Anmeldung zum Schulanfang

Mädchen mit Ranzen bei Einschulung

Liebe Eltern, die Anmeldung Ihres Kindes zur Schule ist der erste Schritt zu einem neuen und aufregenden Weg: Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 geboren ist, wird es im Jahr 2024 eingeschult.

Bitte melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind in der Zeit vom 9. Oktober bis 20. Oktober 2023 in der für Sie zuständigen Grundschule an.

Schulanmeldung für die Einschulung 2024

cover Schulanmeldung

In der “Broschüre “Schulanmeldung – so geht’s!” finden Sie alle Informationen und Tipps, die Sie für die Schulanmeldung Ihres Kindes wissen müssen. Wir haben für Sie Hinweise zum Anmeldeverfahren, zur späteren Einschulung und zur ergänzenden Förderung und Betreuung (Hort) zusammengestellt.

Außerdem finden Sie in der Broschüre eine Liste der Schulen mit speziellen Angeboten – mit musikalischer, künstlerischer, sportlicher oder sprachlicher Ausrichtung. Informieren Sie sich und finden Sie die für Ihr Kind passende Schule.

Die Broschüre wurde im Juni 2023 an alle zukünftigen Schulanfängerinnen und Schulanfänger in den Berliner Kitas ausgeteilt.

  • Schulanmeldung auf einen Blick

    Plakat

    PDF-Dokument (122.1 kB)

  • Schulanmeldung - so geht's

    Broschüre zur Schulanmeldung 2024

    PDF-Dokument (1.2 MB)

  • Schulanmeldung - so geht's in einfacher Sprache

    Broschüre zur Schulanmeldung 2024

    PDF-Dokument (1.5 MB)

  • School Registration Info

    EN

    PDF-Dokument (1.2 MB)

  • Як записатися до школи!

    UA

    PDF-Dokument (1.2 MB)

  • Zapisy do szkoły – jak to zrobić?

    PL

    PDF-Dokument (1.2 MB)

  • Записване за училище - действа се така

    BG

    PDF-Dokument (1.2 MB)

  • Înscrierea la școală - cum funcționează

    RO

    PDF-Dokument (1.2 MB)

  • Поступление в школу – все получится

    RU

    PDF-Dokument (1.2 MB)

  • Okul kayıt bilgileri

    TR

    PDF-Dokument (1.2 MB)

  • معلومات عن التسجیل في المدرسة

    AR

    PDF-Dokument (1.4 MB)

Wann und wo müssen Sie Ihr Kind anmelden?

Bitte melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind in der Zeit vom 9. Oktober bis 20. Oktober 2023 in der für Sie zuständigen Grundschule an.

Diese ist in der Regel die Ihrer Wohnung nächstgelegene öffentliche Grundschule und wird Ihnen von Ihrem Bezirksschulamt mitgeteilt. Sie sind zur Schulanmeldung gesetzlich verpflichtet.

Unterlagen für die Schulanmeldung

Eine Schulanmeldung ist nur bei Vorlage folgender Unterlagen möglich:
  • Ihre eigenen Personalpapiere
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • sonstige Personalpapiere Ihres Kindes

Aufnahme in eine andere Schule

Auch wenn Sie eine andere Schule für Ihr Kind wünschen, melden Sie Ihr Kind zunächst in der zuständigen Schule an. Dort beantragen Sie schriftlich die Aufnahme in eine andere Schule und geben die Gründe für Ihren Wunsch an. Dies gilt auch dann, wenn Sie für Ihr Kind den Besuch einer Privatschule planen. Dem Antrag kann nur entsprochen werden, wenn freie Plätze an der gewünschten Schule vorhanden sind.

Wenn die zuständige Schule eine gebundene Ganztagsschule ist und Sie dieses pädagogische Angebot für Ihr Kind nicht wünschen, wird es an einer offenen Ganztagsschule aufgenommen.

Vorzeitige Einschulung jüngerer Kinder

Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis 31. März 2019 geboren ist, können Sie bei der Anmeldung die vorzeitige Aufnahme in die Schule beantragen. Eine vorzeitige Aufnahme ist möglich, wenn Ihr Kind keinen Sprachförderbedarf hat. Über Ihren Antrag entscheidet die Schulaufsicht ihres Bezirks.

Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht

Sie können die Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr beantragen, wenn der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung in einer Kindertagesstätte erwarten lässt. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Stellungnahme der Kita bei. Hierfür muss bis spätestens Ende Februar 2024 eine schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes erfolgen und der Antrag auf Zürückstellung bis spätestens 1. März 2024 gestellt sein.

Eine Zurückstellung ist nur einmal möglich und nach Beginn des Schulbesuchs ausgeschlossen. Über Ihren Antrag entscheidet die Schulaufsicht. Sie berücksichtigt dabei die Stellungnahme der Kita und das Gutachten des Schularztes oder ggf. des SIBUZ (Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum).

Die Zurückstellung wird nur genehmigt, wenn an Stelle des Schulbesuchs eine entsprechende Förderung in einer Kita erfolgt. Sie können sich dazu bei der Schulaufsicht Ihres Bezirks beraten lassen.

Berlinkarte SIBUZ farblich

Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ)

In allen Berliner Beratungs- und Unterstützungszentren steht Schülerinnen und Schülern, Eltern und dem Schulpersonal ein Team von Fachkräften der Schulpsychologie und der Pädagogik zur Verfügung. Weitere Informationen

Anmeldung zur ergänzenden Förderung und Betreuung (Hort)

Die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) Ihres Kindes in der Ganztagsgrundschule beantragen Sie bitte bei der Anmeldung zur Schule. Die Formulare erhalten Sie in der Schule, im Jugendamt oder online unter www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/.

Der Antrag wird vom Jugendamt bearbeitet und muss dort spätestens drei Monate vor dem Beginn des Schuljahres eingehen. Ihr Kind kann von 13:30 bis 16:00 Uhr an der ergänzenden Förderung und Betreuung kostenfrei und ohne Bedarfsprüfung teilnehmen.

Für die Zeiten vor dem Unterrichtsbeginn und nach 16:00 Uhr prüft das Jugendamt Ihren Bedarf. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen Nachweis über diesen Bedarf (z. B. Berufstätigkeit oder -ausbildung) bei.

Die ergänzende Förderung und Betreuung ist für Sie in den ersten drei Schuljahren kostenfrei.

Nach der Anmeldung

Ihr Kind wird durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst schulärztlich untersucht. Bei der Schulanmeldung erfahren Sie, wann der Termin für die Untersuchung mit Ihrem Kind stattfindet.

Die Schulplätze vergibt das Schulamt Ihres Bezirks. In Einzelfällen kann es aus organisatorischen Gründen leider erforderlich sein, dass Ihr Kind in einer anderen Grundschule als der, in der Sie es angemeldet haben, aufgenommen wird. Das Schulamt informiert Sie darüber schriftlich.

Haben Sie einen Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) gestellt, erhalten Sie vom Jugendamt einen Bedarfsbescheid. In der Regel schließen Sie dann mit dem Jugendamt einen Vertrag über die Teilnahme Ihres Kindes an dem entsprechenden Ganztagsangebot.

Bietet ein Träger der freien Jugendhilfe die ergänzende Förderung und Betreuung an der Schule Ihres Kindes an, schließen Sie den Vertrag mit ihm oder der Schule in freier Trägerschaft.

Schulbeginn

Die Einschulungsfeier findet in der Regel am Samstag, dem 7. September 2024, statt. Der reguläre Unterricht beginnt für Ihr Kind dann am Montag, dem 9. September 2024.

Die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) kann Ihr Kind bereits vor Unterrichtsbeginn ab 1. August 2024 wahrnehmen. Sollte für die Ferienzeit eine abweichende Regelung getroffen worden sein, teilt Ihnen Ihre Schule mit, wo Ihr Kind betreut wird.

Wir wünschen Ihrem Kind einen guten Start in den neuen Lebensabschnitt und viel Freude und Erfolg in der Schule.

Weitere Infos

Drei Schüler in der Grundschule

Grundschule

Mit der Einschulung beginnt für die Kinder ein neuer Lebensabschnitt, in dem ihnen nicht nur Wissen, sondern insbesondere die Fähigkeit zu lebenslangem Lernen mit allen Sinnen vermittelt werden soll. Informieren Sie sich hier über die Grundschulzeit Ihres Kindes. Weitere Informationen

Gruppe fröhlicher Kinder

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Ganztagsschulen sind Lebens- und Lernorte, an denen sich Kinder und Jugendliche wohlfühlen sollen und die vielfältige Bildungsprozesse ermöglichen. In Berlin zählen dazu alle Grundschulen und die Mehrheit der weiterführenden Schulen. Weitere Informationen

#29651462 - Hand with Pen Signing Form by Green Folder

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Ein Antrag auf Ausstellung eines Antragsvordrucks? Nicht nötig, hier können Sie die am häufigsten nachgefragten Formulare direkt herunterladen. Weitere Informationen

Schulkinder winken mit Fähnchen

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Die Staatliche Europa-Schule Berlin ist ein besonderes Angebot der Berliner Schule. Von Beginn an werden die Schülerinnen und Schüler in zwei Unterrichtssprachen unterrichtet. Weitere Informationen