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Grundschule
Mit der Einschulung beginnt für Ihr Kind ein neuer Lebensabschnitt, in dem nicht nur die Freude am Lernen, sondern auch die Fähigkeit zu lebenslangem Lernen mit allen Sinnen vermittelt werden soll. Weitere Informationen
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Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 geboren sind, werden am 1. August 2026 schulpflichtig. Da Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, bitten wir Sie, Ihr Kind zur Schule anzumelden. Nachstehend finden Sie alle notwendigen Informationen.
Bitte melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind in der Zeit vom 6. Oktober bis 17. Oktober 2025 in der für Sie zuständigen Grundschule an.
In der Regel ist das die öffentliche Grundschule, die Ihrer Wohnung am nächsten liegt. Welche Schule das genau ist, teilt Ihnen Ihr Bezirksschulamt mit. Sie sind zur Schulanmeldung gesetzlich verpflichtet.
Zur Anmeldung müssen Sie persönlich erscheinen. Wir empfehlen zudem, Ihr Kind mitzubringen.
Der Anmeldebogen wird in der Schule für Sie erstellt. Sie unterzeichnen ihn direkt vor Ort bei der Schulanmeldung und geben ihn ab.
Wenn Sie eine andere Schule für Ihr Kind wünschen, melden Sie Ihr Kind zunächst in der zuständigen Schule an. Dort beantragen Sie schriftlich die Aufnahme in eine andere Schule und geben die Gründe für Ihren Wunsch an. Den Antrag für die Anmeldung an einer anderen öffentlichen Grund- oder Gemeinschaftsschule können Sie vorab online stellen.
Wünschen Sie für Ihr Kind eine andere als die zuständige Schule, müssen Sie dies bei der Schulanmeldung schriftlich beantragen und begründen.
Zunächst müssen Sie Ihr Kind aber an der zuständigen Schule anmelden, auch dann, wenn es eine Privatschule oder Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt besuchen soll. Den Antrag zum Schulwechsel können Sie in Papierform bei der Schulanmeldung ausfüllen und abgeben. Sie können den Antrag aber auch vorab online stellen.
Bitte bringen Sie dann zusätzlich den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag sowie ggf. weitere Unterlagen zur Begründung Ihres Wechselwunsches zur Schulanmeldung mit. Ihrem Antrag kann nur bei freien Plätzen an der gewünschten Schule entsprochen werden.
Ist die zuständige Schule eine gebundene Ganztagsschule, deren
pädagogisches Angebot Sie für Ihr Kind nicht wünschen, erfolgt die Aufnahme in eine offene Ganztagsschule des Bezirks.
Wurde Ihr Kind zwischen dem 1. Oktober 2020 und 31. März 2021 geboren, können Sie eine vorzeitige Einschulung beantragen. Die Voraussetzung dafür: Es benötigt keine Sprachförderung. Bringen Sie für den Antrag bitte den QuaSta-Bogen zur Sprachentwicklung Ihres Kindes mit. Den Bogen bekommen Sie auf Nachfrage von der Kita. Wurde Ihr Kind nach dem 31. März 2021 geboren, kann es erst im Sommer 2027 eingeschult werde
Sie können die Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr beantragen, wenn der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung in einer Kindertagesstätte erwarten lässt. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Stellungnahme der Kita bei. Hierfür muss bis spätestens Ende Februar 2026 eine schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes erfolgen und der Antrag auf Zurückstellung bis spätestens 27. Februar 2026 gestellt sein.
Über Ihren Antrag entscheidet die Schulaufsicht. Sie berücksichtigt dabei die Stellungnahme der Kita und das Gutachten des Schularztes oder ggf. des SIBUZ (Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum).
Die Zurückstellung wird nur genehmigt, wenn an Stelle des Schulbesuchs eine gezielte vorschulische Förderung in einer Kita / einer Einrichtung der Jugendhilfe erfolgt. Sie können sich dazu bei der Schulaufsicht Ihres Bezirks beraten lassen.
Eine Zurückstellung ist nur einmal möglich und nach Beginn des Schulbesuchs ausgeschlossen.
Die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) Ihres Kindes in der Ganztagsgrundschule beantragen Sie bitte bei der Anmeldung zur Schule. Die Formulare erhalten Sie in der Schule, im Jugendamt und finden Sie auf unserer Website unter Formulare.
Das ausgefüllte Formular geben Sie mit allen nötigen Unterlagen bei der Schulanmeldung in Ihrer Schule ab. Vom Jugendamt erhalten Sie dann einen Bescheid über das gewährte Betreuungsangebot für Ihr Kind. Wenn Sie den Bescheid erhalten haben, schließen Sie einen entsprechenden Vertrag mit dem Jugendamt oder dem Träger der freien Jugendhilfe ab.
Der Antrag wird vom Jugendamt bearbeitet und muss dort spätestens drei Monate vor dem Beginn des Schuljahres eingehen. Die ergänzende Förderung und Betreuung ist für Sie in den ersten drei Schuljahren kostenfrei.
Einschulungskinder können die ergänzende Förderung und Betreuung zusätzlich auchIhr Kind wird durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst schulärztlich untersucht. Bei der Schulanmeldung erhalten Sie Informationen zur Terminvereinbarung für die Untersuchung Ihres Kindes durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst in Ihrem Bezirk.
Die Schulplätze vergibt das Schulamt Ihres Bezirks. In Einzelfällen erfordern organisatorische Gründe, dass Ihr Kind in eine andere Grundschule als die, in der Sie es angemeldet haben, kommt. Das Schulamt informiert Sie darüber schriftlich.
Haben Sie einen Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) gestellt, erhalten Sie vom Jugendamt einen Bedarfsbescheid. In der Regel schließen Sie dann mit dem Jugendamt einen Vertrag über die Teilnahme Ihres Kindes an dem entsprechenden Ganztagsangebot.
Bietet ein Träger der freien Jugendhilfe die ergänzende Förderung und Betreuung an der Schule Ihres Kindes an, schließen Sie den Vertrag mit ihm oder der Schule in freier Trägerschaft.
Die Einschulungsfeier findet in der Regel am Samstag, dem 29. August 2026, statt. Der reguläre Unterricht beginnt für Ihr Kind dann am Montag, dem 31. August 2026.
Die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) kann Ihr Kind bereits vor Unterrichtsbeginn ab 1. August 2026 wahrnehmen. Sollte für die Ferienzeit eine abweichende Regelung getroffen worden sein, teilt Ihnen Ihre Schule mit, wo Ihr Kind betreut wird.
Wir wünschen Ihrem Kind einen guten Start in den neuen Lebensabschnitt und viel Freude und Erfolg in der Schule.
PDF-Dokument (76.3 kB) - Stand: 29. April 2025
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