Bild: SenBJF
Mit der Novellierung des Berliner Schulgesetzes wurde der Übergang von der Grundschule zum Gymnasium neu geregelt, das Probejahr an Gymnasien wurde ab dem Schuljahr 2025/2026 abgeschafft. An die Stelle des Probejahres tritt eine Eignungsfeststellung.
Mit dem Probeunterricht stellt das Land Berlin ein ergänzendes Verfahren zur Verfügung, mit dem in begründeten Einzelfällen überprüft werden kann, ob eine gymnasiale Eignung vorliegt.
Der Probeunterricht ist in diesem Sinne nicht als zweite Chance gedacht, eine gymnasiale Eignung nachträglich noch zu erreichen. Vielmehr steuert der Probeunterricht die Überprüfung der Aussagen der Förderprognose (Teil 1 – Notensumme).
Ziel ist es, für jedes Kind einen Bildungsweg zu finden, der seinen Fähigkeiten entspricht und langfristig erfolgreiches Lernen ermöglicht.
Das Verfahren richtet sich an die wenigen Fälle, in denen die zum Zeitpunkt der Förderprognose vorliegenden Leistungen möglicherweise kein vollständiges Bild der tatsächlichen Leistungsfähigkeit eines Kindes widerspiegeln. Denkbar ist etwa, dass einzelne Schülerinnen und Schüler aufgrund besonderer persönlicher oder individueller Umstände in den Schulhalbjahren 5/2 und 6/1 ihre Fähigkeiten nicht in vollem Umfang zeigen konnten und deshalb die maßgebliche Notensumme überschritten haben oder für die aus den unterschiedlichsten Gründen keine Notensumme gebildet werden kann.
Schülerinnen und Schüler mit einer Notensumme über 14 erhalten bei der Zeugnisausgabe (30.01.2026) ein Anmeldeformular. Die Anmeldung ist freiwillig und erfolgt durch Abgabe des Formulars am 9. oder 10. Februar 2026 an der zuletzt besuchten Grundschule.
Die Durchführung basiert auf § 56 SchulG sowie §§ 5 Abs. 1 und 29a Sek I‑VO.
An der SESB gilt die nicht deutsche Partnersprache als erste Fremdsprache und wird entsprechend in die Notensumme einbezogen.
Aus den Noten der Fächer Türkisch und Englisch der Halbjahre 5.2 und 6.1 wird ein Mittelwert gebildet, der anschließend gerundet und als Note für die erste Fremdsprache verwendet wird.
Die Noten aus Englisch und Französisch aus 5.2 und 6.1 werden addiert, halbiert und anschließend ganzzahlig gerundet. Das Ergebnis zählt als Note der ersten Fremdsprache.
Die Noten aus Englisch und Ukrainisch aus 5.2 und 6.1 werden addiert, halbiert und anschließend gerundet; das Ergebnis wird als Note der ersten Fremdsprache berücksichtigt.
In besonderen Fällen werden nur die Noten aus dem 1. Halbjahr der Klasse 6 berücksichtigt; die Notensumme darf dann höchstens 7 betragen. Fehlen Noten vollständig, ist eine Eignungsfeststellung nur über den Probeunterricht möglich.
Nein, diese Kinder können direkt an einem Gymnasium in Berlin angemeldet werden.
Ja. Liegt die Notensumme über 14, muss die Eignung durch Teilnahme am Probeunterricht nachgewiesen werden.
Ja. Es erfolgt eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Schulaufsicht auf Grundlage vorhandener Bewertungen.
Der Probeunterricht findet am 20. Februar 2026 an einer von zwölf sogenannten Standortschulen statt. Es gibt jeweils genau eine Standortschule in jedem Schulbezirk.
Nach Vorlage eines Attestes an der zuletzt besuchten Grundschule kann an einem Nachtermin noch vor Beginn des Anmeldezeitraumes an der Erstwunschschule teilgenommen werden.
Der Probeunterricht ist ein berlinweit einheitliches Verfahren zur Feststellung der gymnasialen Eignung mit Aufgaben zu sprachlichen, mathematischen und überfachlichen Kompetenzen.
Der Probeunterricht dauert etwa drei Zeitstunden und umfasst Aufgaben in Deutsch, Mathematik sowie überfachliche Aufgaben mit Einzel‑ und Gruppenarbeitsphasen.
Getränk und Imbiss sowie eine Federtasche mit Schreibmaterial (Füller oder Kugelschreiber, Bleistift, Lineal/Dreieck, ggf. Farbstifte).
Die Aufgaben bestehen aus drei Arbeitsheften (Deutsch, Mathematik, überfachlicher Teil) mit jeweils etwa 45 Minuten Arbeitszeit.
Die Aufgaben des Probeunterrichts orientieren sich grundsätzlich an den Anforderungen, die Schülerinnen und Schüler am Gymnasium bewältigen müssen, um dort erfolgreich lernen zu können.
In der praktischen Umsetzung ähnelt der Probeunterricht einem schulischen Format einer Lernerfolgskontrolle im Sinne eines Tests oder einer Klassenarbeit.
Im Jahr 2026 nahmen 1.223 Schülerinnen und Schüler am Probeunterricht teil (2025: 1.937). Davon konnten 1,22 Prozent ihre gymnasiale Eignung, trotz anders lautender oder fehlender Förderprognose seitens der Grundschule, nachweisen und erhalten eine entsprechende Empfehlung (2025: 2,6 Prozent).
| Teilbereich | durchschnittliche Lösungsquote |
| Deutsch | 37,45% |
| Mathe | 45,02% |
| Überfachlich | 63,35% |
Hier finden Sie die Aufgaben und Lösungen für 2026.
Die Einschätzung basiert auf der langfristigen Beobachtung der Lernentwicklung durch die Grundschullehrkräfte sowie auf der Förderprognose.
Diese Basiskompetenzen sind entscheidend für erfolgreiches Lernen am Gymnasium.
Die Aufgaben werden von erfahrenen Lehrkräften entwickelt und orientieren sich am Rahmenlehrplan Berlin‑Brandenburg.
Bei der Entwicklung durchlaufen die Aufgaben ein mehrstufiges Verfahren der fachlichen Entwicklung, Begutachtung und Qualitätssicherung, Sie werden unter der Steuerung und Begleitung der Schulaufsichtsbehörde erstellt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Inhalte den fachlichen Anforderungen entsprechen und eine sachgerechte Einschätzung der gymnasialen Lernvoraussetzungen ermöglichen.
Ja. Nachteilsausgleiche oder Notenschutz aus der Primarstufe werden auch im Probeunterricht berücksichtigt.
Die Leistungen in Deutsch, Mathematik und überfachlichen Kompetenzen werden zusammen bewertet; mindestens 75 % der Bewertungseinheiten müssen erreicht werden.
In der öffentlichen Diskussion wird vereinzelt der Eindruck geäußert, die Aufgaben seien zu schwer oder die Anforderungen zu hoch. Die Aufgaben im Probeunterricht orientieren sich an den Anforderungen, die Schülerinnen und Schüler am Gymnasium bewältigen müssen. Die mit dem Probeunterricht getroffene Feststellung einer fehlenden gymnasialen Eignung verdeutlicht daher vielmehr, dass ein Bildungsweg an einem Gymnasium nicht der Bildungsweg ist, der den Fähigkeiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Zeitpunkt des Überganges in die Jahrgangsstufe 7 entspricht.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch keine Aussage darüber möglich, ob es seit der neuen Regelung (Abschaffung des Probejahres und Festlegung eines Grenzwertes für die gymnasiale Eignung) weniger Kinder am Gymnasium gibt, die nach der 7. oder 8. Klasse an die Sekundarschule wechseln, da sie am Gymnasium nicht erfolgreich mitkommen. Derartige Daten werden erst im Laufe der kommenden Jahre valide erhoben werden können.
Teilnehmende Schülerinnen und Schüler, ihre Erziehungsberechtigten sowie bevollmächtigte Personen können Akteneinsicht bei der zuständigen Schulaufsicht beantragen.
Der Weg zum Abitur bleibt weiterhin über Integrierte Sekundarschulen oder Gemeinschaftsschulen möglich.
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