Bild: SenBJF
Mit der Novellierung des Berliner Schulgesetzes wurde der Übergang von der Grundschule zum Gymnasium neu geregelt, das Probejahr an Gymnasien wurde ab dem Schuljahr 2025/2026 abgeschafft. An die Stelle des Probejahres tritt eine Eignungsfeststellung.
Alle Schülerinnen und Schüler, deren Notensumme den Zahlenwert 14 übersteigt, erhalten bei der Zeugnisausgabe am 30.01.2026 auch ein Anmeldeformular. Das Anmeldformular enthält alle wesentlichen Informationen zur Durchführung des Probeunterrichtes. Die Anmeldung zum Probeunterricht ist freiwillig. Dieses Formular geben Sie am 9. oder 10. Februar 2026 an der zuletzt besuchten Grundschule Ihres Kindes ab, wenn Sie für Ihr Kind eine Anmeldung am Gymnasium beabsichtigen.
Die Durchführung des Probeunterrichts basiert auf § 56 SchulG sowie §§ 5 Absatz 1 und 29a Sek I-VO. Diese Rechtsvorschriften finden Sie bei den Rechtsvorschriften.
An der Staatlichen Europa-Schule Berlin (SESB) ist die nicht deutsche Partnersprache die erste Fremdsprache. Die nicht deutsche Partnersprache tritt an die Stelle der ersten Fremdsprache.
Die entsprechenden Schulen erläutern diese Regelungen gern auf Anfrage.
Für Schülerinnen und Schüler, die in Klassen der zweisprachigen deutsch-türkischen Alphabetisierung und Erziehung (ZWERZ) gemäß § 12 Absatz 1 Grundschulverordnung unterrichtet wurden, ergibt sich die Notensumme wie folgt: Bei der Bildung des Zahlenwertes für die erste Fremdsprache wird aus den Noten der Fächer Türkisch und Englisch ein Mittelwert gebildet. Dafür werden die Noten der Fächer Englisch und Türkisch der Schulhalbjahre 5.2 und 6.1 zunächst addiert, anschließend wird die Summe halbiert und sodann ganzzahlig zugunsten der Leistungen im Fach Englisch gerundet.
Ergibt sich also bei der Nachkommastelle der Wert 5, wird zur nächsten ganzen Zahl aufgerundet, wenn in 6.1 die Zeugnisnote im Fach Türkisch besser ist als die Zeugnisnote im Fach Englisch. Ist die Zeugnisnote für das Fach Türkisch in 6.1 hingegen schlechter als für das Fach Englisch oder sind beide Noten gleich, wird zur nächsten ganzen Zahl abgerundet. Das Ergebnis geht als ganze Zahl für die erste Fremdsprache in die Ermittlung der Notensumme ein.
Die entsprechenden Schulen erläutern diese Regelungen gern auf Anfrage.
Für die Schülerinnen und Schüler, die am Schulversuch „Vorziehen des Englischunterrichts bei Französisch als erster Fremdsprache“ teilnehmen, wird die Notensumme der Zeugnisnoten am Ende der Jahrgangsstufe 5 und den im ersten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 6 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache, Englisch bzw. Französisch, ausgewiesen. Dabei gilt für die Ermittlung der Eignung, dass bei der Bildung des Zahlenwertes für die erste Fremdsprache die Noten des zweiten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 5 und des ersten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 6 in den Fächern Französisch und Englisch zunächst addiert, anschließend halbiert und sodann ganzzahlig gerundet werden.
Ergibt sich bei der Nachkommastelle der Wert 5, gibt die Note für Französisch im ersten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 6 den Ausschlag: Ist die Note im Fach Französisch schlechter als im Fach Englisch, wird zur nächsten ganzen Zahl aufgerundet (höhere, also schlechtere Notensumme). Ist die Note im Fach Französisch besser als im Fach Englisch oder sind die beiden Zeugnisnoten gleich, wird zur nächsten ganzen Zahl abgerundet (niedrigere, also bessere Notensumme)., Das Ergebnis geht als ganze Zahl für die erste Fremdsprache in die Ermittlung der Notensumme ein. Überschreitet die Notensumme den Zahlenwert 14, ist die Aufnahme in einem Gymnasium nur bei einem Nachweis der Eignung im Probeunterricht möglich.
Die entsprechenden Schulen erläutern diese Regelungen gern auf Anfrage.
Für die Schülerinnen und Schüler, die am Schulversuch „Deutsch-Ukrainische Schule Berlin“ teilnehmen, wird die Notensumme der Zeugnisnoten am Ende der Jahrgangsstufe 5 und den im ersten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 6 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache Englisch sowie Ukrainisch ausgewiesen. Dabei gilt für die Ermittlung der Eignung, dass bei der Bildung des Zahlenwertes für die erste Fremdsprache die Noten des zweiten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 5 und des ersten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 6 in den Fächern Englisch und Ukrainisch zunächst addiert, anschließend halbiert und sodann ganzzahlig gerundet werden.
Ergibt sich bei der Nachkommastelle der Wert 5, gibt die Note für Ukrainisch im ersten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 6 den Ausschlag: Ist die Note im Fach Ukrainisch schlechter als im Fach Englisch, wird zur nächsten ganzen Zahl aufgerundet (höhere, also schlechtere Notensumme). Ist die Note im Fach Ukrainisch besser als im Fach Englisch oder sind die beiden Zeugnisnoten gleich, wird zur nächsten ganzen Zahl abgerundet (niedrigere, also bessere Notensumme)., Das Ergebnis geht als ganze Zahl für die erste Fremdsprache in die Ermittlung der Notensumme ein. Überschreitet die Notensumme den Zahlenwert 14, ist die Aufnahme in einem Gymnasium nur bei einem Nachweis der Eignung im Probeunterricht möglich.
Die entsprechenden Schulen erläutern diese Regelungen gern auf Anfrage.
Der Umgang mit besonderen Fallkonstellationen wird in der Grundschulverordnung bzw. in der jährlich erscheinenden Verwaltungsvorschrift „Verfahren über die Aufnahme in Jahrgangsstufe 7 bzw. 5 von Schülerinnen und Schülern aus Ersatzschulen, besonderen Lerngruppen, anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland, dem Ausland und bei Unterbrechung des Schulbesuchs“ geregelt. Die entsprechenden Vorschriften finden Sie auf unserer Website.
bleiben die Noten der Jahrgangsstufe 5 unberücksichtigt. Bei der Feststellung der Eignung für das Gymnasium darf die Notensumme aus den Noten des 1. Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 6 den Zahlenwert 7 nicht überschreiten.
Für Schülerinnen und Schüler,kann eine Notensumme mangels Noten nicht erstellt werden. Demzufolge ist eine Eignungsfeststellung für das Gymnasium nur über die Teilnahme am Probeunterricht möglich.
Nein, diese Kinder können an einem Gymnasium in Berlin angemeldet werden.
Ja, diese Kinder müssen ihre Eignung nachweisen. Sie erhalten von der Schulaufsichtsbehörde eine Förderprognose je nach vorliegenden Noten. Bei Überschreiten der Notensumme 14 aus den Noten der Fächer Deutsch, Mathematik oder der 1. Fremdsprache aus dem zweiten Schulhalbjahr der Klasse 5 und dem 1. Schulhalbjahr der Klasse 6 ist der Probeunterricht zu besuchen, um die Eignung festzustellen.
Ja, diese Kinder müssen ihre Eignung nachweisen. In diesen Fällen werden Einzelfallentscheidungen getroffen, je nachdem, ob eine Bewertungsgrundlage existiert, die eine Umrechnung ermöglicht. Verantwortlich ist die jeweils zuständige regionale Schulaufsicht.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die erhobenen Daten primär für die Arbeit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie genutzt werden. Daher ist der Zugriff auf diese Daten nicht uneingeschränkt möglich. Sie finden jedoch einige wichtige Informationen in der Pressemitteilung vom 4. März 2025.
Der Probeunterricht findet am 20. Februar 2026 an einer von zwölf sogenannten Standortschulen statt. Es gibt jeweils genau eine Standortschule in jedem Schulbezirk. Ihr Kind wird genau einer dieser Standortschulen zugeordnet. Die Standortschule wird auf dem Anmeldeformular ausgewiesen.
Mit dem Probeunterricht wird die Eignung für das Gymnasium berlinweit nach einem einheitlichen Verfahren festgestellt.
Die zentral vorgegebenen Aufgaben überprüfen sprachliche und mathematische sowie überfachliche Kompetenzen, die für ein erfolgreiches Lernen am Gymnasium als notwendig erachtet werden.
Grundlage sind die jeweiligen Rahmenpläne des 1. Halbjahres der Jahrgangsstufe 6. Der Probeunterricht umfasst ca. drei Zeitstunden und beinhaltet, neben Einzel- und Gruppenarbeitsphasen, auch Begrüßung und Pausen.
Der folgende Ablauf stellt einen idealtypischen Verlauf des Probeunterrichtes dar; ggf. wird die Organisation den schulspezifischen Gegebenheiten angepasst werden. Die angegebenen Zeiten dienen hier nur als Orientierung.
| 8.30 Uhr | Ankommen, Begrüßung, Gruppeneinteilung, Orientierung und Begleitung in die Räume; Schülerinnen und Schüler geben das Infoblatt Schul197, welches die Eltern von den Grundschulen zusammen mit dem Zeugnis des 1. Schulhalbjahres der 6. Klasse erhalten, mit den eingetragenen Kontaktdaten ab |
| ca. 9.15 Uhr | Teil 1: Aufgaben für das Fach Deutsch, ca. 45 Minuten |
| Pause | |
| ca. 10.30 Uhr | Teil 2: Aufgaben für das Fach Mathematik, ca. 45 Minuten |
| Pause für Imbiss und Bewegung | |
| ca. 11.40 Uhr | Teil 3: überfachlich kompetenzorientierte Aufgaben |
| ca. 12.30 Uhr | Verabschiedung |
Der Probeunterricht endet etwa gegen 12.30 Uhr, dann können Sie Ihr Kind wieder abholen. Es ist nicht vorgesehen, dass die Erziehungsberechtigten während dieser Zeit vor Ort anwesend sind.
Bitte begleiten Sie Ihr Kind, damit es pünktlich um 8.30 Uhr an der auf dem Anmeldebogen angegebenen Standortschule ist.
Ihr Kind sollte – neben einem Getränk und einem Imbiss für die Pause – eine Federtasche (Füller oder Kugelschreiber, Bleistift, Lineal oder Dreieck, ggf. Stifte zum Malen) mitbringen. Weitere spezielle Unterrichtsmaterialien sind nicht notwendig.
Der Probeunterricht umfasst drei Aufgabenteile in Form von drei Arbeitsheften für die Schülerinnen und Schüler. Auf Seite 1 des Arbeitsheftes tragen die Teilnehmenden selbständig ihren Namen und die Grundschule ein. Das können Sie gern vorab mit Ihrem Kind üben. Seite 2 gibt den Schülerinnen und Schülern Hinweise zum Lösen der Aufgaben.
Hier können Sie sich die ersten zwei Seiten eines Arbeitsheftes schon einmal anschauen.
Die Aufgabenstellungen orientieren sich an den Niveaustufen des Rahmenlehrplanes und basieren auf den dort ausgewiesenen Kompetenzen und Standards bis zum 1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 6. Es handelt sich nicht um einen Wissenstest zu einzelnen Unterrichtsthemen. Jedem Arbeitsheft ist auf Seite 1 eine allgemeine Einführung mit Hinweisen zum Umgang mit den Aufgaben vorangestellt. Die jeweils anleitende Lehrkraft wird diese Seite gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern lesen und evtl. aufkommende Fragen mit der Gruppe besprechen. Die Aufgaben selbst sind so verfasst, dass keine zusätzlichen Erklärungen durch die anleitenden Lehrkräfte notwendig sind.
Die Aufgaben der Fächer Mathematik und Deutsch sind in schriftlicher Einzelarbeit zu lösen. Der sogenannte überfachliche Teil umfasst Aufgabenstellungen, die sowohl in Einzelarbeit als auch in Kooperation gelöst werden können. Die Teilergebnisse werden jeweils individuell durch die Schülerinnen und Schüler verschriftlicht. Der Wechsel zwischen Kooperation und Einzelarbeit kann von den Schülerinnen und Schülern eigenständig vollzogen werden.
Alle Aufgabenteile werden selbständig von den Schülerinnen und Schülern bearbeitet, dafür sind jeweils etwa 45 Minuten Arbeitszeit vorgesehen. Nach jedem Aufgabenteil sind die Arbeitshefte sowie ggf. zusätzliche Notizblätter bei den Lehrkräften abzugeben.
Alle Schülerinnen und Schüler haben während der sechsjährigen Grundschulzeit die Möglichkeit, ihre Potenziale kontinuierlich zu entfalten. Ihre Lernentwicklung wird dabei eng von ihren Grundschullehrkräften begleitet, die auf Grundlage langfristiger Beobachtungen eine fundierte Förderprognose erstellen. Diese Einschätzung basiert auf einem umfangreichen Erfahrungsschatz und berücksichtigt die individuellen Fortschritte der Kinder über mehrere Jahre hinweg.
Die Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik sind essenziell für den schulischen Erfolg in allen Fächern des Gymnasiums. Ein sicherer Umgang mit diesen Grundlagen bildet die Voraussetzung für erfolgreiches Lernen am Gymnasium, das ein schnelleres Lernen bis zur 10. Klasse erfordert als andere Schularten.
Die Aufgaben des Probeunterrichts werden niveaustufengerecht von erfahrenen Grundschul- und Gymnasiallehrkräften entwickelt. Dabei orientieren sie sich an den Vorgaben des gemeinsamen Rahmenlehrplans für Berlin und Brandenburg, um ein faires und leistungsgerechtes Verfahren sicherzustellen.
Der gesamte Entwicklungsprozess wird durch Schul- und Fachaufsichten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie begleitet.
Ja. Bereits in der Primarstufe gewährte Nachteilsausgleiche bzw. Maßnahmen des Notenschutzes werden bei der Durchführung des Probeunterrichts berücksichtigt. Dies gilt auch für Bedarfe von Schülerinnen und Schülern aus Willkommensklassen. In einer Nachteilsausgleichskonferenz werden die Maßnahmen einheitlich für alle Regionen und für verschiedene Fallkonstellationen festgelegt.
Die Beurteilung erfolgt auf Basis der Leistungen in den schriftlichen Aufgaben der Fächer Deutsch und Mathematik sowie der überfachlichen Kompetenzen.
Um ihre Eignung für das Gymnasium nachzuweisen, müssen die Schülerinnen und Schüler insgesamt mindestens 75 Prozent der möglichen Bewertungseinheiten erreichen. Das bedeutet, dass die Ergebnisse aus den beiden Fächern sowie die Bewertung der überfachlichen Kompetenzen zusammengezählt werden und davon mindestens drei Viertel erreicht werden müssen. So wird sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler die nötigen Grundlagen für den gymnasialen Unterricht mitbringen.
Der Besuch des Gymnasiums ab Klasse 7 ist in Berlin keine zwingende Voraussetzung für das Erreichen des Abiturs. Der schulische Werdegang ist durch diese Entscheidung nicht eingeschränkt, und der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife ist weiterhin möglich.
Berlin bietet eine Vielzahl an Bildungswegen an, die unabhängig vom Besuch eines Gymnasiums zum Abitur führen. Integrierte Sekundarschulen (ISS) und Gemeinschaftsschulen (GemS) ermöglichen nach dem Erwerb der Berufsbildungsreife (BBR) und des Mittleren Schulabschlusses (MSA) auch das Abitur als höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss. Schülerinnen und Schüler haben somit weiterhin vielfältige Möglichkeiten, ihre Schullaufbahn individuell zu gestalten und erfolgreich abzuschließen.
Die erwartete Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler ändert sich nicht durch das Verfahren zur Schulplatzvergabe. Die langfristigen Folgen für die Schulentwicklungsplanung werden nach Abschluss des Anmeldeverfahrens analysiert. Die zuständige Abteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unterstützt wie jedes Jahr die Bezirke dabei, allen Schülerinnen und Schülern einen Schulplatz zuzuweisen.
Schülerinnen und Schüler, die am Probeunterricht teilgenommen haben, ihre Erziehungsberechtigten sowie etwaige beauftragte Bevollmächtigte (Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) haben das Recht auf Akteneinsicht. Anträge auf Einsichtnahme sind an die regional zuständige Schulaufsicht zu richten.
Bernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin