Das Startchancen-Programm wurde in Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den sechzehn Bundesländern konzipiert und initiiert.
Mithilfe einer formalen Vereinbarung konnten sich Bund und Länder auf ein Programm einigen, welches auf zehn Jahre ausgelegt ist. Diese Vereinbarung umfasst einen Schlüssel zur Verteilung der Finanzmittel an die Bundesländer. Dieser berücksichtigt unter anderem die Armutsgefährdung und den Anteil von Jugendlichen mit Migrationshintergrund unter 18 Jahren innerhalb eines Bundeslandes.
Durch die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des Startchancen-Programms für die Jahre 2024 bis 2034 wurde ein Rahmen geschaffen, der sowohl klare Vorgaben definiert als auch den Ländern ausreichend Spielraum für ihre individuellen Gegebenheiten lässt.