Wechsel auf die weiterführende Schule zur 7. Klasse

Grundschüler der 6. Klasse vor dem Wechsel auf eine weiterführende Schule

Im sechsten Schuljahr steht für die Kinder und ihre Eltern eine wichtige Entscheidung an: die Wahl der weiterführenden Schule ab Jahrgangsstufe 7. Die Grundschulen helfen den Eltern, denn jedes Kind soll die Schule besuchen, die seinen Fertigkeiten und Fähigkeiten am besten entspricht.

Auch wenn sich die Schularten Integrierte Sekundarschule, Gemeinschaftsschule und Gymnasium in einigen Angeboten unterscheiden, haben sie doch gemeinsam, dass an allen drei Schularten alle Schulabschlüsse erreicht werden können.

Im persönlichen Beratungsgespräch sprechen die Lehrkräfte der Grund- oder Gemeinschaftsschulen mit Ihnen über den besten Übergang Ihres Kindes. Grundlage dafür bilden die Noten in einzelnen Fächern sowie die Leistungs- und Kompetenzentwicklung sowie die Förderprognose der Schule mit Primarstufe.

Informations- und Beratungsangebote rund um den Übergang zur Klasse 7

Beratungshotline zum Übergangsverfahren zur 7. Klasse

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bietet Eltern, deren Kinder zur 7. Klasse auf eine weiterführende Schule wechseln sollen, eine telefonische Beratung an.

Zeitraum
25. Februar – 6. März 2026, 13 – 16 Uhr

Kontakt
Telefon: 030 90227 – 5500

Informationsveranstaltungen zum Übergang von Klasse 6 zu Klasse 7

Der Landeselternausschuss Schule, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und die Elternfortbildner/-innen für Mitwirkungsfragen laden Eltern sowie Erziehungs- und Sorgeberechtigte von Grundschüler/-innen der 6. Klassen zu Informationsveranstaltungen zum Thema Übergang von der Grundschule zur Oberschule ein. Ziel ist es, über die Schulformen, Schulabschlüsse und die unterschiedlichen Wege zu den jeweiligen Schulabschlüssen zu informieren. Die Veranstaltungen findet digital statt, um eine vorherige Anmeldung wird gebeten.

Termine
16. + 17. Februar 2026, jeweils 19 – ca. 21 Uhr

Anmeldung
Bitte melden Sie sich vorab für eine Teilnahme an:
Montag, 16. Februar 2026
Dienstag, 17. Februar 2026

Wie erfolgt die Anmeldung für die weiterführende Schule zur 7. Klasse?

Der Übergang von der Primarstufe in die Jahrgangsstufe 7 der Sekundarstufe I ist ein herausfordernder Schritt im Leben einer Schülerin oder eines Schülers. Bitte begleiten Sie Ihr Kind gut dabei. Um Sie in diesem Schritt bestmöglich zu unterstützen, werden im Folgenden die wesentlichen Schritte und Bedingungen zum Übergangsverfahren in die 7. Klasse dargestellt und erläutert.

Kein Probejahr mehr am Gymnasium

Zum Übergangsverfahren in das Schuljahr 2026/2027 werden nun die geänderten Aufnahmebedingungen mit der Feststellung der Eignung für das Gymnasium vollständig umgesetzt. Das bedeutet, dass Ihr Kind nur an ein Gymnasium wechseln kann, wenn es seine Eignung nachweist. Damit ist gemeint, dass Ihr Kind bereits in der 6. Klasse sprachliche, mathematische und personale Kompetenzen zeigt, die für ein Weiterlernen am Gymnasium ab Klasse 7 notwendig sind. Diese Eignung kann entweder durch die Förderprognose nachgewiesen werden oder durch das Bestehen des Probeunterrichts.

Die Eignungsfeststellung für das Gymnasium wird in Teil 1 der Förderprognose ausgewiesen, wenn in den Fächern Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache die Notensumme 14 aus den Noten des zweiten Halbjahres der 5. Klasse und des ersten Halbjahres der 6. Klasse nicht überschritten wird. Falls Sie Ihr Kind an einem Gymnasium anmelden möchten, obwohl die Eignung durch die Notensumme auf der Förderprognose nicht festgestellt wurde, müssen Sie Ihr Kind freiwillig am 9. oder 10. Februar 2026 für einen Probeunterricht am 20. Februar 2026 bei der zuletzt besuchten Grundschule oder Gemeinschaftsschule anmelden. Dies gilt auch für Kinder, deren Geschwister bereits an einem Gymnasium beschult werden.

Der Probeunterricht ist eine Eignungsfeststellung und findet grundsätzlich an einem Gymnasium des Bezirkes statt, in dem die zuletzt besuchte Grund- oder Gemeinschaftsschule gelegen ist. Er wird berlinweit einheitlich durchgeführt und umfasst schriftliche Leistungen in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie überfachliche Kompetenzen, die für einen Lernerfolg am Gymnasium erforderlich sind. Detaillierte Informationen zum Ablauf des Probeunterrichtes können Sie den FAQs entnehmen. Den abschließenden Bescheid über die Eignung bzw. Nichteignung, der von der Schulaufsichtsbehörde ausgestellt wird, bekommen Sie zu Beginn des Anmeldezeitraumes durch die zuletzt besuchte Grund- oder Gemeinschaftsschule ausgehändigt.

Der Anmeldezeitraum für den Übergang in die Jahrgangsstufe 7 an weiterführenden Schulen ist vom 5. bis 12. März 2026. In dieser Zeit melden die Eltern ihr Kind in der Erstwunschschule an. Sie können auch einen Zweit- und Drittwunsch angeben.

Bei der Anmeldung müssen der Anmeldebogen und die Förderprognose vorgelegt werden. Bei der Anmeldung am Gymnasium mit einer Notensumme über 14 – berücksichtigt werden die Fächer Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache aus den Zeugnissen des zweiten Halbjahres der 5. Jahrgangsstufe und des ersten Halbjahres der 6. Jahrgangsstufe – muss der Anmeldung die Bescheinigung über den bestandenen Probeunterricht beiliegen.

Eine Ausnahme im Übergangsverfahren stellt die Gemeinschaftsschule dar, da hier das Grundprinzip des langen gemeinsamen Lernen gilt. Dies umfasst vor allem den bruchlosen Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I an derselben Schule. Besucht Ihr Kind die Primarstufe einer Gemeinschaftsschule, verbleibt ihr Kind im Wechsel von der 6. zur 7. Jahrgangsstufe, ohne dass Sie weitere Schritte unternehmen müssen an der Schule. Die Erstellung einer Förderprognose und eines Anmeldebogens ist nur dann vorgesehen, wenn Sie im Übergang einen Wechselwunsch an eine andere weiterführende Schule haben und diesen in der Schule geltend machen. Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Wahl einer anderen weiterführenden Schule als Erst-, Zweit- oder Drittwunsch auf dem Anmeldebogen den Anspruch auf den Schulplatz in der 7. Jahrgangsstufe an Ihrer bisherigen Gemeinschaftsschule verlieren und regulär am Übergangsverfahren teilnehmen.

Schulanmeldung in Berlin bei Zuzug aus einem anderen Bundesland

Ihr Kind besucht eine Schule in einem anderen Bundesland und soll nun nach Berlin wechseln. Wenn Sie es für die Jahrgangsstufe 7 an einer öffentlichen Berliner Schule anmelden möchten, gelten die nachfolgend aufgeführten Anmeldekriterien. Diese unterscheiden sich vom Verfahren für Berliner Schulkinder, weil noch kein (Haupt-)Wohnsitz in Berlin besteht.

Schulanmeldung in Berlin bei Zuzug aus dem Ausland

Ihr Kind hat eine Auslandsschule besucht und Sie möchten es nun für die Jahrgangsstufe 7 an einer öffentlichen Berliner Schule anmelden? Dann gelten für Sie die nachfolgend aufgeführten Anmeldekriterien.

  • Elterninformation zum Übergang auf eine weiterführende Schule nach Klasse 6

    Informationen zu Änderungen der Förderprognose im Schuljahr 2025/26

    PDF-Dokument (439.4 kB)

  • Schulanmeldung in Berlin bei Zuzug aus anderen Bundesländern

    Elterninfo

    PDF-Dokument (479.6 kB) - Stand: Januar 2025

  • Schulanmeldung in Berlin bei Zuzug aus dem Ausland

    Elterninfo

    PDF-Dokument (478.8 kB) - Stand: Januar 2025

Das Aufnahmeverfahren

Wichtige Termine im Aufnahmeverfahren

Vereinfachte grafische Darstellung des Aufnahmeverfahrens

  • Schulplatzvergabe ab Jahrgangsstufe 7

    PDF-Dokument (40.4 kB) - Stand: 21. Oktober 2025

Welche Bedeutung hat die Förderprognose?

Um die Wahl der passenden weiterführenden Schule für Ihr Kind treffen zu können, werden Eltern – und auch ihre Kinder – frühzeitig, individuell und verbindlich durch ihre Grund- oder Gemeinschaftsschule beraten, in welcher Schulart ihr Kind voraussichtlich die beste Förderung erhalten wird.


In Berlin wählen grundsätzlich die Eltern die Schulart der Sekundarstufe I, die ihr Kind nach der Grundschule besuchen soll aus (Elternwahlrecht). Für die Aufnahme ins Gymnasium sind allerdings die Kompetenzen, Leistungen, Begabungen und Neigungen (Eignung) der Schülerinnen und Schüler maßgebend. In einer schriftlichen Förderprognose stellt die Grundschule die Eignung zum Übergang an ein Gymnasium zur Jahrgangsstufe 7 fest. An Gemeinschaftsschulen ist dieser Übergang nicht notwendig, außer Sie möchten, dass Ihr Kind die Schule wechselt. Dann beantragen Sie bitte bei der besuchten Gemeinschaftsschule das Ausstellen einer Förderprognose für Ihr Kind.

Die Grundschule oder Gemeinschaftsschule stellt die Eignung für den weiteren Bildungsgang fest und berät zur Schulwahl.
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Die Förderprognose besteht aus zwei Teilen

Teil 1…

stellt die Eignung für das Gymnasium fest. Dies erfolgt auf der Grundlage der Notensumme der Fächer Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache aus den Zeugnisnoten des zweiten Halbjahres der Jahrgangsstufe 5 und des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe 6.

Aus der Notensumme ergibt sich folgende Eignung:
  • bis und einschließlich 14: Gymnasium oder Integrierte Sekundarschule/Gemeinschaftsschule
  • >14: Integrierte Sekundarschule/Gemeinschaftsschule

Zu abweichenden Sonderregelungen, etwa wenn nicht alle oder wenn andere Noten für die Bildung der Notensumme vorliegen, berät die zuletzt besuchte Schule.

Teil 2…

beinhaltet eine Durchschnittsnote aller Fächer, die aus den Zeugnisnoten des 2. Halbjahres der 5. Klasse und des 1. Halbjahres der 6. Klasse gebildet wird. Hierbei zählen die Noten für Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, Naturwissenschaften und Gesellschaftswissenschaften doppelt.

Dieser Teil dient der Bildung einer Rangfolge an übernachgefragten Gymnasien oder Integrierten Sekundarschulen, die als Auswahlkriterium die Durchschnittsnote der Förderprognose festgelegt haben.

Förderprognose und Formular zur Anmeldung an die weiterführende Schule sowie ggf. zum Probeunterricht am Gymnasium werden Ihnen gemeinsam mit dem Zeugnis am 30. Januar 2026 ausgehändigt.

FAQ

Was sollte ich über den Probeunterricht wissen?

Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Probeunterricht zusammengestellt, um Eltern, Schüler/-innen sowie weiteren Interessierten eine transparente Orientierung zur rechtlichen Grundlage, zur Durchführung und zu den weiteren schulischen Möglichkeiten zu geben. Weitere Informationen

Wie wird sonderpädagogischer Förderbedarf berücksichtigt?

Ihr Kind hat einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf? Kein Problem. Es nimmt gleichermaßen am Übergangsverfahren teil und wird sogar bevorzugt aufgenommen. Geben Sie dazu Ihren Anmeldebogen im Anmeldezeitraum mit drei Wünschen an der Erstwunschschule ab. Geben Sie den sonderpädagogischen Förderbedarf unbedingt in den Formularen an. Ist Ihr Kind dabei auf besondere bauliche Gegebenheiten der Schule angewiesen (Barrierefreiheit), insbesondere Aufzüge, Rampen, Pflegebäder, Blindenleitsysteme etc., sollten Sie das bei ihrem Erst-, Zweit-. und Drittwunsch beachten. Ihr zuständiges SIBUZ berät Sie dazu bei Bedarf.

Jede siebte Klasse hält vier Plätze für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf vor. Sind diese übernachgefragt, entscheidet die Schulaufsichtsbehörde über die Aufnahme nach folgenden Kriterien:

  1. Angewiesenheit auf Barrierefreiheit
  2. Geschwisterkinder
  3. Besondere Fördermöglichkeiten einer Schule laut Schulprogramm und tatsächlichen personellen Gegebenheiten
  4. Los

Bei Inklusiven Schwerpunktschulen werden drei der vier Plätze zunächst an Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einem der Förderschwerpunkte vergeben, auf die sich die jeweilige Schule spezialisiert hat. Auch hier berät sie das zuständige SIBUZ.

Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt

Sie wünschen einen Übergang in die siebte Jahrgangsstufe einer Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt? Dann melden Sie sich bitte direkt an einer solchen Schule an. Bedenken Sie dabei, dass Ihre Wunschschule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt nicht immer einen freien passenden Schulplatz haben muss. Daher wird dringend empfohlen, auch in diesem Falle zur Sicherheit am o.g. Vergabeverfahren teilzunehmen.

Ihr Kind ist bereits an einer Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt und soll dort auch in die Sekundarstufe I übergehen? In diesem Fall müssen sie nichts unternehmen, Ihr Kind verbleibt automatisch an der Schule.

Wie finde ich für mein Kind die richtige Schule?

  • Mit welchen Fragen sollten sich Eltern an die Grund- oder Gemeinschaftsschule wenden?
    • Welche Notensumme hat mein Kind erreicht? Welche Schulempfehlung folgt daraus?
    • Welche Notensumme hat die Grundschule ermittelt? Welche Förderprognose (Teil 2) ergibt sich daraus?
    • Was empfehlen die Lehrkräfte im persönlichen Beratungsgespräch?
    • Wie haben sich die Leistungen meines Kindes in den zurückliegenden beiden Grundschuljahren entwickelt?
    • Hat mein Kind bisher ohne große Schwierigkeiten und auch selbstständig gelernt?
    • Lernt mein Kind schnell oder benötigt es häufige Wiederholungen, um den Unterrichtsstoff zu verstehen und zu behalten?
    • Welches Lerntempo ist für mein Kind angemessen?
    • Benötigt mein Kind viel und häufig Hilfe beim Erledigen der Lernaufgaben und Vorbereiten von Klassenarbeiten?
  • Welche Fragen sollten sich Eltern selbst und ihrem Kind stellen?
    • Welche weiterführende Schulart wünscht sich mein Kind? Und warum?
    • Welche Schulen im Umkreis kommen für Ihre Familie in Frage?
    • Welche individuellen Stärken und Unterstützungsbedarfe hat Ihr Kind?
    • Welche Lieblingsfächer und Interessen hat mein Kind?
    • Welche Arbeitsgemeinschaften oder Ganztagsangebote möchte mein Kind an der neuen Schule nutzen?
  • Mit welchen Fragen sollten sich Eltern an die weiterführenden Schulen wenden?
    • Welche Profile hat die Schule, die zu den Interessen meines Kindes passen?
    • Welche Kurse bietet die Schule als Wahlpflichtfächer an?
    • Gibt es Förderangebote am Nachmittag oder als Teil des Unterrichts, um mein Kind in seinen Stärken zu fördern und zu fordern?
    • Kann mein Kind die bisher gelernte erste Fremdsprache an der neuen Schule weiterführen?
    • Bietet die Schule die zweite von meinem Kind gewünschte Fremdsprache an?
    • Hat mein Kind schon einen besonderen Berufswunsch, für den die Schule
      eventuell einen passenden fachlichen Schwerpunkt bietet?
    • Welche Kooperationen gibt es beispielsweise mit Betrieben, Institutionen
      und anderen Schulen?
    • Welche Projekte, die meinem Kind wichtig sind, fördert die Schule?

Integrierte Sekundarschule und Gymnasium im Vergleich

Wie werden die Schulplätze bei Übernachfrage vergeben?

Wenn für eine Schule mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, kann nicht jedes Kind aufgenommen werden. Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler findet nach klaren und fairen Regeln statt. Vorab werden Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen.

Die Vergabe der verbleibenden Plätze erfolgt nach folgender Verteilung:

  • Bis zu 10 Prozent der Plätze werden für zunächst für Härtefälle vergeben, danach für Kinder, die ein Geschwisterkind an dieser Schule haben.
  • Mindestens 60 Prozent der Plätze werden nach Aufnahmekriterien vergeben, die jede Schule festgelegt hat und die sich an den Leistungen und Kompetenzen der Schüler orientieren. Neben der Durchschnittsnote der von der Grundschule erstellten Förderprognose konnten die Schulen entsprechend ihres Profils eine Kombination aus der Notensumme bestimmter Fächer, spezieller Kompetenzen des Schülers oder dem Ergebnis eines Tests als Aufnahmekriterien wählen.
  • 30 Prozent der Plätze werden unter den angemeldeten Schülern verlost, dabei werden Geschwisterkinder vorrangig berücksichtigt.

Die Aufnahmekriterien jeder Schule finden Sie im Online-Schulverzeichnis

Für Gemeinschaftsschulen gelten besondere Aufnahmekriterien. Diese werden von der Schule unter Berücksichtigung des Schulprogramms festgelegt und dürfen nicht ausschließlich auf die Auswahl nach Leistung der Kinder abzielen.

Berechnung der Durchschnittsnote bei Übernachfrage

Für die Berechnung der Durchschnittsnote wird die Summe durch die Anzahl der Noten geteilt: 67 : (13 + 13) = 2,5*

* Hinweis: Die Durchschnittsnote wird mit einer nicht gerundeten Stelle nach dem Komma ausgewiesen. (laut §24 GsVO – Grundschulverordnung)

Schulwahl: Die Eltern können die für ihr Kind gewünschte weiterführende Schule wählen, sie kann auch in einem anderen Bezirk als der Wohnort liegen.

  • Hinweise zur Berechnung der Durchschnittsnote

    PDF-Dokument (238.8 kB) - Stand: Januar 2025

Für Kinder, die an der gewünschten Schule keinen Platz bekommen haben, gibt es ein Aufnahmeverfahren, das ihnen möglichst an der Zweit- oder Drittwunschschule einen Platz gewährleisten soll. Dabei ist zu beachten, dass im Zweit- und Drittwunschverfahren vorrangig Kinder aus dem Bezirk, in dem die Schule liegt, aufgenommen werden. Hierbei gilt zu beachten, dass bereits im Erstwunschverfahren übernachgefragte Schulen, keine Plätze für ein Zweit- oder Drittwunschverfahren bereitstellen können.

Sollte keine Ihrer drei Wunschschulen Ihr Kind aufnehmen können, benennt Ihnen das Schulamt eine andere Schule der gewünschten Schulart, die Ihr Kind aufnehmen würde. Diese Schule kann auch in einem anderen Bezirk liegen.

Was müssen Eltern von Schüler/-innen aus Willkommensklassen wissen?

  • Übergang aus Willkommensklassen in eine weiterführende Schule im Jahrgang 7

    DE

    PDF-Dokument (70.8 kB) - Stand: 22.01.2026

  • Kalimi nga klasat e mirëseardhjes në një shkollë të mesme në klasën e shtatë

    AL

    PDF-Dokument (111.1 kB) - Stand: 22.01.2026

  • الانتقال من الصفوف الترحيبية إلى مدرسة ثانوية في الصف السابع

    AR

    PDF-Dokument (154.6 kB) - Stand: 22.01.2026

  • Prelazak iz razreda dobrodošlice u srednju školu u 7. razredu

    BA

    PDF-Dokument (177.6 kB) - Stand: 22.01.2026

  • Преход от приемни паралелки (Willkommensklassen) към средно училище в 7. клас

    BU

    PDF-Dokument (121.1 kB) - Stand: 22.01.2026

  • Transition from Welcome Classes to a Secondary School in Grade 7

    EN

    PDF-Dokument (113.8 kB) - Stand: 22.01.2026

  • Transición de las clases de bienvenida a la escuela secundaria del séptimo grado

    ES

    PDF-Dokument (109.4 kB) - Stand: 22.01.2026

  • تبدیلی از کلاس خوش آمدید به مدرسه متوسطه در سال تعلیمی 7

    FA

    PDF-Dokument (186.9 kB) - Stand: 22.01.2026

  • Passage des classes de bienvenue vers une école secondaire en 7ème année

    FR

    PDF-Dokument (110.5 kB) - Stand: 22.01.2026

  • მისასალმებელი კლასიდან საშუალო სკოლის მე-7 კლასში გადასვლა

    GE

    PDF-Dokument (139.9 kB) - Stand: 22.01.2026

  • Transizione da una classe di inserimento nella scuola successiva per la frequenza della 7 ª classe

    IT

    PDF-Dokument (138.9 kB) - Stand: 22.01.2026

  • Prelazak iz razreda dobrodošlice u srednju školu

    KR

    PDF-Dokument (106.4 kB) - Stand: 22.01.2026

  • Di sala 7an de derbasbûna ji Polên Bixêrhatinê ber bi Dibistana Berdewamî ve

    KU

    PDF-Dokument (112.7 kB) - Stand: 22.01.2026

  • Przejście z klas powitalnych do szkoły średniej w klasie 7

    PL

    PDF-Dokument (115.1 kB) - Stand: 22.01.2026

  • په 7 تعلیمي کال کې د ښه راغلاست ټولګي څخه ثانوي ښوونځي ته تبدیلی

    PS

    PDF-Dokument (193.9 kB) - Stand: 22.01.2026

  • Transição das aulas de acolhimento para uma escola secundária no 7° ano

    PT

    PDF-Dokument (113.2 kB) - Stand: 22.01.2026

  • Tranziția de la clasele de bun venit la o școală secundară în clasa a 7-a

    RO

    PDF-Dokument (101.6 kB) - Stand: 22.01.2026

  • Переход из вилькомен-классов в 7 класс средней школы

    RU

    PDF-Dokument (115.8 kB) - Stand: 22.01.2026

  • ብዛዕባ ኣብ 7ይ ክፍሊ ካብ መደብ ናይ እንቋዕ ድሓን መጻእኩም ናብ ቐጻሊ ቤት ትምህርቲ ዝግበር ምስጋር

    TI

    PDF-Dokument (154.5 kB) - Stand: 22.01.2026

  • 7. sınıfta Hoş Geldin Sınıfı´ndan ortaokula geçiş

    TR

    PDF-Dokument (111.8 kB) - Stand: 22.01.2026

  • Перехід з підготовчих класів до середньої школи з 7-го класу

    UA

    PDF-Dokument (131.2 kB) - Stand: 22.01.2026

  • Chuyển tiếp từ các lớp đón chào vào một trường trung học phổ thông ở lớp 7

    VI

    PDF-Dokument (132.0 kB) - Stand: 22.01.2026

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