Der Bund gewährt mit dem „Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ sowie auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung „Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ den Ländern Investitionen in den qualitativen und quantitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote.
Gefördert werden Investitionen in den Neubau, den Umbau, die Erweiterung, die Ausstattung sowie die Sanierung der Bildungsinfrastruktur, die der Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter dienen, soweit dadurch Bildungs- und Betreuungsplätze oder räumliche Kapazitäten geschaffen oder erhalten werden oder Plätze vom räumlichen Ausbau profitieren, um eine zeitgemäße Ganztagsbetreuung zu ermöglichen.
Der bundesweite Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Grundschulkindern der Klassenstufen 1 bis 4 und der damit verbundenen Verpflichtung für alle Länder, ab 1. August 2026 stufenweise Ganztagsplätze anzubieten, wird im Land Berlin bereits seit 2005 erfolgreich umgesetzt und schafft den zeitlichen Rahmen für mehr Lernangebote und damit mehr individuelle Förderung. Das Investitionsprogramm leistet hierbei einen wichtigen Beitrag zur Qualitätsentwicklung von Ganztagsschulen in Berlin.
Antragsberechtigt sind zum einen die Schulträger der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen, d. h. die bezirklichen Schul- und Sportämter sowie die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für die zentralverwalteten Schulen. Zum anderen können ebenfalls die Träger von Schulen in freier Trägerschaft, die der Schulrahmenvereinbarung beigetreten sind oder Schulen in freier Trägerschaft, aus deren Schulgenehmigung hervorgeht, dass der Rechtsanspruch gem. § 24 Abs. 4 SGB VIII erfüllt ist, sowie Träger der freien Jugendhilfe mit Ganztagsangeboten in eigenen Räumen in Kooperation mit einer öffentlichen Schulen Anträge stellen.