in freier Trägerschaft, aus deren Schulgenehmigung hervorgeht, dass der Rechtsanspruch gem. § 24 Abs. 4 SGB VIII erfüllt ist, sowie Träger der freien Jugendhilfe mit Ganztagsangeboten in eigenen Räumen in Kooperation mit einer öffentlichen Schulen Anträge stellen.

  • Landesprogramm zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau

    Programm des Landes Berlin zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern

    PDF-Dokument (295.9 kB) - Stand: Februar 2025

Dokumente für Schulträger öffentlicher allgemeinbildender Schulen

(Bezirkliche Schul- und Sportämter, SenBJF)

  • Informationsschreiben für Schulträger öffentliche Schulen

    zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit den Ländern über das Investitionsprogramms Ganztagsausbau im Land Berlin für Schulträger von öffentlichen Schulen im Land Berlin

    PDF-Dokument (314.8 kB) - Stand: Februar 2025

  • Antrag auf Gewährung von Finanzmitteln Ganztagsausbau

    nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder

    PDF-Dokument (651.9 kB) - Stand: Dezember 2025

  • Anlage 1 zum Antrag auf Gewährung von Finanzmitteln Ganztagsausbau

    nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder

    PDF-Dokument (1.2 MB) - Stand: Februar 2025

Dokumente für Schulen in freier Trägerschaft und Träger der freien Jugendhilfe

mit Ganztagsangeboten in Kooperation mit einer öffentlichen Schule in eigenen Räumen

  • Förderrichtlinie Freie Träger Investitionsprogramm Ganztagsausbau

    über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder an Schulen in freier Trägerschaft und Träger der freien Jugendhilfe mit Ganztagsangeboten in Kooperation mit einer öffentlichen Schule in eigenen Räumen

    PDF-Dokument (447.1 kB) - Stand: Februar 2025

  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Ganztagsausbau

    für Träger von Schulen in freier Trägerschaft und Träger der freien Jugendhilfe, die in Kooperation mit einer öffentlichen Schule in der Primarstufe den Ganztag anbieten, auf Gewährung einer Zuwendung nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter

    PDF-Dokument (1.7 MB) - Stand: Februar 2025

  • Anlage 1 zum Antrag auf Gewährung von Zuwendungen

    für Träger von Schulen in freier Trägerschaft und Träger der freien Jugendhilfe, die in Kooperation mit einer öffentlichen Schule in der Primarstufe den Ganztag anbieten, auf Gewährung einer Zuwendung nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter

    PDF-Dokument (1.1 MB) - Stand: Februar 2025

Zusätzliche Anlagen für die Freien Träger

  • Erklärung Mindestlohn

    PDF-Dokument (346.8 kB) - Stand: Februar 2025

  • Erklärung gemäß § 3 Absatz 1 der Leistungsgewährungsverordnung (LGV)

    PDF-Dokument (318.3 kB) - Stand: Februar 2025

  • Vordruck Finanzierungsplan

    XLSX-Dokument (23.8 kB) - Stand: Februar 2025

  • Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn

    PDF-Dokument (38.3 kB) - Stand: März 2025

  • Mittelabruf

    PDF-Dokument (150.8 kB) - Stand: März 2025

  • Sicherungsübereignungsvertrag

    PDF-Dokument (103.2 kB) - Stand: März 2025

Fragen und Antworten zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Änderungen bleiben vorbehalten.

1. Hinweise zum Ausfüllen der Antragsformulare

  • 1.1. Wer darf den Antrag sowie Anlage 1 unterschreiben?

    Die Anträge sind durch die zur rechtgeschäftlichen Vertretung befugten Person(en) zu unterschreiben.

    Bezirkliche Schulträger: Im Rahmen der Zeichnungsbefugnisse sind die Bezirksstadträtin/der Bezirksstadtrat bzw. bei Abwesenheit deren Vertreter oder deren Beauftrage/r unterschriftsberechtigt. In der Regel ist das die Schul- und Sportamtsleitung.

    Freie Schulträger: Unterschriftsberechtigt können bspw. Vorstandmitglieder oder Geschäftsführer sein (Satzung/Gesellschaftervertrag i.V.m. Vereins- oder Handelsregisterauszug).

  • 1.2 Wie ist der Punkt in der Anlage 1 „eine vorausgegangene Förderung einer Maßnahme nach § 2 Abs. 3 Nummer 1 der Verwaltungsvereinbarung Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ auszufüllen?

    Die Abfrage bezieht sich auf Förderungen für investive Begleitmaßnahmen aus dem Vorläuferprogramm. Sofern das zutrifft, ist der Zusammenhang zur aktuell beantragten Maßnahme darzustellen.

2. Weitere Unterlagen zum Antrag

  • 2.1 Weshalb sind zusätzliche Unterlagen einzureichen, die im Antrag selbst nicht gefordert werden (wie z.B. eine ausführliche Projektbeschreibung, Angebote etc.)?

    Zusätzliche Unterlagen wie eine detaillierten Projektbeschreibung, eine fundierte Kostenschätzung oder Angebote sind einzureichen, um die beantragte Maßnahme präziser darzustellen und eine fundierte Beurteilung durch die Bewilligungsstelle zu ermöglichen. Diese Unterlagen liefern ergänzende Informationen, die über die allgemeinen Angaben im Antrag und der Anlage 1 hinausgehen.

  • 2.2 In welcher Form soll die detaillierte Kostenschätzung eingereicht werden?

    Im Rahmen der Antragsprüfung ist neben der Notwendigkeit der Maßnahme auch die Angemessenheit der Kosten zu bewerten. Diese können nur auf Grundlage einer detaillierten Kostenkalkulation (bei Baumaßnahmen nach DIN 276) geprüft werden, notfalls auch mit Kostenangeboten.

3. Prüfung des Antrags

  • 3.1 Wie läuft das Antragsprüfverfahren ab?

    Schritt 1 – Einreichung des Antrags:
    Zunächst ist der Antrag und Anlage 1 mit allen erforderlichen Unterlagen, in Papierform im Referat II A der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) einzureichen.

    Schritt 2 – schulfachliche Prüfung:
    Das Referat II A prüft die Anträge aus schulfachlicher Sicht und leitet sie bei Zustimmung an das Referat VI A weiter.

    Schritt 2 – Formelle Prüfung:
    Der Antragsunterlagen werden nun auf Vollständigkeit und Einhaltung programmspezifischer Vorgaben geprüft. Dies umfasst neben den Formalien auch die Zusätzlichkeit der Maßnahme sowie die Sicherstellung von Zweckbindungsfristen.

    Schritt 3a – Ausstattung
    Es findet eine Plausibilitätsprüfung durch das Referat VI C statt.

    Schritt 3b – Baumaßnahmen, bauliche Maßnahmen
    Die Anträge der Bezirke wird durch das Referat VI B auf schulbaufachliche Plausibilität geprüft. Die freien Träger erhalten nach positiver Erstbeurteilung eine Aufforderung zur Erstellung von Planungsunterlagen. Hier gilt das Regelverfahren nach LHO.

    Schritt 4 – Kostenfestsetzung:
    Im Rahmen vorgenannter Prüfungen werden die Kosten für die jeweilige Maßnahme festgesetzt.

    Schritt 5 – Abschlussprüfung:
    Basierend auf den Ergebnissen der Prüfungen wird entschieden, ob der Antrag bewilligt, abgelehnt oder nachgebessert werden muss. In manchen Fällen werden zusätzlich Anpassungen oder Klarstellungen vom Antragsteller verlangt.

    Schritt 6 – Bewilligung:
    Die Bewilligung erfolgt durch das Referat VI C.
    Die Bezirke erhalten nach positiver Antragsbeurteilung ein Zuweisungsschreiben. Freie Schulträger erhalten die Fördermittel im Zuwendungsverfahren.

  • 3.1 Wie lange dauert die Antragsbearbeitung bei der SenBFJ?

    Nach erfolgter schulfachlicher Antragsprüfung dauert die Antragsbearbeitung zwischen 4 – 6 Wochen.

  • 3.2 Warum müssen die Maßnahmezeiträume in Anlage 1 teilweise angepasst werden?

    Sofern beantragte Maßnahmezeiträume nicht mehr eingehalten werden können, wird bei einfachen Maßnahmen wie bspw. die Beschaffung von Ausstattung der Bewilligungszeitraum durch die Bewilligungsstelle entsprechend später festgesetzt. Ansonsten werden die Maßnahmenzeiträume erst nach erfolgter Rücksprache mit den Bezirken angepasst. Bei Maßnahmen, die ab 2026 beginnen, kann die Bewilligung nur vorbehaltlich des Beschlusses zum Doppelhaushalt 2026/2027 erfolgen.

4. Mittelauszahlung

  • 4.1 Wie werden die Fördermittel bereitgestellt?

    Die Mittel werden auf dem Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung (Bezirke) bzw. durch Mittelabruf (freie Träger) zur Verfügung gestellt.

5. Berichtswesen

  • 5.1 In welcher Form erfolgt das Berichtswesen?

    Die Länder übersenden dem Bund halbjährlich gem. § 7 VV II eine Übersicht über die durch das Land geprüften Nachweise über abgeschlossene Investitionsmaßnahmen, aus denen sich die zweckentsprechende Verwendung der Bundesmittel ergibt. Die hierfür notwendigen Berichtsnachweise der Bezirke sind jeweils halbjährlich bis zum 15. Juni bzw. 15. Dezember einzureichen.

Telefonische Sprechzeiten

Für Fragen rund um das Investitionsprogramm Ganztagsaubau steht Ihnen die Bewilligungsstelle telefonisch zur Verfügung.

Telefonische Beratung: mittwochs von 10:00 – 12:00 Uhr

Ansprechpartnerinnen:
Frau Karadağ: +49 30 90249 – 5285
Frau Oldenburg: +49 30 90249 – 5264

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie