II. Temporäre Lerngruppen
Die temporären Lerngruppen sind eine Organisationsform, die zur gezielten präventiven und sonderpädagogischen Förderung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern in kleinen Gruppen dient. Sie können ganz unterschiedlichen Zielsetzungen der Förderung dienen und sind – insbesondere in Grundschulen – häufig fester Bestandteil des schulischen Förderkonzepts.
III. Temporäre Lerngruppen in Kooperation mit dem
bezirklichen Jugendamt („TLG plus“)
TLG plus sind schulische Angebote in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Im Rahmen der Hilfeplanung des Jugendamtes werden die Bedarfe bei komplexem Hilfe- und Unterstützungsbedarf im emotionalen Erleben und im sozialen Handeln sowie die notwendigen und geeigneten Hilfen gemeinsam mit den Personensorgeberechtigten und den Schülerinnen und Schülern ermittelt. Neben dem Hilfeplanverfahren gem. SGB VIII bzw. SGB IX ist auch hier eine kooperative individuelle Förderplanung mit dem Ergebnis eines Förderplans Grundlage der Förderung.
IV. Sonderpädagogische Kleinklassen
Die sonderpädagogischen Kleinklassen werden in der Regel schulübergreifend an einer Schule oder ausnahmsweise bei einem Träger der freien Jugendhilfe eingerichtet. Sie sind tagesstrukturierende Maßnahmen, die über den Unterricht hinaus außerunterrichtliche Förderangebote in der Regel bis 16 Uhr gewährleisten.
Die Schülerinnen und Schüler einer sonderpädagogischen Kleinklasse sind für die Dauer der Beschulung Schülerinnen und Schüler der kooperierenden Schule.
V. Nachsorgeklassen für psychisch kranke Schülerinnen und Schüler
Die Nachsorgeklassen kooperieren eng mit den kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilungen der Kliniken in Berlin. Während der Beschulung von Schülerinnen und Schülern in den Nachsorgeklassen werden die in der Klinik und den Klinikschulen oder ambulant angebahnten Entwicklungen fortgesetzt. Wesentlich bei der Wiedereingliederung in die Regelschule sind ein gezieltes Fallmanagement und die Abstimmung der Hilfesysteme.
Die Aufnahme in die Nachsorgeklasse ist gebunden an die Fortsetzung der in den Kliniken oder ambulant begonnenen fachärztlich-psychotherapeutischen Behandlungen sowie an die parallele Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung durch die erziehungsberechtigten Personen oder Maßnahmen der Eingliederungshilfen nach SGB VIII oder IX für die betreffende Schülerin oder den betreffenden Schüler.
VI. Besondere individuelle Unterstützung
Schülerinnen und Schüler, bei denen sich gezeigt hat, dass die bisher geleistete intensive und multiprofessionelle Unterstützung auf Grund eines besonders hohen und komplexen Hilfebedarfs nicht ausreicht, können vorübergehende, individuell auf sie abgestimmte Unterstützungsmaßnahmen erhalten. Ziel dieser Maßnahme ist es, in Zusammenarbeit mit allen an der Förderung beteiligten Personen und Institutionen die vollumfängliche Teilhabe an schulischer Bildung schrittweise (wieder) zu ermöglichen.