Fragen zum Startchancen-Programm

FAQ

Das Startchancen-Programm unterstützt gezielt Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler. Dafür investieren Bund und Länder zusammen rund 20 Milliarden Euro in zehn Jahren. Es ist damit das größte und langfristigste Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

Allgemeine Fragen zum Startchancen-Programm

  • Wer hat das Startchancen-Programm ins Leben gerufen?

    Das Startchancen-Programm wurde in Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den sechzehn Bundesländern konzipiert und initiiert.

    Mithilfe einer formalen Vereinbarung konnten sich Bund und Länder auf ein Programm einigen, welches auf zehn Jahre ausgelegt ist. Diese Vereinbarung umfasst einen Schlüssel zur Verteilung der Finanzmittel an die Bundesländer. Dieser berücksichtigt unter anderem die Armutsgefährdung und den Anteil von Jugendlichen mit Migrationshintergrund unter 18 Jahren innerhalb eines Bundeslandes.

    Durch die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des Startchancen-Programms für die Jahre 2024 bis 2034 wurde ein Rahmen geschaffen, der sowohl klare Vorgaben definiert als auch den Ländern ausreichend Spielraum für ihre individuellen Gegebenheiten lässt.

  • Wie viele Schulen können an dem Startchancen-Programm teilnehmen?

    Das Programm soll bundesweit etwa 4.000 allgemeinbildende und berufsbildende Schulen in herausfordernden Lagen erreichen.

    Aufgrund der entscheidenden Bedeutung der frühen Bildungsjahre sollen 60 Prozent der geförderten Schulen Grundschulen umfassen. Die übrigen 40 Prozent werden auf weiterführende Schulen und berufsbildende Schulen verteilt.

    In Berlin nehmen zunächst 59 Schulen am Startchancen-Programm teil. Im nächsten Jahr werden weitere Schulen aufgenommen.

  • Wieviel Geld steht für das Startchancen-Programm zur Verfügung?

    In den kommenden zehn Jahren planen Bund und Länder insgesamt 20 Milliarden Euro zu investieren, um Schülerinnen und Schüler in benachteiligter Lage gezielter als bisher zu unterstützen. Die Finanzierung erfolgt dabei je zur Hälfte durch den Bund und die Länder.

    Gem. § 6 Abs. 3 Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104c des Grundgesetzes zur Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms (VV) stehen dem Land Berlin für Säule I insgesamt 188.406.600,04 € über die Laufzeit von 10 Jahren zur Verfügung. Es ist geplant, die Mittel ausgerichtet an den Zielen des Programms bedarfsorientiert auf die Schulen zu verteilen.

    Für die Säule II und III stehen jeweils 13.389.907,00 € pro Haushaltsjahr zur Verfügung, wobei gem. Kap. V. Nr. 5 der Bund-Länder-Vereinbarung (BLV) vier Prozent der jährlichen Gesamtsumme zu Zwecken der Administration und Steuerung verwendet werden.

  • Welche Ziele werden mit dem Startchancen-Programm verfolgt?

    Das Startchancen-Programm hat grundlegend das Ziel, die Leistungsfähigkeit des deutschen Bildungssystems nachhaltig zu steigern, die Chancengerechtigkeit im Bildungsbereich zu erhöhen und den engen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg zu überwinden.

    Diese grundlegende Zielsetzung wird folgendermaßen konkretisiert:

    • Verbesserung der Basiskompetenzen
      Das Ziel ist, die Basiskompetenzen, insbesondere in Deutsch und Mathematik, zu verbessern, um Kinder und Jugendliche nachhaltig dabei zu unterstützen, neue Bildungs- und Lerninhalte zu erschließen. Bis zum Ende der Laufzeit des Startchancen-Programms soll die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die die Mindeststandards in Mathematik und Deutsch nicht erreichen, halbiert werden.
    • Förderung der überfachlichen Kompetenzen
      Personale, lernmethodische und soziale Fähigkeiten sollen gezielt gefördert werden, um die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler zu stärken.
    • Stärkung der Befähigung zur demokratischen Teilhabe
      Das Programm beinhaltet die Stärkung der Fähigkeit zur demokratischen Teilhabe durch Maßnahmen wie die Förderung einer partizipativen Schul- und Unterrichtskultur, Demokratieerziehung, außerunterrichtliche Aktivitäten und eine diversitätssensible Schulentwicklung.
    • Förderung der Berufswahlkompetenz
      Die Berufswahlkompetenz soll gefördert werden, indem es Jugendliche unterstützt, sich entsprechend ihrer Interessen und Fähigkeiten in der beruflichen Welt zu orientieren, Entscheidungen zu treffen, sich zu bewerben und weiterzuentwickeln.

    Zusammengefasst soll das Programm Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen in sozial benachteiligten Situationen gezielt, umfassend und langfristig unterstützen.

  • Wer überprüft, ob die Ziele des Startchancen-Programms wirklich erreicht werden?

    Ein wichtiger Bestandteil der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern ist, dass das Startchancen-Programm von einem unabhängigen Forschungsverbund wissenschaftlich begleitet und extern evaluiert wird.

    Ziel ist es, Erkenntnisse über die Wirksamkeit der Maßnahmen zu gewinnen und die Schulen im Verlauf des Programms datengestützt zu beraten und zu unterstützen.

    Im Rahmen des regelmäßigen Monitorings legt die SenBJF Rechenschaft über die Verausgabung der Mittel ab und macht die Ressourcenzuweisung für jedes Jahr und jede Startchancen-Schule transparent. Dazu erteilt die SenBJF dem Bund jährlich zum 31. Juli Auskunft über die Mittelverwendung. Die Übermittlung erfolgt jeweils zum 31. Oktober. Die dem Bund übermittelten Berichte und die hierdurch gewonnenen Erkenntnisse werden zu Zwecken der Evaluation und durch die wissenschaftliche Begleitung des Startchancen-Programms genutzt.

    Die SenBJF legt dem Bund zum 30. September 2029, basierend auf den jährlich eingereichten Berichten, einen deskriptiven und bilanzierenden Bericht vor, der einen Nachweis über die Mittelverwendung in Berlin ab Programmstart bis zum Stichtag 31. Juli 2029 enthält. Über die konkrete Ausgestaltung des Berichts wird rechtzeitig im Lenkungskreis entschieden.

Fragen zur Umsetzung des Startchancen-Programms in Berlin

  • Nach welchen Kriterien werden die Berliner Schulen im Startchancen-Programm ausgewählt?

    In Berlin wurden die allgemeinbildenden Schulen unter Berücksichtigung der Berliner Schultypisierung (STYPS) und anhand von Daten der Vergleichsarbeiten ausgewählt.

    Die STYPS stellt ein Verfahren dar, das dazu dient, Schulen nach bestimmten Kriterien oder Merkmalen zu kategorisieren oder zu klassifizieren und beinhaltet 5 Stufen. Das Berliner Startchancen-Programm konzentriert sich auf Schulen mit einer hohen Schultypisierung.

    In diesem Zusammenhang sind folgende Faktoren in die Schulauswahl eingeflossen:
    • Lernmittelbefreiung bzw. Anspruch auf Bildung und Teilhabe
    • nicht deutsche Herkunft von Schülerinnen und Schülern
    • sonderpädagogische Integration
    • erhöhte Quote an Jahrgangswiederholungen
    • Status-Index der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt)

    Die Datenlage bzgl. VERA 3 bzw. VERA 8 wurde zusätzlich in das Auswahlmodell eingeführt, um die Kompetenzbereiche Deutsch und Mathematik fokussiert zu adressieren.

    Grundlage für die Auswahl der beruflichen Schulen sind die im Rahmen der Lehrerbedarfsfeststellung von der Schule gemeldeten Schülerzahlen mit Lernmittelbefreiung (LMB). Der sozioökonomische Faktor LMB gibt Auskunft über die Anzahl der Schüler/-innen, deren Eltern von der Zuzahlung zu den Lernmitteln befreit sind.

    Auf Basis der genannten Indikatoren wurden gezielt die Schulen ausgewählt, an denen die Stärkung der Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik durch Mittel des Startchancen-Programms insbesondere sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern zu Gute kommt.

  • Welche Berliner Schulen nehmen am Startchancen-Programm teil?

    In Berlin nehmen seit dem 1. August 2024 zunächst 62 Schulen am Startchancen-Programm teil. Darunter sind 34 Grundschulen, 15 Integrierte Sekundarschulen, 6 berufsbildende Schulen und 7 Förderschulen. Zum Schuljahr 2025/26 werden weitere 118 Schulen aufgenommen, sodass in Berlin insgesamt 180 Schulen an dem Startchancen-Programm partizipieren.

  • Wie werden die Ziele des Startchancen-Programms in den Berliner Schulen umgesetzt?

    Gemeinsam erstellen die Schulen und die Schulaufsichten einen Schulvertrag, in dem die Ziele und die jeweiligen Maßnahmen festlegt werden können.

    Im Rahmen des Startchancen-Programms wird ein Berliner Leseband verbindlich an den teilnehmenden Grundschulen (Klassen 1-4) verankert. Zielsetzung des Lesebands ist die nachhaltige Verbesserung der Lesekompetenz der Schülerinnen und Schüler durch systematisches Training der Leseflüssigkeit.

    Im Verlauf des Schuljahres 2024/2025 wird ein Matheband im Rahmen des Startchancen-Programms für die Jahrgangsstufen 1 und 2 eingeführt. Ab dem Schuljahr 2025/2026 wird das Matheband sukzessive auf weitere Jahrgangsstufen bis zur Jahrgangsstufe 10 erweitert.

    Weitere zentrale Maßnahmen werden sukzessive mit dem BLiQ erarbeitet und über den Schulvertrag bereitgestellt.

Fragen zum Schulvertrag im Rahmen des Startchancen-Programms

  • Wozu dient der Schulvertrag im Rahmen der Umsetzung des Startchancen-Programms in Berlin?

    Der Schulvertrag ist das zentrale Steuerungsinstrument zur Umsetzung des Startchancen-Programms an der einzelnen Schule – mit Fokus auf nachhaltiger Kompetenzförderung, datengestützter Schulentwicklung und gezieltem Ressourceneinsatz.

  • Welche Daten sind beim Ausfüllen des Schulvertrages zu berücksichtigen?

    Nach Eingabe der Stammdaten und ggf. besonderer Rahmenbedingungen Ihrer Schule berücksichtigen Sie bitte beim Ausfüllen des Schulvertrages die Ihnen zur Verfügung stehenden Leistungsdaten, insbesondere das Indikatorenmodell mit Informationen zu VERA 3 bzw. VERA 8 für Mathe und Deutsch Lesen.

  • Welche Ziele können im Schulvertrag definiert werden?

    Es können nur kompetenzbasierte Entwicklungsziele für die Schülerinnen und Schüler ausgewählt werden. Diese Ziele sind aus einem vordefinierten Zielkatalog auszuwählen.

  • Wie viele Entwicklungsziele müssen im Schulvertrag festgelegt werden?

    Es müssen mindestens zwei langfristige Entwicklungsziele ausgewählt werden. Maximal können bis zu vier Ziele festgelegt werden. Diese Ziele gelten für einen Zeitraum von drei Jahren.

  • Gibt es besondere Anforderungen für Grundschulen, Integrierte Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen?

    Ja, für diese Schulformen müssen die ersten beiden Entwicklungsziele die Verbesserung der mathematischen und sprachlichen Basiskompetenzen (Lesen, Schreiben) zum Ziel haben. Es ist möglich, auch alle drei Basiskompetenzen zu fokussieren.

  • Welche Maßnahmen können im Schulvertrag definiert werden?

    Für jedes Entwicklungsziel müssen Maßnahmen festgelegt werden, die zur Erreichung des Ziels beitragen. Mindestens eine Maßnahme pro Entwicklungsziel ist erforderlich. Die Maßnahmen können aus den Bereichen Säule II (Chancenbudget) und Säule III (Multiprofessionelle Teams) stammen.

  • Was ist bei den Maßnahmen in Säule II zu beachten?

    Bis zu sechs Maßnahmen können festgelegt werden. Diese müssen sich dem Orientierungspapier zur Verwendung der Chancenbudgets zuordnen lassen. Es stehen bereits spezifische Maßnahmen wie das Leseband und Matheband zur Verfügung (Primarstufe). Die Liste der auswählbaren Maßnahmen wird im Verlauf des Programms erweitert.

  • Was ist bei den Maßnahmen in Säule III zu beachten?

    In Säule III ist die Ressourcenzuweisung auf eine zusätzliche Stelle begrenzt. Daher kann pro Schulvertrag nur eine Profession ausgewählt werden. Die Zielstellung, die durch diese Maßnahme unterstützt werden soll, ist ebenfalls anzugeben und muss in Kohärenz zur angeforderten Stelle stehen.

  • Kann zusätzliche Unterstützung durch die Schulaufsicht vereinbart werden?

    Ja, zu jedem Entwicklungsziel kann eine mit der Schulaufsicht vereinbarte Unterstützung festgehalten werden. Es können bis zu drei Unterstützungsformen angegeben werden, die entweder von der Schulaufsicht vorgeschlagen oder von der Schulleitung hinzugefügt werden können.

  • Wie wird der Schulvertrag abgeschlossen?

    Nachdem der Schulvertrag ausgefüllt und finalisiert wurde, muss dieser ausgedruckt und von der Schulaufsicht und der Schulleitung unterschrieben werden. Da die Rahmenbedingungen für die Säule I noch nicht festgelegt sind, ist die Unterschrift des Schulträgers derzeit nicht erforderlich, kann jedoch in den Prozess einbezogen werden.

  • Wohin wende ich mich, wenn ich Fragen zum Schulvertrag habe?

    Wenden sie sich bei Fragen zum Schulvertrag an startchancen@senbjf.berlin.de