Fragen und Antworten zum Probeunterricht

FAQ

Mit der Novellierung des Berliner Schulgesetzes wurde der Übergang von der Grundschule zum Gymnasium neu geregelt, das Probejahr an Gymnasien wurde ab dem Schuljahr 2025/2026 abgeschafft. An die Stelle des Probejahres tritt eine Eignungsfeststellung.

Der Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule ist für Kinder und ihre Familien ein wichtiger Schritt.

Grundlage für die Einschätzung der gymnasialen Eignung ist vor allem die zweijährige Orientierungsphase in den Klassen 5 und 6 der Grundschule. In dieser Zeit beobachten die Lehrkräfte die Lernentwicklung der Kinder und unterstützen sie beim Lernen. Auf dieser Grundlage erstellen die Lehrkräfte eine Förderprognose. Diese Prognose stützt sich auf die über einen längeren Zeitraum gewonnenen Erfahrungen mit dem Lern- und Arbeitsverhalten der Kinder und bildet daher die zentrale Grundlage für die Empfehlung des weiteren Bildungsweges.

Schülerinnen und Schüler, die an ein Gymnasium in die Jahrgangsstufe 7 übergehen wollen, müssen mit der Förderprognose (Teil 1 Notensumme) ihre Eignung für das Gymnasium nachweisen. Auf der Grundlage einer Notensumme wird mitgeteilt, ob eine Schülerin oder ein Schüler auch ohne die erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht an einem Gymnasium angemeldet werden kann. Dazu werden die Noten der drei Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache aus den Zeugnissen der Halbjahre 5.2 und 6.1 addiert. Wenn die Notensumme höchstens den Zahlenwert 14 beträgt, ist eine Teilnahme am Probeunterricht nicht notwendig.

Übersteigt die Notensumme zur Eignungsfeststellung den Zahlenwert 14 können Schülerinnen und Schüler hier ihre Eignung für das Gymnasium im Rahmen eines Probeunterrichts nachweisen.

Mit dem Probeunterricht gibt es in Berlin ein Verfahren, mit dem in einzelnen Fällen noch einmal überprüft werden kann, ob eine gymnasiale Eignung vorliegt. Ziel ist es, für jedes Kind einen Bildungsweg zu finden, der seinen Fähigkeiten entspricht und langfristig erfolgreiches Lernen ermöglicht.

Die Aufgaben im Probeunterricht orientieren sich an den Anforderungen, die Schülerinnen und Schüler am Gymnasium bewältigen müssen. Der Probeunterricht dient daher auch dem Schutz der Kinder. Ein späteres Scheitern im Probejahr am Gymnasium kann für Schülerinnen und Schüler sehr belastend sein und sich negativ auf Motivation und Selbstvertrauen auswirken.

Der Probeunterricht ist deshalb nicht als zweite Chance gedacht, um eine gymnasiale Empfehlung nachträglich zu erreichen. Er richtet sich vor allem an wenige Fälle, in denen die Leistungen eines Kindes zum Zeitpunkt der Förderprognose möglicherweise nicht vollständig abgebildet wurden, zum Beispiel wegen besonderer persönlicher Umstände.

Um Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie weiteren Interessierten eine transparente Orientierung zu geben, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zum Probeunterricht zusammengestellt. Hier finden Sie Informationen zur rechtlichen Grundlage, zur Durchführung und zu den weiteren schulischen Möglichkeiten. Bei weitergehenden Fragen stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

VOR dem Probeunterricht

  • Welches Ziel verfolgt der Probeunterricht?

    Mit dem Probeunterricht stellt das Land Berlin ein ergänzendes Verfahren zur Verfügung, mit dem in begründeten Einzelfällen überprüft werden kann, ob eine gymnasiale Eignung vorliegt.

    Der Probeunterricht ist in diesem Sinne nicht als zweite Chance gedacht, eine gymnasiale Eignung nachträglich noch zu erreichen. Vielmehr steuert der Probeunterricht die Überprüfung der Aussagen der Förderprognose (Teil 1 – Notensumme).

    Ziel ist es, für jedes Kind einen Bildungsweg zu finden, der seinen Fähigkeiten entspricht und langfristig erfolgreiches Lernen ermöglicht.

  • An wen richtet sich der Probeunterricht?

    Das Verfahren richtet sich an die wenigen Fälle, in denen die zum Zeitpunkt der Förderprognose vorliegenden Leistungen möglicherweise kein vollständiges Bild der tatsächlichen Leistungsfähigkeit eines Kindes widerspiegeln. Denkbar ist etwa, dass einzelne Schülerinnen und Schüler aufgrund besonderer persönlicher oder individueller Umstände in den Schulhalbjahren 5/2 und 6/1 ihre Fähigkeiten nicht in vollem Umfang zeigen konnten und deshalb die maßgebliche Notensumme überschritten haben oder für die aus den unterschiedlichsten Gründen keine Notensumme gebildet werden kann.

  • Wie kann ich mein Kind für den Probeunterricht anmelden?

    Schülerinnen und Schüler mit einer Notensumme über 14 erhalten bei der Zeugnisausgabe (30.01.2026) ein Anmeldeformular. Die Anmeldung ist freiwillig und erfolgt durch Abgabe des Formulars am 9. oder 10. Februar 2026 an der zuletzt besuchten Grundschule.

  • Welche rechtlichen Grundlagen gelten für den Probeunterricht?

    Die Durchführung basiert auf § 56 SchulG sowie §§ 5 Abs. 1 und 29a Sek I‑VO.

  • Wie wird die Notensumme zur Eignungsfeststellung für Schülerinnen und Schüler der Staatlichen Europa-Schule Berlin (SESB) gebildet?

    An der SESB gilt die nicht deutsche Partnersprache als erste Fremdsprache und wird entsprechend in die Notensumme einbezogen.

  • Wie wird die Notensumme zur Eignungsfeststellung für Schülerinnen und Schüler, die in Klassen der zweisprachigen deutsch-türkischen Alphabetisierung und Erziehung (ZWERZ) unterrichtet wurden, gebildet?

    Aus den Noten der Fächer Türkisch und Englisch der Halbjahre 5.2 und 6.1 wird ein Mittelwert gebildet, der anschließend gerundet und als Note für die erste Fremdsprache verwendet wird.

  • Wie wird die Notensumme bei Teilnahme am Schulversuch „Vorziehen des Englischunterrichts bei Französisch als erster Fremdsprache“ gebildet?

    Die Noten aus Englisch und Französisch aus 5.2 und 6.1 werden addiert, halbiert und anschließend ganzzahlig gerundet. Das Ergebnis zählt als Note der ersten Fremdsprache.

  • Wie wird die Notensumme zur Eignungsfeststellung für Schülerinnen und Schüler, die am Schulversuch „Deutsch-Ukrainische Schule Berlin“ teilnehmen, gebildet?

    Die Noten aus Englisch und Ukrainisch aus 5.2 und 6.1 werden addiert, halbiert und anschließend gerundet; das Ergebnis wird als Note der ersten Fremdsprache berücksichtigt.

  • Wie wird die Notensumme für die gymnasiale Eignung festgestellt, wenn in besonderen Fällen keine Noten aus dem 2. Schulhalbjahr der Klasse 5 einer Berliner Grundschule vorliegen?

    In besonderen Fällen werden nur die Noten aus dem 1. Halbjahr der Klasse 6 berücksichtigt; die Notensumme darf dann höchstens 7 betragen. Fehlen Noten vollständig, ist eine Eignungsfeststellung nur über den Probeunterricht möglich.

  • Müssen Kinder aus anderen Bundesländern oder aus Deutschen Schulen im Ausland, die dort bereits ein Gymnasium besucht haben, ihre Eignung für das Gymnasium nachweisen?

    Nein, diese Kinder können direkt an einem Gymnasium in Berlin angemeldet werden.

  • Müssen Kinder aus anderen Bundesländern oder aus Deutschen Schulen im Ausland, die dort eine nichtgymnasiale Schulart besucht haben, Ihre Eignung für das Gymnasium nachweisen?

    Ja. Liegt die Notensumme über 14, muss die Eignung durch Teilnahme am Probeunterricht nachgewiesen werden.

  • Müssen Kinder aus dem Ausland, die keine Deutsche Auslandsschule besucht haben, ihre Eignung für das Gymnasium nachweisen?

    Ja. Es erfolgt eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Schulaufsicht auf Grundlage vorhandener Bewertungen.

Der Probeunterricht

  • Wann findet der Probeunterricht statt?

    Der Probeunterricht findet am 20. Februar 2026 an einer von zwölf sogenannten Standortschulen statt. Es gibt jeweils genau eine Standortschule in jedem Schulbezirk.

  • Was ist, wenn der Ersttermin verpasst wird?

    Nach Vorlage eines Attestes an der zuletzt besuchten Grundschule kann an einem Nachtermin noch vor Beginn des Anmeldezeitraumes an der Erstwunschschule teilgenommen werden.

  • Was ist der Probeunterricht?

    Der Probeunterricht ist ein berlinweit einheitliches Verfahren zur Feststellung der gymnasialen Eignung mit Aufgaben zu sprachlichen, mathematischen und überfachlichen Kompetenzen.

  • Wie wird der Probeunterricht durchgeführt?

    Der Probeunterricht dauert etwa drei Zeitstunden und umfasst Aufgaben in Deutsch, Mathematik sowie überfachliche Aufgaben mit Einzel‑ und Gruppenarbeitsphasen.

  • Was müssen die Schülerinnen und Schüler zum Probeunterricht mitbringen?

    Getränk und Imbiss sowie eine Federtasche mit Schreibmaterial (Füller oder Kugelschreiber, Bleistift, Lineal/Dreieck, ggf. Farbstifte).

  • Wie sind die Aufgaben im Probeunterricht gestaltet?

    Die Aufgaben bestehen aus drei Arbeitsheften (Deutsch, Mathematik, überfachlicher Teil) mit jeweils etwa 45 Minuten Arbeitszeit.

    Die Aufgaben des Probeunterrichts orientieren sich grundsätzlich an den Anforderungen, die Schülerinnen und Schüler am Gymnasium bewältigen müssen, um dort erfolgreich lernen zu können.

    In der praktischen Umsetzung ähnelt der Probeunterricht einem schulischen Format einer Lernerfolgskontrolle im Sinne eines Tests oder einer Klassenarbeit.

  • Welche Daten liegen aus dem letzten Durchgang des Probeunterrichts vor?

    Im Jahr 2026 nahmen 1.223 Schülerinnen und Schüler am Probeunterricht teil (2025: 1.937). Davon konnten 1,22 Prozent ihre gymnasiale Eignung, trotz anders lautender oder fehlender Förderprognose seitens der Grundschule, nachweisen und erhalten eine entsprechende Empfehlung (2025: 2,6 Prozent).

    Teilbereich durchschnittliche Lösungsquote
    Deutsch 37,45%
    Mathe 45,02%
    Überfachlich 63,35%

    Hier finden Sie die Aufgaben und Lösungen für 2026.

  • Wie wird sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler in ihrer Eignung für das Gymnasium richtig eingeschätzt werden?

    Die Einschätzung basiert auf der langfristigen Beobachtung der Lernentwicklung durch die Grundschullehrkräfte sowie auf der Förderprognose.

  • Warum wurde die Eignungsfeststellung auf die Fächer Deutsch und Mathematik fokussiert?

    Diese Basiskompetenzen sind entscheidend für erfolgreiches Lernen am Gymnasium.

  • Wie wird sichergestellt, dass die Aufgaben im Probeunterricht angemessen sind?

    Die Aufgaben werden von erfahrenen Lehrkräften entwickelt und orientieren sich am Rahmenlehrplan Berlin‑Brandenburg.

    Bei der Entwicklung durchlaufen die Aufgaben ein mehrstufiges Verfahren der fachlichen Entwicklung, Begutachtung und Qualitätssicherung, Sie werden unter der Steuerung und Begleitung der Schulaufsichtsbehörde erstellt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Inhalte den fachlichen Anforderungen entsprechen und eine sachgerechte Einschätzung der gymnasialen Lernvoraussetzungen ermöglichen.

  • Werden individuelle Bedarfe von Schülerinnen und Schülern im Verfahren berücksichtigt?

    Ja. Nachteilsausgleiche oder Notenschutz aus der Primarstufe werden auch im Probeunterricht berücksichtigt.

NACH dem Probeunterricht

  • Wie erfolgt die Bewertung im Probeunterricht?

    Die Leistungen in Deutsch, Mathematik und überfachlichen Kompetenzen werden zusammen bewertet; mindestens 75 % der Bewertungseinheiten müssen erreicht werden.

  • Was bedeutet es, dass die Bestehensquote so gering ist?

    In der öffentlichen Diskussion wird vereinzelt der Eindruck geäußert, die Aufgaben seien zu schwer oder die Anforderungen zu hoch. Die Aufgaben im Probeunterricht orientieren sich an den Anforderungen, die Schülerinnen und Schüler am Gymnasium bewältigen müssen. Die mit dem Probeunterricht getroffene Feststellung einer fehlenden gymnasialen Eignung verdeutlicht daher vielmehr, dass ein Bildungsweg an einem Gymnasium nicht der Bildungsweg ist, der den Fähigkeiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Zeitpunkt des Überganges in die Jahrgangsstufe 7 entspricht.

  • Ist der Aufwand in Hinsicht auf die geringe Bestehensquote gerechtfertigt?

    Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch keine Aussage darüber möglich, ob es seit der neuen Regelung (Abschaffung des Probejahres und Festlegung eines Grenzwertes für die gymnasiale Eignung) weniger Kinder am Gymnasium gibt, die nach der 7. oder 8. Klasse an die Sekundarschule wechseln, da sie am Gymnasium nicht erfolgreich mitkommen. Derartige Daten werden erst im Laufe der kommenden Jahre valide erhoben werden können.

  • Wer kann Einsicht in die Unterlagen des Probeunterrichts nehmen?

    Teilnehmende Schülerinnen und Schüler, ihre Erziehungsberechtigten sowie bevollmächtigte Personen können Akteneinsicht bei der zuständigen Schulaufsicht beantragen.

  • Welche Möglichkeiten gibt es, wenn der Probeunterricht nicht bestanden wird?

    Der Weg zum Abitur bleibt weiterhin über Integrierte Sekundarschulen oder Gemeinschaftsschulen möglich.

Aufgaben und Erwartungshorizonte des Probeunterrichtes 2026

  • Aufgabenheft Überfachlich

    PDF-Dokument (400.8 kB)

  • Lösungs- und Bewertungshinweise für Lehrkräfte Überfachlich

    PDF-Dokument (194.1 kB)

  • Aufgabenheft Deutsch

    PDF-Dokument (1.9 MB)

  • Lösungs- und Bewertungshinweise für Lehrkräfte Deutsch

    PDF-Dokument (544.4 kB)

  • Aufgabenheft Mathe

    PDF-Dokument (706.6 kB)

  • Lösungs- und Bewertungshinweise für Lehrkräfte Mathe

    PDF-Dokument (344.0 kB)

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie