Die Berliner Lehrkräfte-Unterrichts-Schul-Datenbank (LUSD)

LUSD

Die Lehrkräfte-Unterrichts-Schul-Datenbank (LUSD) ist ein zentrales Software-System, das sukzessive an allen Berliner Schulen eingeführt wird.

Mit der LUSD werden die Administrationsprozesse in der Schule erheblich vereinheitlicht und erleichtert. Alle Schulen werden bei der Einführung der LUSD unterstützt. Das gilt ebenso beim Wechsel von einem bisherigen Schulverwaltungssystem in die LUSD.

Ursprünglich als zentrales Speicherverzeichnis von Lehrer- und Schülerdaten gedacht, hat sich die LUSD zu einer Verwaltungszentrale für den täglichen Schulbetrieb entwickelt. Vom Management der Schülerinnen- und Schülerdaten über die Organisation der Unterrichtsfächer bis hin zur Erstellung von Zeugnissen deckt die LUSD eine Vielzahl von Verwaltungsaufgaben der Berliner Schulen ab.

Seit 2019 ist die LUSD an fast allen Grundschulen im Einsatz. Aber auch viele weiterführenden Schulen profitieren von der vielseitigen Datenbank.

Die Informations- und Kommunikationsplattform (LUSDIK)

Mit der Entwicklung und Einführung der LUSD wurde deutlich, dass auch die Integration behördenübergreifender Prozesse erfolgen muss. Bezirke, Verwaltungen und Schulaufsichten mussten mit einbezogen werden.

Das ermöglicht die Informations- und Kommunikationsplattform LUSD-Informations- und Kommunikationsschnittstelle (LUSDIK), die alle drei organisatorischen Ebenen des Berliner Schulwesens miteinander verbindet:
  • die öffentlichen Schulen des Landes Berlin
  • die Schulaufsichtsbehörde
  • die Schulträger bzw. Bezirke.

Zusätzlich zu den innerschulischen Verwaltungsprozessen werden mit der LUSDIK auch die Steuerung und Organisation des gesamten Berliner Schulwesens abgedeckt – von der Schulpflichtüberwachung über die berlinweite Anmeldung, Aufnahme und Verteilung der Einschulungskinder bis hin zur Planung des Unterrichts.

Funktionsweise der LUSDIK:

  • Mit der Schulpflicht wird eine Schülerin/ein Schüler erstmals in der LUSDIK erfasst.
  • Die Daten werden nur ein einziges Mal zentral aufgenommen.
  • Die Daten begleiten die Schülerin/den Schüler auf seinem Bildungsweg von der Grundschule zur weiterführenden Schule oder bei einem Schulwechsel.
  • Erst wenn der Schüler die letzte Schule verlässt, wird der Datensatz inaktiv.

So entstand ein Portal, das nach und nach alle Prozesse behördenübergreifend und medienbruchfrei miteinander verbindet.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG)

Mit Inkrafttreten des Onlinezugangsgesetzes (OZG) von 2017 galt es, die Verwaltungsleistungen zu digitalisieren. Das Projekt „eGoverment@school“ passt sämtliche Verwaltungsdienste im Bildungsbereich den neuesten Anforderungen an.

So stehen beispielsweise beim Formulardienst des Landes Berlin die notwendigen Online-Dokumente für die Einschulungswünsche der Eltern für ihre Kinder zur Verfügung. In Kürze wird es außerdem möglich sein, über die Zentrale Schulverwaltungsumgebung (ZSVU) digitale und gleichzeitig fälschungssichere Zeugnisse zu generieren.