Ihr Kind wird durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst schulärztlich untersucht. Bei der Schulanmeldung erfahren Sie, wann der Termin für die Untersuchung mit Ihrem Kind stattfindet.
Die Schulplätze vergibt das Schulamt Ihres Bezirks. In Einzelfällen kann es aus organisatorischen Gründen leider erforderlich sein, dass Ihr Kind in einer anderen Grundschule als der, in der Sie es angemeldet haben, aufgenommen wird. Das Schulamt informiert Sie darüber schriftlich.
Haben Sie einen Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) gestellt, erhalten Sie vom Jugendamt einen Bedarfsbescheid. In der Regel schließen Sie dann mit dem Jugendamt einen Vertrag über die Teilnahme Ihres Kindes an dem entsprechenden Ganztagsangebot.
Bietet ein Träger der freien Jugendhilfe die ergänzende Förderung und Betreuung an der Schule Ihres Kindes an, schließen Sie den Vertrag mit ihm oder der Schule in freier Trägerschaft.