Fragen und Antworten zum Probeunterricht

FAQ

Mit der Novellierung des Berliner Schulgesetzes wurde der Übergang von der Grundschule zum Gymnasium neu geregelt, das Probejahr an Gymnasien wurde ab dem Schuljahr 2025/2026 abgeschafft. An die Stelle des Probejahres tritt eine Eignungsfeststellung.

Das Ziel des Verfahrens ist, den Übergang auf einer objektiven Grundlage zu gestalten und nach Klasse 6 die Entscheidung für die passende Schulart zu erleichtern. Damit sollen sowohl die Grundschulen als auch die Familien entlastet, und unnötige Bildungsabbrüche durch spätere Schulwechsel vermieden werden.

Schülerinnen und Schüler, die an ein Gymnasium in die Jahrgangsstufe 7 übergehen wollen, müssen mit der Förderprognose (Teil 1 Notensumme) ihre Eignung für das Gymnasium nachweisen. Auf der Grundlage einer Notensumme wird mitgeteilt, ob eine Schülerin oder ein Schüler auch ohne die erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht an einem Gymnasium angemeldet werden kann. Dazu werden die Noten der drei Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache aus den Zeugnissen der Halbjahre 5.2 und 6.1 addiert. Wenn die Notensumme höchstens den Zahlenwert 14 beträgt, ist eine Teilnahme am Probeunterricht nicht notwendig.

Übersteigt die Notensumme zur Eignungsfeststellung den Zahlenwert 14 können Schülerinnen und Schüler hier ihre Eignung für das Gymnasium im Rahmen eines Probeunterrichts nachweisen.

Um Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie weiteren Interessierten eine transparente Orientierung zu geben, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zum Probeunterricht zusammengestellt. Hier finden Sie Informationen zur rechtlichen Grundlage, zur Durchführung und zu den weiteren schulischen Möglichkeiten. Bei weitergehenden Fragen stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

VOR dem Probeunterricht

  • Wie kann ich mein Kind für den Probeunterricht anmelden?

    Alle Schülerinnen und Schüler, deren Notensumme den Zahlenwert 14 übersteigt, erhalten bei der Zeugnisausgabe am 30.01.2026 auch ein Anmeldeformular. Das Anmeldformular enthält alle wesentlichen Informationen zur Durchführung des Probeunterrichtes. Die Anmeldung zum Probeunterricht ist freiwillig. Dieses Formular geben Sie am 9. oder 10. Februar 2026 an der zuletzt besuchten Grundschule Ihres Kindes ab, wenn Sie für Ihr Kind eine Anmeldung am Gymnasium beabsichtigen.

  • Welche rechtlichen Grundlagen gelten für den Probeunterricht?

    Die Durchführung des Probeunterrichts basiert auf § 56 SchulG sowie §§ 5 Absatz 1 und 29a Sek I-VO. Diese Rechtsvorschriften finden Sie bei den Rechtsvorschriften.

  • Wie wird die Notensumme zur Eignungsfeststellung für Schülerinnen und Schüler der Staatlichen Europa-Schule Berlin (SESB) gebildet?

    An der Staatlichen Europa-Schule Berlin (SESB) ist die nicht deutsche Partnersprache die erste Fremdsprache. Die nicht deutsche Partnersprache tritt an die Stelle der ersten Fremdsprache.

    Die entsprechenden Schulen erläutern diese Regelungen gern auf Anfrage.

  • Wie wird die Notensumme zur Eignungsfeststellung für Schülerinnen und Schüler, die in Klassen der zweisprachigen deutsch-türkischen Alphabetisierung und Erziehung (ZWERZ) unterrichtet wurden, gebildet?

    Für Schülerinnen und Schüler, die in Klassen der zweisprachigen deutsch-türkischen Alphabetisierung und Erziehung (ZWERZ) gemäß § 12 Absatz 1 Grundschulverordnung unterrichtet wurden, ergibt sich die Notensumme wie folgt: Bei der Bildung des Zahlenwertes für die erste Fremdsprache wird aus den Noten der Fächer Türkisch und Englisch ein Mittelwert gebildet. Dafür werden die Noten der Fächer Englisch und Türkisch der Schulhalbjahre 5.2 und 6.1 zunächst addiert, anschließend wird die Summe halbiert und sodann ganzzahlig zugunsten der Leistungen im Fach Englisch gerundet.

    Ergibt sich also bei der Nachkommastelle der Wert 5, wird zur nächsten ganzen Zahl aufgerundet, wenn in 6.1 die Zeugnisnote im Fach Türkisch besser ist als die Zeugnisnote im Fach Englisch. Ist die Zeugnisnote für das Fach Türkisch in 6.1 hingegen schlechter als für das Fach Englisch oder sind beide Noten gleich, wird zur nächsten ganzen Zahl abgerundet. Das Ergebnis geht als ganze Zahl für die erste Fremdsprache in die Ermittlung der Notensumme ein.

    Die entsprechenden Schulen erläutern diese Regelungen gern auf Anfrage.

  • Wie wird die Notensumme zur Eignungsfeststellung für Schülerinnen und Schüler, die am Schulversuch „Vorziehen des Englischunterrichts bei Französisch als erster Fremdsprache“ teilnehmen, gebildet?

    Für die Schülerinnen und Schüler, die am Schulversuch „Vorziehen des Englischunterrichts bei Französisch als erster Fremdsprache“ teilnehmen, wird die Notensumme der Zeugnisnoten am Ende der Jahrgangsstufe 5 und den im ersten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 6 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache, Englisch bzw. Französisch, ausgewiesen. Dabei gilt für die Ermittlung der Eignung, dass bei der Bildung des Zahlenwertes für die erste Fremdsprache die Noten des zweiten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 5 und des ersten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 6 in den Fächern Französisch und Englisch zunächst addiert, anschließend halbiert und sodann ganzzahlig gerundet werden.

    Ergibt sich bei der Nachkommastelle der Wert 5, gibt die Note für Französisch im ersten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 6 den Ausschlag: Ist die Note im Fach Französisch schlechter als im Fach Englisch, wird zur nächsten ganzen Zahl aufgerundet (höhere, also schlechtere Notensumme). Ist die Note im Fach Französisch besser als im Fach Englisch oder sind die beiden Zeugnisnoten gleich, wird zur nächsten ganzen Zahl abgerundet (niedrigere, also bessere Notensumme)., Das Ergebnis geht als ganze Zahl für die erste Fremdsprache in die Ermittlung der Notensumme ein. Überschreitet die Notensumme den Zahlenwert 14, ist die Aufnahme in einem Gymnasium nur bei einem Nachweis der Eignung im Probeunterricht möglich.

    Die entsprechenden Schulen erläutern diese Regelungen gern auf Anfrage.

  • Wie wird die Notensumme zur Eignungsfeststellung für Schülerinnen und Schüler, die am Schulversuch „Deutsch-Ukrainische Schule Berlin“ teilnehmen, gebildet?

    Für die Schülerinnen und Schüler, die am Schulversuch „Deutsch-Ukrainische Schule Berlin“ teilnehmen, wird die Notensumme der Zeugnisnoten am Ende der Jahrgangsstufe 5 und den im ersten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 6 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache Englisch sowie Ukrainisch ausgewiesen. Dabei gilt für die Ermittlung der Eignung, dass bei der Bildung des Zahlenwertes für die erste Fremdsprache die Noten des zweiten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 5 und des ersten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 6 in den Fächern Englisch und Ukrainisch zunächst addiert, anschließend halbiert und sodann ganzzahlig gerundet werden.

    Ergibt sich bei der Nachkommastelle der Wert 5, gibt die Note für Ukrainisch im ersten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 6 den Ausschlag: Ist die Note im Fach Ukrainisch schlechter als im Fach Englisch, wird zur nächsten ganzen Zahl aufgerundet (höhere, also schlechtere Notensumme). Ist die Note im Fach Ukrainisch besser als im Fach Englisch oder sind die beiden Zeugnisnoten gleich, wird zur nächsten ganzen Zahl abgerundet (niedrigere, also bessere Notensumme)., Das Ergebnis geht als ganze Zahl für die erste Fremdsprache in die Ermittlung der Notensumme ein. Überschreitet die Notensumme den Zahlenwert 14, ist die Aufnahme in einem Gymnasium nur bei einem Nachweis der Eignung im Probeunterricht möglich.

    Die entsprechenden Schulen erläutern diese Regelungen gern auf Anfrage.

  • Sonstige Sonderfälle

    Der Umgang mit besonderen Fallkonstellationen wird in der Grundschulverordnung bzw. in der jährlich erscheinenden Verwaltungsvorschrift „Verfahren über die Aufnahme in Jahrgangsstufe 7 bzw. 5 von Schülerinnen und Schülern aus Ersatzschulen, besonderen Lerngruppen, anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland, dem Ausland und bei Unterbrechung des Schulbesuchs“ geregelt. Die entsprechenden Vorschriften finden Sie auf unserer Website.

  • Wie wird die Notensumme für die gymnasiale Eignung festgestellt, wenn in besonderen Fällen keine Noten aus dem 2. Schulhalbjahr der Klasse 5 einer Berliner Grundschule vorliegen?
    Für Schülerinnen und Schüler,
    • die erst seit Jahrgangsstufe 6 eine Berliner Schule bzw. eine Regelklasse besuchen oder
    • die als Rückläufer von Gymnasien zum Beginn der Jahrgangsstufe 6 an die Grundschule zurückgekehrt sind oder
    • deren Erziehungsberechtigte einen Schulwechsel aus einer Gemeinschaftsschule (auch von anerkannten Gemeinschaftsschulen in freier Trägerschaft) beantragen und die in Jahrgangsstufe 5 keine Notenzeugnisse erhalten haben oder
    • nichtdeutscher Erstsprache, die zuletzt im zweiten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 5 ganz oder überwiegend verbal beurteilt wurden oder
    • die an allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft, die die Anerkennung anstreben oder bereits erhalten haben, unterrichtet wurden, und in 5.2 noch keine Zeugnisnoten erhalten haben,

    bleiben die Noten der Jahrgangsstufe 5 unberücksichtigt. Bei der Feststellung der Eignung für das Gymnasium darf die Notensumme aus den Noten des 1. Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 6 den Zahlenwert 7 nicht überschreiten.

    Für Schülerinnen und Schüler,
    • aus Willkommensklassen, die eine Förderprognose ohne Noten erhalten oder
    • deren Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik oder der 1. Fremdsprache aus dem zweiten Schulhalbjahr der Klasse 5 und dem 1. Schulhalbjahr der Klasse 6 nur unvollständig vorliegen (ohne Bewertung geblieben sind), die aber eine Berliner Schule in Jahrgangsstufe 5 und 6 besucht haben

    kann eine Notensumme mangels Noten nicht erstellt werden. Demzufolge ist eine Eignungsfeststellung für das Gymnasium nur über die Teilnahme am Probeunterricht möglich.

  • Müssen Kinder aus anderen Bundesländern oder aus Deutschen Schulen im Ausland, die dort bereits ein Gymnasium besucht haben, ihre Eignung für das Gymnasium nachweisen?

    Nein, diese Kinder können an einem Gymnasium in Berlin angemeldet werden.

  • Müssen Kinder aus anderen Bundesländern oder aus Deutschen Schulen im Ausland, die dort eine nichtgymnasiale Schulart besucht haben, Ihre Eignung für das Gymnasium nachweisen?

    Ja, diese Kinder müssen ihre Eignung nachweisen. Sie erhalten von der Schulaufsichtsbehörde eine Förderprognose je nach vorliegenden Noten. Bei Überschreiten der Notensumme 14 aus den Noten der Fächer Deutsch, Mathematik oder der 1. Fremdsprache aus dem zweiten Schulhalbjahr der Klasse 5 und dem 1. Schulhalbjahr der Klasse 6 ist der Probeunterricht zu besuchen, um die Eignung festzustellen.

  • Müssen Kinder aus dem Ausland, die keine Deutsche Auslandsschule besucht haben, ihre Eignung für das Gymnasium nachweisen?

    Ja, diese Kinder müssen ihre Eignung nachweisen. In diesen Fällen werden Einzelfallentscheidungen getroffen, je nachdem, ob eine Bewertungsgrundlage existiert, die eine Umrechnung ermöglicht. Verantwortlich ist die jeweils zuständige regionale Schulaufsicht.

Der Probeunterricht

  • Welche Daten liegen aus dem letzten Durchgang des Probeunterrichtes vor?

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die erhobenen Daten primär für die Arbeit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie genutzt werden. Daher ist der Zugriff auf diese Daten nicht uneingeschränkt möglich. Sie finden jedoch einige wichtige Informationen in der Pressemitteilung vom 4. März 2025.

  • Wann findet der Probeunterricht statt?

    Der Probeunterricht findet am 20. Februar 2026 an einer von zwölf sogenannten Standortschulen statt. Es gibt jeweils genau eine Standortschule in jedem Schulbezirk. Ihr Kind wird genau einer dieser Standortschulen zugeordnet. Die Standortschule wird auf dem Anmeldeformular ausgewiesen.

  • Was ist der Probeunterricht?

    Mit dem Probeunterricht wird die Eignung für das Gymnasium berlinweit nach einem einheitlichen Verfahren festgestellt.

    Die zentral vorgegebenen Aufgaben überprüfen sprachliche und mathematische sowie überfachliche Kompetenzen, die für ein erfolgreiches Lernen am Gymnasium als notwendig erachtet werden.

    Grundlage sind die jeweiligen Rahmenpläne des 1. Halbjahres der Jahrgangsstufe 6. Der Probeunterricht umfasst ca. drei Zeitstunden und beinhaltet, neben Einzel- und Gruppenarbeitsphasen, auch Begrüßung und Pausen.

  • Wie wird der Probeunterricht durchgeführt?

    Der folgende Ablauf stellt einen idealtypischen Verlauf des Probeunterrichtes dar; ggf. wird die Organisation den schulspezifischen Gegebenheiten angepasst werden. Die angegebenen Zeiten dienen hier nur als Orientierung.

    8.30 Uhr Ankommen, Begrüßung, Gruppeneinteilung, Orientierung und Begleitung in die Räume; Schülerinnen und Schüler geben das Infoblatt Schul197, welches die Eltern von den Grundschulen zusammen mit dem Zeugnis des 1. Schulhalbjahres der 6. Klasse erhalten, mit den eingetragenen Kontaktdaten ab
    ca. 9.15 Uhr Teil 1: Aufgaben für das Fach Deutsch, ca. 45 Minuten
    Pause
    ca. 10.30 Uhr Teil 2: Aufgaben für das Fach Mathematik, ca. 45 Minuten
    Pause für Imbiss und Bewegung
    ca. 11.40 Uhr Teil 3: überfachlich kompetenzorientierte Aufgaben
    ca. 12.30 Uhr Verabschiedung

    Der Probeunterricht endet etwa gegen 12.30 Uhr, dann können Sie Ihr Kind wieder abholen. Es ist nicht vorgesehen, dass die Erziehungsberechtigten während dieser Zeit vor Ort anwesend sind.

  • Was müssen die Schülerinnen und Schüler zum Probeunterricht mitbringen?

    Bitte begleiten Sie Ihr Kind, damit es pünktlich um 8.30 Uhr an der auf dem Anmeldebogen angegebenen Standortschule ist.

    Ihr Kind sollte – neben einem Getränk und einem Imbiss für die Pause – eine Federtasche (Füller oder Kugelschreiber, Bleistift, Lineal oder Dreieck, ggf. Stifte zum Malen) mitbringen. Weitere spezielle Unterrichtsmaterialien sind nicht notwendig.

  • Wie sind die Aufgaben im Probeunterricht gestaltet?

    Der Probeunterricht umfasst drei Aufgabenteile in Form von drei Arbeitsheften für die Schülerinnen und Schüler. Auf Seite 1 des Arbeitsheftes tragen die Teilnehmenden selbständig ihren Namen und die Grundschule ein. Das können Sie gern vorab mit Ihrem Kind üben. Seite 2 gibt den Schülerinnen und Schülern Hinweise zum Lösen der Aufgaben.
    Hier können Sie sich die ersten zwei Seiten eines Arbeitsheftes schon einmal anschauen.

    Die Aufgabenstellungen orientieren sich an den Niveaustufen des Rahmenlehrplanes und basieren auf den dort ausgewiesenen Kompetenzen und Standards bis zum 1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 6. Es handelt sich nicht um einen Wissenstest zu einzelnen Unterrichtsthemen. Jedem Arbeitsheft ist auf Seite 1 eine allgemeine Einführung mit Hinweisen zum Umgang mit den Aufgaben vorangestellt. Die jeweils anleitende Lehrkraft wird diese Seite gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern lesen und evtl. aufkommende Fragen mit der Gruppe besprechen. Die Aufgaben selbst sind so verfasst, dass keine zusätzlichen Erklärungen durch die anleitenden Lehrkräfte notwendig sind.

    Die Aufgaben der Fächer Mathematik und Deutsch sind in schriftlicher Einzelarbeit zu lösen. Der sogenannte überfachliche Teil umfasst Aufgabenstellungen, die sowohl in Einzelarbeit als auch in Kooperation gelöst werden können. Die Teilergebnisse werden jeweils individuell durch die Schülerinnen und Schüler verschriftlicht. Der Wechsel zwischen Kooperation und Einzelarbeit kann von den Schülerinnen und Schülern eigenständig vollzogen werden.

    Alle Aufgabenteile werden selbständig von den Schülerinnen und Schülern bearbeitet, dafür sind jeweils etwa 45 Minuten Arbeitszeit vorgesehen. Nach jedem Aufgabenteil sind die Arbeitshefte sowie ggf. zusätzliche Notizblätter bei den Lehrkräften abzugeben.

  • Wie wird sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler in ihrer Eignung für das Gymnasium richtig eingeschätzt werden?

    Alle Schülerinnen und Schüler haben während der sechsjährigen Grundschulzeit die Möglichkeit, ihre Potenziale kontinuierlich zu entfalten. Ihre Lernentwicklung wird dabei eng von ihren Grundschullehrkräften begleitet, die auf Grundlage langfristiger Beobachtungen eine fundierte Förderprognose erstellen. Diese Einschätzung basiert auf einem umfangreichen Erfahrungsschatz und berücksichtigt die individuellen Fortschritte der Kinder über mehrere Jahre hinweg.

  • Warum wurde die Eignungsfeststellung auf die Fächer Deutsch und Mathematik fokussiert?

    Die Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik sind essenziell für den schulischen Erfolg in allen Fächern des Gymnasiums. Ein sicherer Umgang mit diesen Grundlagen bildet die Voraussetzung für erfolgreiches Lernen am Gymnasium, das ein schnelleres Lernen bis zur 10. Klasse erfordert als andere Schularten.

  • Wie wird sichergestellt, dass die Aufgaben im Probeunterricht angemessen sind?

    Die Aufgaben des Probeunterrichts werden niveaustufengerecht von erfahrenen Grundschul- und Gymnasiallehrkräften entwickelt. Dabei orientieren sie sich an den Vorgaben des gemeinsamen Rahmenlehrplans für Berlin und Brandenburg, um ein faires und leistungsgerechtes Verfahren sicherzustellen.

    Der gesamte Entwicklungsprozess wird durch Schul- und Fachaufsichten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie begleitet.

  • Werden individuelle Bedarfe von Schülerinnen und Schülern im Verfahren berücksichtigt?

    Ja. Bereits in der Primarstufe gewährte Nachteilsausgleiche bzw. Maßnahmen des Notenschutzes werden bei der Durchführung des Probeunterrichts berücksichtigt. Dies gilt auch für Bedarfe von Schülerinnen und Schülern aus Willkommensklassen. In einer Nachteilsausgleichskonferenz werden die Maßnahmen einheitlich für alle Regionen und für verschiedene Fallkonstellationen festgelegt.

NACH dem Probeunterricht

  • Wie erfolgt die Bewertung im Probeunterricht?

    Die Beurteilung erfolgt auf Basis der Leistungen in den schriftlichen Aufgaben der Fächer Deutsch und Mathematik sowie der überfachlichen Kompetenzen.

    Um ihre Eignung für das Gymnasium nachzuweisen, müssen die Schülerinnen und Schüler insgesamt mindestens 75 Prozent der möglichen Bewertungseinheiten erreichen. Das bedeutet, dass die Ergebnisse aus den beiden Fächern sowie die Bewertung der überfachlichen Kompetenzen zusammengezählt werden und davon mindestens drei Viertel erreicht werden müssen. So wird sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler die nötigen Grundlagen für den gymnasialen Unterricht mitbringen.

  • Welche Möglichkeiten gibt es, wenn eine Schülerin oder ein Schüler den Probeunterricht nicht besteht?

    Der Besuch des Gymnasiums ab Klasse 7 ist in Berlin keine zwingende Voraussetzung für das Erreichen des Abiturs. Der schulische Werdegang ist durch diese Entscheidung nicht eingeschränkt, und der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife ist weiterhin möglich.

    Berlin bietet eine Vielzahl an Bildungswegen an, die unabhängig vom Besuch eines Gymnasiums zum Abitur führen. Integrierte Sekundarschulen (ISS) und Gemeinschaftsschulen (GemS) ermöglichen nach dem Erwerb der Berufsbildungsreife (BBR) und des Mittleren Schulabschlusses (MSA) auch das Abitur als höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss. Schülerinnen und Schüler haben somit weiterhin vielfältige Möglichkeiten, ihre Schullaufbahn individuell zu gestalten und erfolgreich abzuschließen.

  • Welche Auswirkungen hat das Verfahren auf die Schulplatzvergabe?

    Die erwartete Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler ändert sich nicht durch das Verfahren zur Schulplatzvergabe. Die langfristigen Folgen für die Schulentwicklungsplanung werden nach Abschluss des Anmeldeverfahrens analysiert. Die zuständige Abteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unterstützt wie jedes Jahr die Bezirke dabei, allen Schülerinnen und Schülern einen Schulplatz zuzuweisen.

  • Wer kann Einsicht in die Unterlagen des Probeunterrichts nehmen?

    Schülerinnen und Schüler, die am Probeunterricht teilgenommen haben, ihre Erziehungsberechtigten sowie etwaige beauftragte Bevollmächtigte (Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) haben das Recht auf Akteneinsicht. Anträge auf Einsichtnahme sind an die regional zuständige Schulaufsicht zu richten.

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie